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ag-geldordnung-und-finanzpolitik - Re: [AG-GOuFP] [AG Wirtschaft] Vortrag "Kreditvergabe der Banken ... "

ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik

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Re: [AG-GOuFP] [AG Wirtschaft] Vortrag "Kreditvergabe der Banken ... "


Chronologisch Thread 
  • From: Rudolf Müller <muellerrudolf AT on22.de>
  • To: ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [AG-GOuFP] [AG Wirtschaft] Vortrag "Kreditvergabe der Banken ... "
  • Date: Sun, 8 May 2016 07:27:17 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-geldordnung-und-finanzpolitik>
  • List-id: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik <ag-geldordnung-und-finanzpolitik.lists.piratenpartei.de>

Am 07.05.2016 um 23:35 schrieb moneymind:
Hallo Rudolf,

meine Bitte an ukw war eher die Aufforderung an ihn, das selber mal etwas präziser zu durchdenken/hinterfragen ...
Die Formulierung von ukw:

 "..die Banken können das selbst geschaffene Geld zwar nicht direkt auf einem Konto einzahlen, das auf ihren Namen läuft. Die Banken können jedoch das Geld selbst schaffen mit dem sie ihre Anlagegüter kaufen und dann auf ein Konto einzahlen, dass der Verkäufer bei der Bank führt."

finde ich präzise und durchdacht. Eher habe ich mit Deinem Denkmodell Schwierigkeiten. Die Geschäftsbanken können Zahlungsmittel sowohl für Nichtbanken wie auch für den Ankauf von Aktiva selbst schöpfen. Die so erzeugten Zahlungsmittel landen genauso auf einem Girokonto eines Kunden wie die bei einem Kredit erzeugten Zahlungsmittel. Der einzige Unterschied ist die Form des erworbenen Aktivums. In einem Fall wird eine Forderung an den Kreditkunden erworben und im anderen Fall Sachvermögen.

Wenn eine Geschäftsbank von einem ihrer Kunden Vermögenswerte kauft und dem Käufer den Kaufpreis auf dessen Konto gutschreibt, verlängert sich ihre Bilanz.

Genau so, wie sich bei JEDEM Kauf auf Kredit (auch einer Nichtbank) die Bilanz des Käufers verlängert. Jo
Ergänzung zum Erwerb von Anlagengüter durch die Bank:
Die Gegenpositionen in der Bilanz des Verkäufers befinden sich beim Anlagenverkauf beide auf dessen Aktivaseite. Bei ihm findet also nur ein Aktivtausch statt. In der der Bankbilanz ist jedoch eine Bilanzverlängerung zu verzeichnen.

Sowohl der Käufer Nichtbank als auch die Käuferin Geschäftsbank schulden jedoch Zahlungsmittel, die sie selbst nicht schöpfen können. Da kann ich Deinem Gedankengang nicht folgen. Die Geschäftsbank kann sehr wohl mit selbst erzeugtem Giralgeld zahlen. Bezüglich des gegebenenfalls folgenden Abflusses von Mitteln sehe ich absolut keinen Einfluss durch die Art der zugrunde liegenden Giralgeldschöpfung. (Vielleicht musst Du Dich an dieser Stelle etwas von Deinem Hierarchiemodell trennen.;-))
Das merkt die Geschäftsbank nicht nur dann, wenn der Verkäufer sich sein Guthaben in bar auszahlen lassen möchte, sondern auch, sobald sie bei jemandem etwas kauft, der sein Konto eben nicht bei ihr, sondern bei einer anderen Geschäftsbank führt. Dann ist es eben mit einer bloßen Gutschrift nicht getan, sondern für die Überweisung an die andere Bank wird (nach Clearing) Zentralbankgeld benötigt.
Der Ausgleich muss nicht zwingend in ZB-Geld erfolgen. Er kann z. B. bei Korrespondenzbankgeschäften auch durch Erhöhung des gegenseitig eingeräumten Kredites erfolgen. Von der Vorstellung des übergeordneten "Zentralbankgeldes" habe ich mich mittlerweile gelöst und bevorzuge ein Modell mit in erster Linie horizontal angeordneten Banken einschl. Zentralbank. Diese hat jedoch aufgrund von Gesetzen das Privileg, die Geschäftsbanken durch verordnete Zwänge an sich binden zu können. Dies geschieht sowohl durch die Mindestreserve, Verpflichtung an die Geschäftsbanken, jederzeit deren selbst geschöpftes Giralgeld in gesetzliches Zahlungsmittel  tauschen zu müssen sowie auch durch den Bedarf an ZB-Geld für Überweisungen. Würde kein Bargeld mehr benötigt, aus welchen Gründen auch immer, bliebe als Bindung lediglich zwingend die Mindestreserve und  ZB-Geld für Überweisungszwecke. Überweisungsmittel wären ein  Zwangspunkt, der aber bei genügend Kreditbeziehungen unter den Banken auch minimiert werden könnte. Beide Modelle haben mE ihre Berechtigung. Man sollte jedoch auch deren Grenzen klar erkennen.
http://www.um-bruch.net/uwiki/index.php?title=Das_Geldr%C3%A4tsel:_Zentralbanksystem

