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ag-soziale_marktwirtschaft - Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] Maßnahmenkatalog Sozialstaat, Grundfürsorge und Lohnnebenkosten

ag-soziale_marktwirtschaft AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Wirtschaft, Finanzen, Soziales - soziale Marktwirtschaft

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Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] Maßnahmenkatalog Sozialstaat, Grundfürsorge und Lohnnebenkosten


Chronologisch Thread 
  • From: milton2011 <milton2011 AT news.piratenpartei.de>
  • To: ag-soziale_marktwirtschaft AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] Maßnahmenkatalog Sozialstaat, Grundfürsorge und Lohnnebenkosten
  • Date: Thu, 09 Feb 2012 11:51:06 +0000
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-soziale_marktwirtschaft>
  • List-id: "Wirtschaft, Finanzen, Soziales - soziale Marktwirtschaft" <ag-soziale_marktwirtschaft.lists.piratenpartei.de>
  • Organization: Newsserver der Piratenpartei Deutschland - Infos siehe: http://wiki.piratenpartei.de/Syncom/Newsserver


aloa5 schrieb:
Du bist ein nervtöter Milton. Ich habe nie gesagt es sei nicht finanzierbar, um genau zu sein habe ich einen relativ langen Blogbeitrag dazu genutzt um zu zeigen das es aus dem status quo heraus immer finananzierbar ist.

Also, warum dann nicht gleich realisieren. Bisher haben Sie keine seriösen Gegenargumente gebracht.
bGE ist Sozialstaat, Grundsicherung und Umwidmung der Lohnnebenkosten in die Einkommensteuer für Unternehmen bzw. Kapitaleigner.
Damit erfüllt sie Ihr Thema.

Dein "Beweis" in Form einer Formel ist keine Nullsumme sondern stellt lediglich eine bestimmte BGE-Höhe dar und das dieses BGE mit dem Volkseinkommen schwankt. Verringert sich das Volkseinkommen, sinkt das BGE daraus. Und das ist bei einem BGE nicht vorgesehen bzw. muss ebenso wie das Wohngeld zu den Kosten hinzu geschossen werden.

Falsch, die Formel

EkSt. = bGE * (Einkommen/ProKopfEinkommen - Familienköpfe)

ist immer eine Nullsumme, denn die Summe der Einkommen ist immer die Summe der ProKopfEinkommen und die Summe der Familienköpfe immer die Einwohnerzahl. So viel Sekundarstufe-1-Mathematik sollten Sie schon können.

Dass alle Einkommen vom BIP abhängen, ist eine Binsenweisheit, Ihr ZGE auch.-))

Was ich "immer" behaupte sind
A) die negativen Zweit- und Drittrundeneffekte /auf das BIP/Volkseinkommen/ (Lohnhöhen und Beschäftigungseffekte; Kombilohneffekt u.a.) und

B) den notwendigen hohen Gesamtsatz an Steuern und Abgaben welcher alle entsprechenden Berechnungen unrealistisch werden lässt

Die Punkte A) und B) und nicht etwa eine per se gegebene Unfinanzierbarkeit brechen einem derartigen BGE das Genick.

A) Sie müssen nach GG diesen Familien- und Sozialausgleich durchführen, jede andere Lösung wird teurer. Einkommensteuern sind marktneutral, denn die Bruttolöhne bleiben erhalten. Es ist auch KEIN Kombilohn, die Wirtschaft zahlt ja die Einkommensteuer, nicht der Staat !

B) Die Staatsquote verändert sich nicht, wenn Sie den Steuerfreibetrag vorab auszahlen und dafür vom ersten cent an besteuern. Den Steuerfreibetrag haben Sie heute als Steuerausfall.

Auch Du benötigst in einer äußerst idealisierten eigenen Welt welche Du Dir geschaffen hast sagen wir einmal "kreative" Auslegungen und Berechnungen. Wie u.a. die der "Halbierung" der ÖD-Kosten, einer echten (aber unvergleichbar unüblichen) Staatsquote usw..

1. Bei einer Flat tax von 50 % braucht man nur den halben Aufwand für ÖD, Renten und ALG1, der Staat gibt bei der Versteuerung einen Zuschuss in gleicher Höhe dazu, den er gleich wieder als Einkommensteuer kassiert. Das spart im ÖD die jährliche Neuverschuldung ein, ohne irgendeine Staatsleistung zu verändern.
Andere Lösungen bedeuten Sozialabbau, ob nun beim ÖD, bei Subventionen oder bei Sozialtransfers.
2. Die Staatsquote im weiteren Sinne ist statistischer Unfug, Sie taucht in der Verteilungsrechnung der VGR nicht auf. Sozialtransfers und Subventionen sind Einkommen der Bürger und Privatausgaben im BIP, sagt selbst die INSM.

Statt billiger unwissenschaftlicher Polemik sollten Sie mir lieber einmal vorrechnen aus dem Sozialhaushalt, dass 62 Mrd. Sozialhaushalt ohne Sozialkassen nach Abzug von bGE nicht reichen.

Muss ich nicht, weil ich das nirgends behauptet habe.

