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ag-geldordnung-und-finanzpolitik - Re: [AG-GOuFP] Geld und Macht

ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik

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Re: [AG-GOuFP] Geld und Macht


Chronologisch Thread 
  • From: ukw <ukw AT berlin.com>
  • To: ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [AG-GOuFP] Geld und Macht
  • Date: Sun, 21 Dec 2014 19:05:31 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-geldordnung-und-finanzpolitik>
  • List-id: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik <ag-geldordnung-und-finanzpolitik.lists.piratenpartei.de>

Am 19.12.2014 um 21:11 schrieb Marco Schmidt:
Die Risiken bei der Giralgeldherstellung sind seit SoFin/2008 (Änderung im Bilanzrecht der Finanzinstitute) durch vom Markt gelöste Bewertung des "Buchwerts" "steuerbar" und den Gegebenheiten jederzeit leicht anzupassen.
Das müsstest Du mal näher erläutern.

Wirklich? Du weißt nicht was Herbst 2008 passierte?
Du weißt nicht warum von Donnerstag Abend bis Montag früh 16.10-20.10 im Eilverfahren ein Gesetz im Bundestag verabschiedet wurde?
Der Finanzmarktstabilisierungsfonds (FMS, auch Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung, SoFFin) ist ein Extrahaushalt und wurde am 17. Oktober 2008 im Rahmen des deutschen Finanzmarktstabilisierungsgesetzes eingerichtet, das in einem Eilverfahren am selben Tag von Bundestag und Bundesrat verabschiedet und vom Bundespräsidenten unterzeichnet wurde.
Das Gesetz (die Vorlage) stammte aus keiner Partei oder gar einem Ministerium sondern von Freshfields Bruckhaus Deringer
http://de.wikipedia.org/wiki/Freshfields_Bruckhaus_Deringer
Umsatz 1,221 Mrd. Pfund Sterling (weltweit)

z.B.
Artikel 5 Änderung der Insolvenzordnung

Artikel 5 ändert mWv. 18. Oktober 2008 InsO § 19

§ 19 Abs. 2 der Insolvenzordnung vom 5. Oktober 1994 (BGBl. I S. 2866), die zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 12. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2840) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst:


„(2) Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die Fortführung des Unternehmens ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich."

in Kombination mit den Änderungen der Bilanzierungsregeln siehe Presseerklärung BMJ und BMF http://www.giessen-friedberg.ihk.de/linkableblob/giihk24/Geschaeftsbereiche/Recht_und_Steuern/Steuern/downloads/2271762/.3./data/Presseerkl_BMJ_BMF_13102008-data.pdf
passierte folgendes (und Du kannst meiner Beurteilung begründet widersprechen, andernfalls betrachte ich es als akzeptierte Diskussionsgrundlage)

Durch diese in Windeseile vorgenommenen Änderung der Gesetzeslage war es im Herbst 2008 nicht mehr möglich die großen Geldhäuser (auch Banken genannt) wegen Konkursverschleppung anzuzeigen. Das hätte ein Schlachtfest in der Bankenszene gegeben, bei dem keiner der heutigen Big Player überlebt hätte.
Die GLS war übrigens nicht gefährdet.




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