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ag-geldordnung-und-finanzpolitik - Re: [AG-GOuFP] Münzregal: Buchung der Münzen bei ZB

ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik

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Re: [AG-GOuFP] Münzregal: Buchung der Münzen bei ZB


Chronologisch Thread 
  • From: Arne Pfeilsticker <Arne.Pfeilsticker AT piratenpartei-hessen.de>
  • To: moneymind <moneymind AT gmx.de>
  • Cc: ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [AG-GOuFP] Münzregal: Buchung der Münzen bei ZB
  • Date: Thu, 2 Oct 2014 03:19:58 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-geldordnung-und-finanzpolitik>
  • List-id: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik <ag-geldordnung-und-finanzpolitik.lists.piratenpartei.de>



Am 02.10.2014 um 00:13 schrieb moneymind <moneymind AT gmx.de>:

Hallo Arne,

Das Problem bei deiner Betrachtung ist, dass nach allgemeiner Rechtsauffassung, volks-, betriebswirtschaftlichem und allgemeinem Verständnis unter „Geld in Verkehr bringen“ man versteht, dass bei dem beschriebenen Sachverhalt die Bank und nicht der Bankkunde das Geld in Verkehr bringt.
Verstehe ich dich richtig, dass nach deinem Verständnis nicht die Geldfälscher, sondern die ahnungslosen Abnehmer der Blüten, das Falschgeld in Verkehr bringen.


Deinem eigenen Verständnis zufolge entsteht "das Geld" hier doch per Vertrag, oder? Ein Vertrag basiert auf Konsens. Es ist also müßig, sagen zu wollen, /welcher/ der beiden Partner das Geld nun "geschöpft" oder "in Verkehr gebracht hat", da es nur beide zusammen per gemeinsamer Willenserklärung können, oder nicht?

Komischer Streit, den ihr da führt.
Nicht ganz. 
Geldschöpfung entsteht nur dann und nur dann, wenn eine Bank mit einer Nichtbank einen Kreditvertrag schließt. Dabei ist die Bank die kontoführende Stelle für das neu geschöpfte Geld.

Der Inhalt des Kreditvertrages sind diverse Verpflichtungsgeschäfte wie z.B. die Auszahlung der Kreditsumme durch die Bank und den Zins- und Tilgungszahlungen durch den Kreditnehmer.

Die Geldschöpfung ist unmittelbar mit dem Erfüllungsgeschäftes „Gutschrift der Kreditsumme auf dem Girokonto des Kreditnehmers" durch die Bank verbunden. Das ist die durch die Bank alleine bewirkte Leistung und deshalb schöpft die Bank das Geld. Wenn die Bank den Kredit nicht auszahlt, wird auch kein Geld geschöpft und zwar egal was im Vertrag steht.

Die Geldvernichtung ist unmittelbar mit dem Erfüllungsgeschäft „Überweisung der Tilgungsrate“ durch den Darlehensnehmer verbunden.  Das ist die Leistung des Darlehensnehmer und deshalb vernichtet der Darlehensnehmer das Geld. Wenn der Darlehensnehmer die Tilgungsrate nicht bezahlt, wird kein Geld vernichtet. Auch wenn die Tilgungsrate durch die Bank abgeschrieben werden sollte, wird das bei der Auszahlung geschöpfte Geld in Höhe der abgeschriebenen Tilgungsrate nicht vernichtet.

Gruß
Arne

PS: Ich hoffe, diese Ausführung war präzise genug und auch ohne Analogie. :=)


Gruß
Wolfgang

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