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Betreff: Wirtschaft, Finanzen, Soziales - soziale Marktwirtschaft
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Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] Maßnahmenkatalog Sozialstaat, Grundfürsorge und Lohnnebenkosten
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- From: sepp25 <sepp25 AT news.piratenpartei.de>
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- Subject: Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] Maßnahmenkatalog Sozialstaat, Grundfürsorge und Lohnnebenkosten
- Date: Fri, 17 Feb 2012 09:59:54 +0000
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Sir Thomas Marc schrieb:
Uff, danke für die vielen Gedanken und diese Form des Austausches und der Diskussion. Mir sind ein paar Sachen aufgefallen, beim Lesen der 11 Seiten.Die Pfändungsfreigrenze als minimales BGE zu Beginn der Einführung finde ich einen aktzeptablen Anhaltspunkt. Sehr gut. Persönlich halte ich von den P Konten nichts, da über die Hintertüre die Pfändungsgrenze geschwächt wurde. Zum einen sind die P-Konten meist kostenpflichtig, zum anderen muss sich der Kontoinnhaber outen. Wenn er kein P konto einrichtet, können Gläubiger ganz schnell zur Existenzbedrohung werden.
Eine davon ist, das eine Grundsicherung und ein Grundeinkommen immer wieder sich an allen möglichen Dingen, sowie der Finanzierung oder Finanzierbarkeit festmacht. Nicht wie es der BGH in seinem HartzIV Urteil gefordert hat, an den Bedürfnissen der einzelnen. Das die Würde und das menschenwürdige Existieren nicht sich an bestimmten Faktoren orientiert.
Bildung und Information ist so eine Ecke des Wertens. Und diese wird zum Beispiel mit ALG II derzeit noch ausgeklammert. (Bildung ist gestrichen) Andererseits hat der Gesetzgeber im Sinne des menschenwürdigen Lebens bei zum Beispiel den P Konten einen gesicherten Grundbetrag von 1024 € - das ist für den Gesetzgeber auf der einen Seite der betrag, den er Gläubigern als zu akzeptieren, damit der einzele Leben kann zumutet.
Dieser Betrag wird aber nicht in Relation gebracht. ... warum eigentlich nicht?
Steht aber hier nicht zur Debatte.
ALG II ist toll, ich hatte schon das Vergnügen. Ich helfe heute immer wiedern ALG II Empfängern, die Hilfe suchen, weiter. Warum? Weil mich die doppelte Moral in der Sache sehr ärgert.Da kann ich Ihnen nicht folgen. Die beschriebene "BElastung der Allgemeinheit" beschränkt sich, (sollte sich beschränken) auf eine Hauptbelastung der Mitbürger die mehr als 75T€ im Jahr verdienen oder entsprechende Einnahmen generieren.
800 Grundsicherung wären toll. Definitiv. Aber die Belastung der Allgemeinheit ist dabei echt nicht zu rechtfertigen. Also wo ist der Weg? Geld für Arbeit ist der Grundgedanke, keine Arbeit, lebensnotweniges Geld okay, und das mit weniger Verwaltung. Viel weniger - damit es Sinn macht.
Wenn es dauerhaft nur Geld für Arbeit gibt, wird unsere Gesellschaft leider auseinanderfallen, was sie ja derzeit schon tut. Es kommen heute schon 12 BEwerber auf eine offenen Stelle, ohne mal die Qualität der angebotenen Arbeit zu werten. Das heisst doch, dass bei voller Stellenauslastung immer noch 11 Menschen ausgegrenzt werden.
Diese jetzt aber am Hungertuch nagen zu lassen ist meiner Meinung nach Dishuman.
