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ag-geldordnung-und-finanzpolitik - Re: [AG-GOuFP] Deflationstendenz

ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik

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Re: [AG-GOuFP] Deflationstendenz


Chronologisch Thread 
  • From: Patrik Pekrul <Patrik.pekrul AT hotmail.de>
  • To: Arne Pfeilsticker <Arne.Pfeilsticker AT piratenpartei-hessen.de>
  • Cc: AG AG-Geld <ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de>, moneymind <moneymind AT gmx.de>
  • Subject: Re: [AG-GOuFP] Deflationstendenz
  • Date: Fri, 20 Mar 2015 11:35:19 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-geldordnung-und-finanzpolitik>
  • List-id: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik <ag-geldordnung-und-finanzpolitik.lists.piratenpartei.de>


Am 19.03.2015 um 12:06 schrieb Arne Pfeilsticker <Arne.Pfeilsticker AT piratenpartei-hessen.de>:



Am 19.03.2015 um 06:51 schrieb Patrik Pekrul <Patrik.pekrul AT hotmail.de>:

l
Am 19.03.2015 um 01:45 schrieb Arne Pfeilsticker <Arne.Pfeilsticker AT piratenpartei-hessen.de>:


Im Streitfall ja, aber im Normalfall spielt der Nachweis sogar eine eher untergeordnete Rolle. - Oder kannst du dir Vorstellen, dass dir ein guter Bekannter Geld leiht und wenn er dich daran erinnert, es zurück zu zahlen, du zu ihm sagst: "Danke dass du mir damals aus der Patsche geholfen hast, aber du Idiot hast dir von mir kein Darlehensvertrag unterschreiben lassen, deshalb vergiss das mit der Rückzahlung.“

Unter "guten Bekannten" ist das eher unwahrscheinlich, kommt aber auch vor; in bestimmten Industrien ist das Gang und Gäbe, bspw. und insb. im Baugewerbe (aktuell ein Riesenthema bei BER).

Da du dich anscheinend an dem Wort "faktisch" störst, verwende ich fortan das Wort "effektiv".

Damit ein Recht als effektiv wirksam wird, muss es

a) nachweisbar UND
b) durchsetzbar sein

Lenk nicht vom Streit ab. Es geht nicht darum, unter welchen Bedingen ein Recht effektiv wirksam ist, sondern darum ob die Existenz eines Rechtes von der Existenz eines Nachweises abhängt. 

Den Streit führst du mit dir selbst, ich schaue nur amüsiert zu. Ich habe nie bestritten, dass da Recht jenseits des Nachweises existiert, ich habe nur gesagt, das es ohne Nachweis im wahren Leben IRRELEVANT ist, und damit bedeutungslos, wertlos, oder auf gut deutsch gesagt für den A..., oder feiner, für die Katz.

Was du m.E. nicht beachtest ist der Unterschied zwischen der Existenz eines subjektiven Rechtes und der Verfügbarkeit des Rechtes.  Damit über ein Recht verfügt werden kann, braucht man sehr häufig einen Nachweis, dass man Verfügungsberechtigt ist.

Was du nicht verstehst ist, dass die Möglichkeit ein Recht AUSZUÜBEN konstituierend für ein Recht (Anspruch) ist. Ein Recht, das ich nicht ausüben kann, ist DE FACTO keine Recht, sondern ein Hirngespinst.

Wir müssen nicht darüber streiten, dass die Verfügbarkeit eines Rechtes ein wichtiger Aspekt im tatsächlichen Umgang mit dem Recht ist, aber dennoch handelt es sich um zwei ganz klar voneinander zu unterscheidende Eigenschaften eines subjektiven Rechtes.

Ja, siehe oben.

Anschaulich: Du behauptest, dass es einen Unterschied zwischen Wasser und Sauerstoff gibt (was keiner bestreitet), und ich probiere dir zu erklären, dass es kein Wasser ohne Sauerstoff gibt, weil der Sauerstoff unabdingbarer Bestandteil von Wasser ist (H2O). Nimm das O weg, und es ist kein Wasser mehr. 

Nimm den Nachweis vom "Geld" und es ist kein Geld mehr. "Geld" mit dem man nicht bezahlen kann, ist kein Geld, und zum Bezahlen brauchst du den Nachweis.



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