ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik
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- From: Patrik Pekrul <patrik.pekrul AT hotmail.de>
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- Subject: Re: [AG-GOuFP] Tilgung durch Inflation
- Date: Sat, 8 Sep 2012 20:53:11 +0200
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-geldordnung-und-finanzpolitik>
- List-id: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik <ag-geldordnung-und-finanzpolitik.lists.piratenpartei.de>
Am 08.09.2012 um 18:51 schrieb alex AT twister11.de:
2012/9/8 Patrik Pekrul <patrik.pekrul AT hotmail.de>Am 07.09.2012 um 21:05 schrieb alex AT twister11.de:2012/9/7 Patrik Pekrul <patrik.pekrul AT hotmail.de>
> Patrik schlägt zur Lösung in seiner "Freikarten-Idee" vor, dass Teilnehmer eine Einlösefrist auf der "Freikarte" notieren sollen, nach welcher die Einlöseberechtigung verfällt.
>
> Im Grunde ist das Analog zum sogenannten Brakteatentaler.
Ein paar kleine Anmerkungen hierzu:
1. Der Bereitschaftsdienst existiert nur bei hinreichender Konkretisierung; ein allgemeiner Anspruch an die Allgemeinheit nötigt niemanden dazu, weil es für diesen unkonkreten Anspruch weder eine personalisierte Einlösepflicht gibt und daher auch keine faktische Durchsetzbarkeit - das ist der Unterschied den du nicht verstehen willst; niemand hat das Recht von irgendwem konkret die Geldannahme und die Erbringung einer Leistung zu verlangen, bei einer Freikarte ist das anders.
Doch, es gibt jemanden der das Recht hat von jemand KONKRETEM die GELDANNAHME und die Erbringung einer "Leistung" zu verlangen!Dieser Jemand, ist der Kreditnehmer, welcher das Geld via Kreditaufnahme in Umlauf brachte. Die "Leistung" die er verlangen kann ist die Tilgung seiner Schuld und die Herausgabe von Sicherheiten und das Erlöschen der Pflicht weiterhin Zinsen zahlen zu müssen.
Wie würdest du das bezeichnen?Als eine Wunschvorstellung. Ich glaube jetzt fängst du an dir die Welt ein bisschen schön zu saufen. In unserem Rechtssystem hat der Kreditnehmer GAR KEINE Rechte - außer auf dem vereinbarten Tilgungsplan zu bestehen, das ist aber keine "Leistung", die er verlangen kann, sondern eine Leistung, die er erbringen muss.
"GAR KEINE RECHTE - außer ..." ;-)
Der Kreditnehmer kann mit dem Geld, im Gegensatz zu anderen, konkret die TILGUNG SEINER SCHULD und die HERAUSGABE SEINER SICHERHEIT und die Beendigung der Zinszahlungen verlangen und zwar EGAL ob die Bank möchte oder nicht. Er hat das RECHT dazu.
Es existiert also auch in unserem System eine solche Konkretisierung, sie ist nur etwas anders geartet als in deinem Modellvorschlag.Vor allem hat sie nichts mit dem Charakter des Geldes zu tun, sondern mit dem Schuldverhältnis.
"nichts mit dem Charakter des Geldes zu tun, sondern mit dem Schuldverhältnis." :-) ...was ist unser Geld denn? ;-)
Noch einmal ganz konkret:1. Wenn ich mit x€ leihe und dafür etwas kaufe, ist das Geld "weg". Es kann niemand zu GENAU MIR kommen und unter Vorhaltung dieses Geldbetrages irgendetwas von MIR verlangen.
Ja, aber du kannst etwas dafür verlangen wenn du es hast.
Für mich hat sich das Thema Gegenleistung in dem Moment erledigt, in dem ich das Geld aus der Hand gegeben habe..... nicht ganz. Du bist immer noch Kreditnehmer. Du bist verpflichtet den Tilgungsplan einzuhalten. Das ist die Gegenleistung die du erbringen musst.
Also von dieser Seite hat sich das Thema für dich nicht erledigt.
Es hat sich insofern erledigt, als niemand "überraschenderweise" vorbeikommen kann und von mir etwas fordern kann. Dass ich noch einen Kredit habe, den ich unter ausgehandelten Konditionen bedienen muss, ist klar, aber dafür muss ich keinen "Bereitschaftsdienst leisten" - das ist alles höchst planbar und ich kann jederzeit in den Urlaub fahren, wenn ich will.
