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ag-geldordnung-und-finanzpolitik - Re: [AG-GOuFP] Deflationstendenz

ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik

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Re: [AG-GOuFP] Deflationstendenz


Chronologisch Thread 
  • From: Arne Pfeilsticker <Arne.Pfeilsticker AT piratenpartei-hessen.de>
  • To: Patrik Pekrul <Patrik.pekrul AT hotmail.de>
  • Cc: AG AG-Geld <ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de>, moneymind <moneymind AT gmx.de>
  • Subject: Re: [AG-GOuFP] Deflationstendenz
  • Date: Sat, 21 Mar 2015 00:26:54 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-geldordnung-und-finanzpolitik>
  • List-id: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik <ag-geldordnung-und-finanzpolitik.lists.piratenpartei.de>



> Am 20.03.2015 um 20:04 schrieb Patrik Pekrul <Patrik.pekrul AT hotmail.de>:
>
>
>> Am 20.03.2015 um 15:19 schrieb Arne Pfeilsticker
>> <Arne.Pfeilsticker AT piratenpartei-hessen.de>:
>>
>> Anmerkung: Wir streiten nicht darüber, dass mit Wasser, an das du nicht
>> dran kommst, du deinen Durst nicht löschen kannst.
>>
>> Die Verfügbarkeit des Wassers ist zweifellos ein wichtiger Aspekt, aber
>> davon hängt nicht die Existenz des Wassers ab.
>
> Doch.

Bist du sicher, dass du dich hier nicht in was verrannt hast?

> H2O ohne O ist kein Wasser, sondern Wasserstoff.

Völlig richtig, aber wir reden hier nicht von der Aufspaltung des Wassers in
seine chemischen Bestandteile, sondern in der Analogie geht es darum, dass
ein Nachweis kein Bestandteil der nachgewiesenen Sache ist.

Oder glaubst du allen ernstes, dass wenn dein Personalausweis (= Nachweis)
verbrennt, dass du (= nachgewiesene Person) dich dann in Luft auflöst?

Dein Beispiel hinkt. Der Zusammenhang zwischen H2O und O ist nicht analog zu
unserem Streit über Geld und dem Nachweis von Geld. Analog wäre H2O und dem
Nachweis von H2O.

>
> Ebenso ist dein Einschätzung falsch, dass deine Ansprüche, die mit einem
> untergegangen Nachweis einhergehen erst im Streitfall vor Gericht
> verschwinden

Genau das habe ich nie behauptet. Ein solcher Anspruch verschwindet nicht,
sondern kann lediglich nicht mit Hilfe des Gerichts geltend gemacht werden.
Wir sind uns aber einig, dass ein nicht existenter Anspruch und ein nicht
nachweisbarer Anspruch im Streitfall nicht durchgesetzt werden kann.

> , sie verschwinden tatsächlich mit dem Nachweis.
>

Patrik, ich verrate dir jetzt ein Geheimnis, das vielleicht den Durchbruch
bringen könnte: Wenn du die Augen zu machst, dann verschwindet das Gesehene
nicht, sondern der visuelle Nachweis wird lediglich durch die Augenlieder
unterbrochen. Und so ähnlich musst du dir das mit subjektiven Rechten und dem
Nachweis dieser Rechte vorstellen.

Viele Grüße
Arne





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