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ag-geldordnung-und-finanzpolitik - Re: [AG-GOuFP] [AG Wirtschaft] Vortrag "Kreditvergabe der Banken ... "

ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik

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Re: [AG-GOuFP] [AG Wirtschaft] Vortrag "Kreditvergabe der Banken ... "


Chronologisch Thread 
  • From: moneymind <moneymind AT gmx.de>
  • To: ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [AG-GOuFP] [AG Wirtschaft] Vortrag "Kreditvergabe der Banken ... "
  • Date: Sat, 07 May 2016 21:35:50 +0000
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-geldordnung-und-finanzpolitik>
  • List-id: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik <ag-geldordnung-und-finanzpolitik.lists.piratenpartei.de>

Hallo Rudolf,

meine Bitte an ukw war eher die Aufforderung an ihn, das selber mal etwas präziser zu durchdenken/hinterfragen ...

Wenn eine Geschäftsbank von einem ihrer Kunden Vermögenswerte kauft und dem Käufer den Kaufpreis auf dessen Konto gutschreibt, verlängert sich ihre Bilanz.

Genau so, wie sich bei JEDEM Kauf auf Kredit (auch einer Nichtbank) die Bilanz des Käufers verlängert.

Sowohl der Käufer Nichtbank als auch die Käuferin Geschäftsbank schulden jedoch Zahlungsmittel, die sie selbst nicht schöpfen können. Das merkt die Geschäftsbank nicht nur dann, wenn der Verkäufer sich sein Guthaben in bar auszahlen lassen möchte, sondern auch, sobald sie bei jemandem etwas kauft, der sein Konto eben nicht bei ihr, sondern bei einer anderen Geschäftsbank führt. Dann ist es eben mit einer bloßen Gutschrift nicht getan, sondern für die Überweisung an die andere Bank wird (nach Clearing) Zentralbankgeld benötigt.

Genau das war ja mein Punkt, und genau dies wird ja im Universalbankmodell ausgeblendet.

Aber die Gemeinsamkeiten zwischen dem Kauf auf Kredit der Nichtbank und demjenigen der Geschäftsbank gehen noch weiter. Auch die Forderung gegen den Käufer "Nichtbank" kann dessen Gläubiger aber unter Umständen gegenüber Dritten als Zahlungsmittel verwenden (Wechsel).

Der Unterschied zwischen dem Kreditkauf der Nichtbank und dem der Geschäftsbank besteht nur darin, daß im Fall des Käufers Nichtbank dieser eine Verbindlichkeit eingeht, die einen genau definierten Fälligkeitstermin hat (z.B. Zahlungsziel 30 Tage), während die Geschäftsbank eine jederzeit fällige Verbindlichkeit ("Sichtverbindlichkeit") eingeht. Das bedeutet eine jeweils andere zeitliche Struktur der Liquiditätsrisikos.

Gruß
Wolfgang

Mumken schrieb:

Hallo Wolfgang, ukw und alle anderen Leser,

da ich zu diesem Thema einen Abschnitt im Kapitel "Wicksellsche Idealbank" angelegt hatte mit eben einer vereinfachten Darstellung in der Bilanz, hilft ein Blick dorthin vielleicht das Problem zu verstehen. Wichtig ist mE, es wurden Anlagegüter gekauft, welche in der Bilanz aktiviert werden und nicht einfach Gebrauchswaren, welche für den täglichen Betrieb der Bank erforderlich sind.
http://www.um-bruch.net/uwiki/index.php?title=Das_Geldr%C3%A4tsel:_Wicksellsche_Idealbank#Buchgeldschöpfung_du​rch_Ankauf_von_Aktiva http://www.um-bruch.net/uwiki/index.php?title=Das_Geldr%C3%A4tsel:_Wicksellsche_Idealbank#Buchgeldsch%C3%B6pfu%E2%80%8Bng_durch_Ankauf_von_Aktiva

Auch die Bundesbank hat sich dieser Fragen angenommen.
https://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/FAQ_Listen/faq_zum_thema_geldschoepfung.html

* Können Geschäftsbanken mit selbst geschöpftem Giralgeld die Löhne ihrer Beschäftigten bezahlen?

* Können Geschäftsbanken mit selbst geschöpften Giralgeld Immobilien erwerben?

Die Zahlung von Gehältern sehe ich gleichwertig zum Erwerb von Gebrauchsgütern. Bei Anlagegütern und Immobilien sehe ich ebenfalls eine Gleichwertigkeit in Bezug auf die Giralgeldschöpfung.

Beste Grüße
Rudi Müller

moneymind schrieb:
Hallo ukw,

stelle doch die Transaktionen mal in Bilanzform dar, danke.

Gruß
Wolfgang

<blockquote><cite>Zitat:</cite>ukw schrieb:
moneymind schrieb:
Und die Antwort ist, sie können Zahlungsmittel für Nichtbanken schöpfen, aber nicht Zahlungsmittel für sich selbst. Stellt man die Frage als Ja-Nein-Frage und glaubt, es sei nur eine Ja/Nein-Antwort möglich, liegt man in jedem Fall falsch, weil die Antwort eben sein müßte: „Ja UND Nein“, denn es kommt darauf an, und dann die Spezifizierung folgen müßte: Zahlungsmittel für wen? Für Nichtbanken. Nicht: für sich selbst.

Das ist verwirrend, die Banken können das selbst geschaffene Geld zwar nicht direkt auf einem Konto einzahlen, das auf ihren Namen läuft. Die Banken können jedoch das Geld selbst schaffen mit dem sie ihre Anlagegüter kaufen und dann auf ein Konto einzahlen, dass der Verkäufer bei der Bank führt.






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