Genau das war ja mein Punkt, und genau dies wird ja im Universalbankmodell ausgeblendet.
Falls Du damit die "Wickselsche Idealbank" meinst, so möchte ich darauf hinweisen, dass diese ein Modell in einem Staate ohne Bargeld und mit nur einer Bank verkörpert.
http://www.um-bruch.net/uwiki/index.php?title=Das_Geldr%C3%A4tsel:_Wicksellsche_Idealbank

Aber die Gemeinsamkeiten zwischen dem Kauf auf Kredit der Nichtbank und demjenigen der Geschäftsbank gehen noch weiter. Auch die Forderung gegen den Käufer "Nichtbank" kann dessen Gläubiger aber unter Umständen gegenüber Dritten als Zahlungsmittel verwenden (Wechsel).

Der Unterschied zwischen dem Kreditkauf der Nichtbank und dem der Geschäftsbank besteht nur darin, daß im Fall des Käufers Nichtbank dieser eine Verbindlichkeit eingeht, die einen genau definierten Fälligkeitstermin hat (z.B. Zahlungsziel 30 Tage), während die Geschäftsbank eine jederzeit fällige Verbindlichkeit ("Sichtverbindlichkeit") eingeht. Das bedeutet eine jeweils andere zeitliche Struktur der Liquiditätsrisikos.
Mit Kreditkauf meinst Du jeweils den Erwerb einer Forderung? Die Bank erwirbt eine Forderung an den Kreditnehmer und dieser eine Forderung an die Bank?
Die unterschiedlichen Fälligkeitstermine sind der springende Punkt und aus der Bilanz nur indirekt ansatzweise ersichtlich.

Und darin liegt auch mE der Grund für die unzulässige Vereinfachung der "Geldschöpfung aus dem Nichts".

Beste Grüße
Rudi Müller

Gruß
Wolfgang

Mumken schrieb:

Hallo Wolfgang, ukw und alle anderen Leser,

da ich zu diesem Thema einen Abschnitt im Kapitel "Wicksellsche Idealbank" angelegt hatte mit eben einer vereinfachten Darstellung in der Bilanz, hilft ein Blick dorthin vielleicht das Problem zu verstehen. Wichtig ist mE, es wurden Anlagegüter gekauft, welche in der Bilanz aktiviert werden und nicht einfach Gebrauchswaren, welche für den täglichen Betrieb der Bank erforderlich sind.
http://www.um-bruch.net/uwiki/index.php?title=Das_Geldr%C3%A4tsel:_Wicksellsche_Idealbank#Buchgeldschöpfung_du​rch_Ankauf_von_Aktiva http://www.um-bruch.net/uwiki/index.php?title=Das_Geldr%C3%A4tsel:_Wicksellsche_Idealbank#Buchgeldsch%C3%B6pfu%E2%80%8Bng_durch_Ankauf_von_Aktiva

Auch die Bundesbank hat sich dieser Fragen angenommen.
https://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/FAQ_Listen/faq_zum_thema_geldschoepfung.html

* Können Geschäftsbanken mit selbst geschöpftem Giralgeld die Löhne ihrer Beschäftigten bezahlen?

* Können Geschäftsbanken mit selbst geschöpften Giralgeld Immobilien erwerben?

Die Zahlung von Gehältern sehe ich gleichwertig zum Erwerb von Gebrauchsgütern. Bei Anlagegütern und Immobilien sehe ich ebenfalls eine Gleichwertigkeit in Bezug auf die Giralgeldschöpfung.

Beste Grüße
Rudi Müller

moneymind schrieb:
Hallo ukw,

stelle doch die Transaktionen mal in Bilanzform dar, danke.

Gruß
Wolfgang

<blockquote><cite>Zitat:</cite>ukw schrieb:
moneymind schrieb:
Und die Antwort ist, sie können Zahlungsmittel für Nichtbanken schöpfen, aber nicht Zahlungsmittel für sich selbst. Stellt man die Frage als Ja-Nein-Frage und glaubt, es sei nur eine Ja/Nein-Antwort möglich, liegt man in jedem Fall falsch, weil die Antwort eben sein müßte: „Ja UND Nein“, denn es kommt darauf an, und dann die Spezifizierung folgen müßte: Zahlungsmittel für wen? Für Nichtbanken. Nicht: für sich selbst.

Das ist verwirrend, die Banken können das selbst geschaffene Geld zwar nicht direkt auf einem Konto einzahlen, das auf ihren Namen läuft. Die Banken können jedoch das Geld selbst schaffen mit dem sie ihre Anlagegüter kaufen und dann auf ein Konto einzahlen, dass der Verkäufer bei der Bank führt.







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