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ag-geldordnung-und-finanzpolitik - Re: [AG-GOuFP] Aktionäre sind keine Eigentümer

ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik

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Re: [AG-GOuFP] Aktionäre sind keine Eigentümer


Chronologisch Thread 
  • From: Patrik Pekrul <patrik.pekrul AT hotmail.de>
  • To: Axel Grimm <axel.grimm AT baig.de>
  • Cc: "ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de" <ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [AG-GOuFP] Aktionäre sind keine Eigentümer
  • Date: Mon, 7 Oct 2013 22:40:36 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-geldordnung-und-finanzpolitik>
  • List-id: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik <ag-geldordnung-und-finanzpolitik.lists.piratenpartei.de>

Vielleicht sollte man diese Frage grundsätzlicher beantworten. Was ist ein juristische Person?

http://de.wikipedia.org/wiki/Juristische_Person

"Eine juristische Person oder auch juristische Einheit ist eine Vereinigung von Personen oder eine Vermögensmasse, die aufgrund hoheitlicher Anerkennung rechtsfähig ist, das heißt selbst Träger von Rechten und Pflichten sein kann, und die im Unterschied zu den sogenannten rechtsfähigen Personengesellschaften (§ 14 II BGB) oder sonstigen rechtsfähigen Personenvereinigungen (beispielsweise Vor-GmbH) vermögensmäßig vollständig unabhängig (im Sinne einer beschränkten Haftung) ist."

"vollständig unabhängig" bedeutet insbesondere "von Eigentümern". Wenn es "Eigentümer" gäbe, dürften sie über das Eigentum verfügen, somit wäre die juristische Person nicht "vollständig unabhängig". Logisch?

"Grundform der juristischen Person des Privatrechts ist der eingetragene Verein (e. V.). Andere juristische Personen, etwa die GmbH, die Aktiengesellschaft und die eingetragene Genossenschaft, bauen auf dieser Grundform auf. Sie erlangen ihre Rechtsfähigkeit durch Eintragung bei einem bei Gericht geführten Register (z. B. HandelsregisterVereinsregister)."


"„Ein Verein, dessen Zweck auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, erlangt in Ermangelung besonderer bundesgesetzlicher Vorschriften Rechtsfähigkeit durch staatliche Verleihung“, § 22 S. 1 BGB. Solche besonderen „reichs-“ (bzw. heute: bundes-)gesetzlichen Vorschriften sind die Regelungen über die Kapitalgesellschaften (AGGmbH oder KGaA) und die eingetragene Genossenschaft: Alle diese Gesellschaftsformen bauen auf dem Vereinsrecht auf (vgl. nur Anwendbarkeit des § 31BGB) und sind damit Vereine im weiteren Sinne. Prinzipiell hat eine juristische Person aus Gründen des Minderheiten- undGläubigerschutzes diese speziell geschaffenen Gesellschaftsformen zu wählen."

OK, eine AG ist also eine Art Verein. Jeder weiß, dass Vereine Mitglieder haben, ab wer sind die "Eigentümer" eines Vereins? Nun? Genau! ;-)




Am 07.10.2013 um 21:20 schrieb Axel Grimm <axel.grimm AT baig.de>:

Patrik74 schrieb:
Der Aktionär ist also nicht Eigentümer, sondern Anleger. Er gibt dem Unternehmen Kapital, mit dem es frei Wirtschaften kann.

Wird eine GBR oder GmbH und Co KG in eine AG gewandelt, zahlt der Aktionär exakt Null für die Aktien. Die AG kann nun mit Null Kapital "arbeiten".
Der Aktionäer hat der AG kein Kapital gegeben. Die wenigsten AG sind börsennotiert.

Wem gehört denn nun die AG? Willst Du sagen, das die keinen Eigentümer mehr hat?
Wer ist der Eigentümer einer AG?
Wer ist der Eigentümer einer GmbH?

Wer ist der Eigentümer einer Stiftung? (Es gibt keinen!)
Eine Stiftung, die gehört sich selbst. Bisher kenne ich nur die Form der Stiftung, die keinen Eigentümer mehr hat, hier gehört das Kapital sich selbst. Kuratorium und Geschäftsführer sind die Verwalter.

Anleger ... das ist die Sprache der Finanzwirtschaft. In dieser Sprache wird sogar bei der AG angelegt, wenn man gar keine neuen Aktien kauft und die AG nicht eine cent der "Anlage" erhält. Aber ab sofort darf der Aktienhalter auf der Hauptversammlung mit entscheiden, so wie es halt bei mehreren Eigentümern so ist. Ein Anleger, der keine Neuemission erwirbt, ist kein Anleger im engeren Sinn.

Auf der Hauptversammlung der HRE hat der Aktionär mit 90% der Aktien entschieden, die restlichen 10% zu entschädigen. Daraufhin hat ein Mr.Flowers auf "Enteignung" geklagt.

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