Doch, denn das ist der einzige Punkt, wo Sie bGE als NIFT 50 angreifen können. NIFT 50 lässt den Kernstaatshaushalt unberührt, der wird aus der Mehrwertsteuer finanziert, NIFT 50 als Nullsumme finanziert Sozialtransfers und Subventionen, 2011 also mit 982 Mrd. 740 Mrd. bGE, 62 Mrd. individuelle Sozialtransfers und 180 Mrd. Subventionen.
Der Staatshaushalt wird nur bei individuellen Sozialleistungen auf der Ausgabenseite reformiert, auf der Einnahmenseite durch Zusammenlegung aller Steuern außer der Mehrwertsteuer und den Lohnnebenkosten zur Einkommensteuer.

Aber gut:

81000-0132 [VGR des Bundes - Sozialleistungen des Staates
(Verbrauchskonzept): Deutschland, Jahre, Staatliche
Sozialleistungsarten]

https://www-genesis.destatis.de/genesis/online/data;jsessionid=A40B27BCBDF286E1D8E23FB284FA8097.tomcat_GO_2_2?operation=begriff​sRecherche&suchanweisung=81000-0132&suchanweisung_language=de&x=13&y=7 https://www-genesis.destatis.de/genesis/online/data;jsessionid=A40B27BCBDF286E1D8E23FB284FA8097.tomcat_GO_2_2?operation=begriff%E2%80%8BsRecherche&suchanweisung=81000-0132&suchanweisung_language=de&x=13&y=7

Daraus nehmen wir einmal einen Wert:
VGR-SSA-32 Individuell zurechenbare Sachleistungen 109,52p

aufgesplittet in folgende Positionen:

VGR-SSA-321 Unterrichtswesen 83,95p
VGR-SSA-322 Gesundheitswesen 1,50p
VGR-SSA-323 Soziale Sicherung 12,11p
VGR-SSA-324 Sport und Erholung, Kultur 11,96p

VGR-SSA-3 als weitergehender Überbegriff (gegliedert in SSA-32 und SSA-31) das sind m.E. die sozialen Sachtransfers welche z.B. Straubhaar für den "Rumpf-Sozialstaat" mit etwa +300Mrd als Varianten hat stehen lassen bei seinen Berechnungen, imho mit dem Hinweis versehen das es gar nicht anders umsetzbar sein wird.

Falsch, interessant ist nur die Position 323 Soziale Sicherung. Und da müssen Sie bGE in Vorabzug bringen. Den restlichen Staatshaushalt haben wir ja erhalten, Unterricht, Gesundheit, Sport.

Auch bei Deinen Berechnungen mit den 800 Euro wirst Du mit 200 Euro KV-Anrechnung nicht weit kommen. Die Gesundheitsausgaben lagen 2011 bei über 300Mrd. Und alles das kommt auf ein "Existenzminimum" letztlich oben drauf - schon in der ersten Runde.

Das kommt bei Ihnen auch oben auf. Die 300 Mrd. sind ja unabhängig vom bGE. Die derzeitige KV beträgt 200 Mrd.. Der Gesetzgeber definiert im bGE nur den Standardbeitrag, im SGB den Leistungskatalog. Auch Sie müssen die Umstellung auf KV-Kopfpauschale beachten. Ist einfach EU-Forderung.

Deine Einfach-Rechnung ist damit im gesamten das was man "unseriös" nennt. Das man jedem etwas auszahlen kann ist trivial, geschieht (über Sachleistungen) auch täglich. Das ist kein Geniestreich, ähnelt der Aussage das eine Reise zum Mond möglich ist.
Probleme ergeben sich immer erst wenn es konkret umsetzbar gemacht werden soll, bei genauerer Betrachtung und konkreten und nicht etwa hypothetisch abstrakten Berechnungen. Und am Ende natürlich in einer Praxisbetrachtung.

Ich habe ja auch NICHT behauptet, es sei ein Geniestreich, sondern ein 70 Jahre altes Modell von Lady Juliet und Friedman., aber es spart im Staatshaushalt 90 bis 100 Mrd. ein, ohne Leistungen zu kürzen. Es ist also ökonomisch optimal.

Und das leisten Sie NICHT, Sie ignorieren die jährliche Neuverschuldung. Sie haben immer noch nicht bewiesen, wo mein Modell unseriös ist.

Deine Mondrakete funktioniert schon in der Theorie nicht über die Einfachformel hinaus. Sollte sie in der Theorie einmal abheben können wären zweit- und drittrundeneffekte desaströs.

Einfach Verleumdung statt sachlicher Argumente.
Was ist an einem Familien- und Sozialausgleich
„Wer mehr ProKopfEinkommen verdient als er Familienmitglieder versorgt, gibt die überzähligen Existenzminima an diejenigen ab, die mehr Familienmitglieder versorgen als sie ProKopfEinkommen verdienen."
desaströs ?

Beginne Mal die Theorie genau auszuformulieren - nicht die wischiwaschi-Textbausteine.

Das habe ich ja, die Theorie ist so einfach. Und Sie finden keinen Ansatzpunkt, obwohl ich Ihnen den Weg weise.-)))




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