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ag-geldordnung-und-finanzpolitik - Re: [AG-GOuFP] Münzregal: Buchung der Münzen bei ZB

ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik

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Re: [AG-GOuFP] Münzregal: Buchung der Münzen bei ZB


Chronologisch Thread 
  • From: moneymind <moneymind AT gmx.de>
  • To: ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [AG-GOuFP] Münzregal: Buchung der Münzen bei ZB
  • Date: Fri, 03 Oct 2014 08:48:36 +0000
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-geldordnung-und-finanzpolitik>
  • List-id: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik <ag-geldordnung-und-finanzpolitik.lists.piratenpartei.de>

Hallo Arne,

Für mich sind Münzen, Banknoten und die Haben-Salden auf den Girokonten des Bankcomputers die *Nachweise* für Geld. Das Geld selbst besteht aus abstrakten subjektiven Rechten. Der rechtliche Aspekt ist entscheidend. Die Form des Nachweises wird je nach Bedarf und Zweck gewählt.


Sie sind Nachweise für vollstreckbare vertragliche (schuldrechtliche) Verpflichtungsbeziehungen zwischen Rechtspersonen. Manche solcher Verpflichtungsbeziehungen können alle Geldfunktionen erfüllen. Insofern sind solche Buchungseinträge tatsächlich Nachweise, aber eben nicht für "Geld", sondern für vertragliche Verpflichtungsbeziehungen, die alle Geldfunktionen erfüllen können.

Der Begriff "Geld" ist hier m.E. deshalb falsch, weil darunter eben auch Zahlungsmittel verstanden werden können, die KEINE Verpflichtungsbeziehung repräsentieren: forderungsloses "Sachgeld" wie Goldmünzen beispielsweise.

Ich glaube, wenn wir hier mal begrifflich Klarheit schaffen, können wir sehr viele Mißverständnisse in Zukunft vermeiden.

Ohne den rechtlichen Aspekt erscheint die Macht des Geldes als reine Magie.

Ja, da stimme ich völlig zu. Ohne das zivile Rechtssystem (Eigentums, Vertrags-, Schuldrecht) gibt es das gesamte Kreditsystem nicht. Es kann dann zwar "Geld" geben, aber eben nur als forderungsloses Sachgeld. Aber (mangels Vertragsrecht) kein "Kreditgeld". Und ohne dieses entsteht nicht nur kein Bankensystem (Tauschen von Gütern gegen Güter oder Güter gegen Spezialgüter wie Goldmünzen geht auch ohne Banken).

Sondern auch nicht die Kreditwirtschaften eigene Tendenz zur Ausdifferenzierung der Arbeitsteilung ("Fortschritt" usw.).

Es geht also gar nicht um die "Macht des *Geldes*", sondern um die "Macht des Kredits", und den gibt es nur, wenn es die "Macht des (Vertrags-)Rechts" gibt. Und die "Macht des Rechts" basiert auf dem Gewaltmonopol des Staats.

Mit dem rechtlichen Aspekt kann die Macht des Geldes einfach erklärt werden: Hinter jedem Euro steht die ganze Macht des Rechtsstaates in der Form des Schuldrechtes und zwingt die Schuldner ihre Verbindlichkeiten zu erfüllen.

Die Macht des Vertrags und des Kredits. Der Begriff "Geld" ist hier - wie ich oben beschrieben habe - m.E. zu generell.

Ansonsten finde ich es super, wie Du die rechtliche Seite explizit erfaßt (und auch die Präzision, mit der Du das machst). Das wird normalerweise einfach vorausgesetzt. Damit scheitert aber eine politische Ökonomie überall dort, wo diese Rechtsverhältnisse eben fehlen (Entwicklungsländer, postsozialistische Transformationsländern wie Bulgarien, Ukraine, etc.).

Über die praktische Bedeutung der expliziten Beschreibung der rechtlichen Grundlagen des Kreditsystems müssen wir m.E. noch ausführlicher reden. Bin froh, daß hier mit Dir jemand an Bord ist, der dazu so klar und kompetent denkt. Super!

Beste Grüße
Wolfgang




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