Mir ist es egal ob ich durch eigene Arbeit das Geld bekomme, oder ob ich es durch verordnete Arbeit bekomme, sofern ich diese leisten kann. Aus dem letzten Bezug ALG II hab ich mich mit grösstem persönlichen Risiko gelöst - incl. Wegfall meiner Krankenversicherung - den ich mir nicht leisten kann, weil ich das Wirken von ALG II nicht mehr verkraftet habe. (Durch die Art des Umgehens sich mein Gesundheitszustand immer weiter verschlechterte) Also erst so lange wie es ging als "erzwungener Selbstständiger" gewurstelt, bis ich für die Geschäftsidee die ich hatte Investoren gefunden hatte. Selbst konnte ich das Geld nicht aufbringen. Keine Chance. Dann mit der Idee noch insgesamt 5 ALG II Empfänger mit in das Arbeitsteam geholt, ein für alle gleiches, gerade ausreichendes Gehalt angesetzt und damit eine Firma erfolgreich aufgebaut. Leider nicht langanhaltend, weil Gewährleistungen ohne Ersatzteile nun mal nicht gehen, und die Liferanten eben keine Erstatzteile trotz anderer Zusagen geliefert haben.Wie schnell wären Sie den Schritt in die Selbständigkeit gegangen und wie hätte sich das auf die Liquidität Ihres Unternehmens ausgewirkt, wenn Sie ein bleibendenes Grundeinkommen bekommen würden?
So wie ich Ihre Doku lese, würde die Firma noch am Markt sein, evtl eine Chance zur Etablierung bekommen.
Ich weiss und habe vielfach erarbeiten müssen (als Ergebnis), das die Grundlage des Systems nicht das bereitstellen einer freien Leistung des Marktes im Sinne von Ich bekomm Stütze und mach nix is, sondern eher eine entsprechende Regelung die Sinn macht sein muss. Das Menschen in Arbeit bringen muss das Herzstück einer jeder die Situation angehenden Regelung sein. Das "Arbeit mach Frei" aus überalterten Strukturen und bei aller Vorsicht im Sinne der Geschichte mit diesem Begriff beinhaltet eine tiefe Wahrheit, die den meisten Politikern verschlossen ist.Ist es nicht traurig, wenn unsere Politik wieder genau diese gefählichen Parolen wieder sugeriert. "Arbeit macht Frei". Zwangsarbeit steht ja bereits im SGB 2, eine öffentlichen Ausgrenzung von Personengruppen findet bereits statt.
Auf solche Wahrheiten möchte ich tunlichst verzichten können.
Freiheit sich selbst zu entscheiden, Freiheit für sich selbst zu sorgen, eben mit Arbeit. Warum gibt es bei ALG II denn heute Jobcenter und private Leiharbeitsfirmen. Wie wäre es wenn es einen Mindestlohn gäbe - grundsätzlich, und dieser Mindestlohn etwas mit dem Pfändungsfreibetrag und auch mit der leistung der Agenturen für Arbeit zu tun hätte.Gegen den Mindestlohn als Brückentechnologie ist nichts einzuwenden, da er die Position der Niedriglöhner stärkt und Kaufkraft erzeugt.
Was wenn im Sinne des Mindestlohnes das Arbeitsamt als Leiharbeitgeber Arbeitskraft selbst verkaufen kann? ( Dann wird einfach der heutige Pfändungsfreibetrag als Mindestlohnsumme bei 120 Stunden Arbeit im Monat festgelegt. (30 Stunden woche) und das AA vermittelt bis zu maximal 3 Monate (je ort) AN an Betriebe und Firmen, je nach Eignung, Leistungsfähigkeit. Gleichzeitig werden die Haupthemnisse im Bereich der Wiederbeschäftigung angegangen! Mobilität ist heute erforderlich, jeder Arbeitssuchende in ländlichen Gebieten muss einen PKW und vor allem auch einen Führerschein heben. Beides könnte als Darlehen finanziert werden. ALG II sieht keinen PKW vor, der jedoch immer wieder erforderlich ist, um alles mögliche zu machen. Artz, Einkaufen (kostengünstiger) und teilenahme am sozialen leben allgemein.Gute Idee. Würde auch prinzipiell Sinn machen, wenn das Arbeitsamt ein monopolisierter Verleiher bis zur Festanstellung wäre. Die erwirtschafteten Gewinne würden den Arbeitslosen als Gruppe direkt zugute kommen.