2. Bei der Freikarte könnte ich mir auch das selbe kaufe, aber obwohl die Freikarte "weg" ist, kann jemand zu GENAU MIR kommen und unter Vorhaltung dieser Freikarte, etwas konkretes von MIR verlangen. Für mich hat sich das Thema Gegenleistung in dem Moment, in dem ich sie aus der Hand gegeben habe, NICHT erledigt.Hab ich nie bestreitten das das so ist.
Du hast gesagt in deinem Freikartenmodell kann jeder für die Freikarte etwas einklagen.
Im aktuellen kann dies nur der Kreditnehmer für den Fall das er das Geld hält.
Deshalb muss ich im Freikartensystem "Bereitschaftsdienst" leisten, im aktuellen nicht. Dafür ist ursächlich, dass ich mich durchaus mit EINEM Geschäftspartner auf einen Tilgungsplan einigen kann, das selbe wird mir aber mit "jedem" schwerlich gelingen. Verstehst du den Unterschied? Deshalb muss ich im aktuellen Geldsystem keinen Puffer vorhalten, im Falle der Freikarten schon. Deshalb gibt es bei den Freikarten eine systemimmanente Motivation (Eigenschutz) es mit dem "Drucken" nicht zu übertreiben, während es diesen Schutz in unserem System nicht gibt.
Du bist so sehr voreingenommen dass du noch nichtmal einem Gedankenspiel folgen kannst.Ich versuche nur unser aktuelles Geldsystem mit deinem Freikartenmodell zu erklären.
Einen Homomorphismus zwischen deinem Modell unter bestimmten Verhaltensweisen der Teilnehmer und unserem aktuellen realen Modell herzustellen.
1. Tust du so als wäre eine konkreter Anspruch gegen jemanden konkreten im Effekt das selbe wie ein allgemeiner Anspruch an die Allgemeinheit, dabei ist es das erkennbar nicht
2. Tust du so als wäre das "Recht auf Tilgung und Löschung der Besicherung" das selbe wie eine "Gegenleistung", dabei ist es das erkennbar nicht
Eine "Gegenleistung" ist etwas um derentwillen man sich verschuldet, bspw. ein Auto oder ein Haus oder eine Urlaubsreise. Glaubst du ernsthaft, dass sich Menschen verschulden, nur um das angenehme Gefühl geniessen zu dürfen, das "Recht zu besitzen tilgen zu dürfen und die Grundbucheintragung auf das Haus wieder löschen zu dürfen"? DAS soll das selbe wie das Recht auf eine "Gegenleistung" sein? Wahnsinn!
Wenn du schon Analogien aufbauen willst, dann mach es richtig, bspw. so:
A. Unsere Welt:
1. Mann kommt zum Autohaus und will ein Auto
2. Mann kriegt vom Autohaus eine Vorfinanzierung, gibt sein Haus als Sicherheit und es wird ein Tilgungsplan vereinbart
3. Mann bezahlt mit dem geliehenen Geld und erhält als Leistung das Auto
4. Mann geht arbeiten und erbringt die Gegenleistung nicht beim Autohaus, sondern "irgendwie bei irgendwem" (in diesem Fall bspw. als Informatiker bei seinem Arbeitgeber gegen Geld)
5. Mann tilgt mit Geld seinen Kredit (meinethalben auch mit Zinsen)
6. Grundbucheintrag auf Haus wird gelöscht
B. Freikartenwelt
1. Mann kommt zum Autohaus und will ein Auto
2. Mann gibt dem Autohaus eine Freikarte, dass er 2 Jahre als Netzwerkadministrator für das Autohaus tätig sein soll, als Sicherheit gibt er sein Haus, falls er seine Verpflichtung nicht erfüllt
3. Mann übergibt Freikarte und erhält als Leistung das Auto
4. Mann geht arbeiten und erbringt die Gegenleistung beim Autohaus
5. Mann hat sein vereinbartes Leistungsversprechen erfüllt
6. Grundbucheintrag auf das Haus wird gelöscht
C, Freikartenwelt alternativ (und auf diesem Spezialfall reitest du herum)
1. Mann kommt zum Autohaus und will ein Auto
2. Mann gibt dem Autohaus eine Freikarte, auf x GWh Strom (die sich als einer von zehn "Standards" durchgesetzt hat, weil konkret messbar und praktisch überall abrufbar)
3. Mann übergibt Freikarte und erhält als Leistung das Auto
4. Mann geht arbeiten und erbringt die Gegenleistung nicht beim Autohaus, sondern "irgendwie bei irgendwem" (in diesem Fall bspw. als Informatiker bei seinem Arbeitgeber gegen Strom-Freikarten)
5. Mann hat sein vereinbartes Leistungsversprechen erfüllt, indem er dem Autohaus Freikarten in Höhe von xGWh Strom gibt
6. Grundbucheintrag auf das Haus wird gelöscht
Du denkst jetzt also, dass sich in jedem Fall C. durchsetzen wird, und dass dies letztlich "das selbe" wie A. wäre; es ist aber nicht "das selbe" sondern allenfalls ähnlich.
