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ag-soziale_marktwirtschaft - Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] Maßnahmenkatalog Sozialstaat, Grundfürsorge und Lohnnebenkosten

ag-soziale_marktwirtschaft AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Wirtschaft, Finanzen, Soziales - soziale Marktwirtschaft

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Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] Maßnahmenkatalog Sozialstaat, Grundfürsorge und Lohnnebenkosten


Chronologisch Thread 
  • From: milton2011 <milton2011 AT news.piratenpartei.de>
  • To: ag-soziale_marktwirtschaft AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] Maßnahmenkatalog Sozialstaat, Grundfürsorge und Lohnnebenkosten
  • Date: Wed, 22 Feb 2012 13:32:14 +0000
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-soziale_marktwirtschaft>
  • List-id: "Wirtschaft, Finanzen, Soziales - soziale Marktwirtschaft" <ag-soziale_marktwirtschaft.lists.piratenpartei.de>
  • Organization: Newsserver der Piratenpartei Deutschland - Infos siehe: http://wiki.piratenpartei.de/Syncom/Newsserver


blackdrag schrieb:
milton2011 schrieb:
Na ja, dann schauen Sie mal nach :
http://www.bpb.de/files/1PRFSR.pdf
Ah, danke, habe ich schon lange gesucht und irgendwie immer falsch scheint es.

blackdrag,
und nun als Bsp. Mindest-bGE von 600 Euro statt zGE,
Nehmen wir ganz einfach die VGR 2011 von destatis :

2570 Mrd. BIP
- 273 Mrd Gütersteuern - Subventionen für Kernstaat, also Öffentlichen Dienst und Infrastruktur
2297 Mrd. Bruttowertschöpfung
- 333 Mrd. Abschreibungen
1964 Mrd. Nettowertschöpfung = Volkseinkommen, davon
_982 Mrd. Negative Income Flat Tax von 50 %, davon
_600 Mrd. für Mindest-bGE 600 Euro = Regelsatz + KV-Kopfpauschale, verbleiben
_382 Mrd. Einkommensteuer für Sozialtransfers und Subventionen

Folgerungen :
1. Durch NIFT 50 halbieren sich die Kosten für den ÖD, es reichen also für den Kernstaat 183 Mrd, damit also die Mehrwertsteuer.
2. Der Steuerfinanzierte Staatshaushalt hat dann aus Mehrwertsteuer und NIFT 50 *565 Mrd. Steuereinnahmen*, die sonstigen Steuern können also entfallen bzw. übergangsweise vorabzugsfähig von der NIFT 50 gemacht werden, in der sie nun enthalten sind.
3. Bei KV/PV entfallen AN-Anteil und AG-Anteil, weil sie schon im Mindest-bGE enthalten sind. bGE finanziert die Beiträge für die bestehenden Versicherungen.
4. Bei RV und AV können die AG-Anteile entfallen, weil durch NIFT 50 Renten und ALG 1 wie normale Einkommen versteuert werden und dafür bGE aus der Nettowertschöpfung bekommen.
Damit reduzieren sich beide Versicherungshaushalte um die Hälfte und können allein aus AN-Beiträgen finanziert werden. Bei Ihnen wie beim ÖD, der ja aus der MwSt. von Allen finanziert wird, gibt der Staat einen Zuschuss in gleicher Höhe für das Brutto hinzu, den er gleich wieder als Einkommensteuer kassiert, ihn also nichts kostet.

Es besteht also KEIN Grund, ÖD und die Sozialversicherungen für bGE anzutasten. Durch bGE freiwerdender ÖD kann in Bildung, Jugend- und Sozialarbeit überführt werden.

Zur Disposition steht nur der steuerfinanzierte Sozialhaushalt, der aber nach Leitsatz 4 des Urteiles vom 9.2.2010 erhalten bleiben muss, wobei bGE überall als anrechenbares Netto gilt.

Den Steuereinnahmen von 2007 :

169.636 31,5 % Steuern vom Umsatz
204.698 38,1 % Einkommen/Lohnsteuer
374.334 69,6 % gemeinschaftliche Steuern
_85.690 15,9 % Bundessteuern
_22.836 _4,2 % Ländersteuern
_51.401 _9,6 % Gemeindesteuern
163.909 30,4 %
538.243

stehen in diesem Modell 565 Mrd. für 2011 gegenüber, also rund 27 Mrd. mehr.
Quellen : http://www.bpb.de/files/1PRFSR.pdf S. 13/14 und S. 35
Im Sozialbudget 2007 nach Ausgliederung der Sozialversicherungen KV/PV, RV und AV verbleiben :

_20.118 _8,0 % Wohnen
_51.723 20,6 % Invalidität
_48.235 19,2 % Hinterbliebene
__5.481 _2,3 % Mutterschaft
__4.295 _1,7 % allgemeine Lebenshilfen
129.852 51,8 %

_70.500 28,2 % Kinder
_24.492 10,0 % Ehegatten
_94.992 38,2 %
224.844 90,0 %

_24.406 10,0 % Verwaltung
__1.294 _0,0 % sonstige Ausgaben
250.544

Davon entfallen die 10 % Verwaltungskosten, da im ÖD enthalten und über MwSt. finanziert. Von den restlichen 90 % gilt aber bGE als anrechenbares Netto, um das sich diese Leistungen reduzieren.

Hierzu wäre eine Feinanalyse, besonders bei Kindern und Ehegatten (38,2 %) notwendig, um den möglichen Freiraum für eine Erhöhung des Erwachsenen-bGE zu ermitteln. Dazu fehlen die Kopfzahlen für diese Leistungen.
Das Wohngeld mit 20 Mrd. z.B. ist sinnvoller weiterzuführen als es in eine WKP umzuwandeln, denn die 20 Euro pro Kopf bringen nicht viel.

Entscheidend aber ist, dass für den NIFT50-finanzierten Staatshaushalt für Sozialtransfers (202 Mrd.) und Subventionen (180 Mrd.) es durch bGE *nicht nötig *ist, die SVn anzutasten.

bGE ist nur eine Zusammenlegung von Steuerfreibetrag und Grundsicherung inkl. einer KV-Kopfpauschale, das Familienrisiko hat der Staat bei der KV zu tragen, das Alters- und Gesundheitsrisiko die Versicherungen.

Dieser Vorschlag bietet auch die nötige Flexibilität für Koalitionsverhandlungen, in ihm wird vorerst nur ein bGE eingeführt, aber keine relevante Gruppe benachteiligt.

bGE ist nur eine Steuereform und eine Restrukturierung des steuerfinanzierten Sozialhaushalts aller Bürger, nicht aber der beitragsfinanzierten Sozialversicherungen der Arbeitnehmer oder der Wirtschaftsförderung.

*Versicherungsleistungen sind KEINE Sozialtransfers, auch wenn sie im SGB enthalten sind.*
Deshalb werden sie als Abgaben finanziert, nur wer diese Beiträge zahlt, hat auch Anspruch auf diese Leistungen.

Sozialrenten sind wie Pensionen vertragliche geregelte Einkommen und gleich zu versteuern, das bGE als Gegenleistung aber macht die Nettoeinkommen überall zu bGE plus Nettoerwerbseinkommen.

Dieses Modell realisiert bGE im Neuen System und reduziert es auf eine reine Reform des Steuersystemes und des steuerfinanzierten Sozialhaushaltes. Denn bGE als Familien- und Sozialausgleich muss sich eigentlich allein in den wegfallenden Positionen des Haushaltes für Grundsicherung von Erwachsenen und Kindern rechnen.




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