Die Wirtschaft kann dann diese Leihkräfte ohne eigene Risiken einstellen, und zu einem Kostendeckungsbetrag ausleihen. Fällt ein AN aus, kann das AA kurzfristig aufgrund der grossen Auswahl Ersatz stellen. Will ein Unternehmen einen AN wieder (einen bestimmten) haben, kann das Unternehmen diesen ja übernehmen. Oder selbst anstellen. Dabei muss das aufffangen des Risikos des Unternehmes durch den höheren Satz die Kosten des AA mit auffangen.
Aber: ----- Was wird die Lobby der Verleihfirmen dazu sagen?
Gleichermaßen kann jedes sozial anerkannte oder gemeinnützige Projekt gezielt durch die Beantragung von Kräften des AA weiter entwickelt werden, wenn keine andere Beschäftigungen anstehen. So werden sprungartig alle möglichen Sozialen Leistungen wieder besser organisiert und es wird viel mehr auch ohne Kosten im Sozialbereich getan. Durch de Wirtschaftsrefinazierung werden die Gesamtkosten gesenkt und die Beschäftigungsqoute wieder schrittweise erhöht.Mit Mindestlohn und Regulierung, bzw Abschaffung der Verleiher, sowie einer Grundsicherung ab der Pfändungsgrenze könnte man mit Ihrem Modell zumindest einmal testen, ob es wirklich möglich ist Vollbeschäftigung zu erreichen.
Ideeenansatz: Berechungen muss ich, falls das nicht von Profis mit diesen oder anderen Sätzen direkt wiederlegt wird selbst erst genauer rechnen, ich hatte das mal im Zuge meiner Ausbildung in BWL als Musterzahlen vorgelegt.
Personell müssen unsere Beamten dafür herhalten, in dem ein sehr intensiver Bereich der staatlichen Arbeitswelt wegfällt und eine Qualifizierung der Beamten in einem anderen Sektor, nämlich der Arbeitsvermittlung und Betreuung stattfindet.
Als Kernidee erhöhen wir den Grundfreibetrag der Steuer auf 13.000 Euro und verzichten auf Spitzensteuersatz und auf Eingangssteuersatz, sondern legen, falls BSG, BFG und BGH das nicht beanstanden einen Einheitssteuersatz von 20 % für alle ohne Abschreibungen fest. Wir erhöhen die MwSt auf 30 % und nemen damit a) bei den Besserverdienenden die Steuersenkung wieder mit. b) wird durch Erhähung des Grundeinkommens und durch verschiebung des Spitzensteuersatzes niemand viel schlechter gestellt. An den Grenzen und Flüghäfen werden MwSt korrekturstellen für Ausländer und Auslandspendler geschaffen, um die Differenz der MWst auszugleichen, auch das durch unsere in der Steuerverwaltung freigestellten Beamten geleistet. Die Steuer wird dadruch radikal vereinfacht. Eine einseitige Erkläung: Ich verdiene unter 13000 brutto ist dann ausreichend, und eine Kontrolle wird durch 10 % Stichproben im Jahr seitens der Steuerbeamten ermittelt.
So, bevor ich also noch weiter aushohle und rätsele wie seht ihr diesen Ansatz? Welche Gedanken empfindet Ihr als Wiedersinnig, was haltet Ihr für gut?
Herzliche Grüsse Euer
Thomas
Die Steuersätze gefallen mir allerdings gar nicht. Vorallem beim Einheitssteuersatz dreht sich mir der Magen um. Wenn wir 90% des Volkes in irgend einer Weise retten wollen, müssen wir uns abgewöhnen, die 10% des Volkes ständig weiter zu bevorteilen.
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- Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] Maßnahmenkatalog Sozialstaat, Grundfürsorge und Lohnnebenkosten, (fortgesetzt)
- Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] Maßnahmenkatalog Sozialstaat, Grundfürsorge und Lohnnebenkosten, milton2011, 22.02.2012
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