Die Freikarten auf GWh Strom sind nämlich an etwas konkretem gekoppelt, das von jemanden konkretem geliefert wird, und das im übrigen einen engen Bezug zur Wirtschaftsentwicklung hat; man kann praktisch messen, wie viel Strom erzeugt wurde und deshalb kann der Stromerzeuger nicht einfach soviel Strom-Freikarten emittieren, wie er will, weil er immer damit rechnen muss, das irgendwer irgendwann Strom abruft; jetzt kann er natürlich ein bisschen spielen (Gleichzeitigkeitseffekte, Freikarten gehen verloren oder verfallen, etc.) aber er wird wohl kaum die 50-fache Menge an Kapazität verkaufen, die ihm zur Verfügung steht, denn er weiss, dass jede Strommenge, die er emittiert, "mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit" abgerufen wird.
Da also die Stromfreikarten "konkretisiert" sind (Anspruch auf Lieferung eines konkreten Gutes von einem konkreten Anbieter), kann man sich darauf verlassen, dass die versprochenen Gegenleistung tatsächlich erbracht werden wird, und zwar vom Emittenten an den Halter der Freikarte und nicht irgendwo irgendwie irgendwann von irgendwem an irgendwen. Und weil das so ist, wird auch kein privilegiertes Grüppchen in der Lage sein, sich selbst an der Allgemeinheit zu bereichern, indem sie über Gebühr Zahlungsmittel erzeugt - weil sowieso keiner genau überprüfen kann, ob die Menge gerechtfertigt ist oder nicht.
Je mehr ich darüber nachdenke, desto sinnvoller erscheinen mir "Stromfreikarten" als Standard. Warum?
1. Dahinter steht ein reales messbares, leicht zu transferierendes Gut, das so gut wie jeder haben will und braucht
2. Es steht jederzeit und überall zur Verfügung
3. Es ist durchaus Möglich, die "Freikartenmenge" mit dem maximalen Produktionspotential zu vergleichen
Vielleicht ist das ein guter Weg, um Kriterien für "Standard-Freikarten" zu entwickeln:
1. Allgemeine Akzeptanz, weil dahinter ein Gut steht das praktisch von jedem benötigt wird
2. Permanente Möglichkeit der Einlösung
3. Leichte Überprüfbarkeit der Einlösbarkeit des Leistungsversprechens
Ich habe so das Gefühl, dass diese Kriterien oft bei öffentlichen Gütern gegeben sind; gut möglich, dass in einem "Freikarten-System" sich solche Güter-Karten als Standard herausschälen. Interessante Querverbindung - vielleicht kann man daraus was machen?
Doch, er gleicht dann einem anderen, wenn es den leuten zu kompliziert wird mit der annahme sovieler verschiedener freikarten und deshalb nur noch bestimmte annehmen und von denen extrem viele... diejenigen deren freikarten das sind können sich freuen. Und schon gibts gemecker, das diese geldschöpfungsgewinn machen und man will reglementieren und unterwirft ihnen regeln......jeder der es schafft das leute nur noch seine freikarte wollen muss ne bankenlizenz haben, usw... usw.... eins kommt zum anderen und wir enden wieder mit dem was wir heute haben.
du hast recht das ich den grundgedanken pervertiere... aber ich mache das nicht aus boshaftigkeit. ich versuche einfach nur aufzuzeigen was unter deinen ausgangsbedingungen für entwicklungen möglich sind und das es sich so entwickeln wird... der grund für diese annahme ist das wir aktuell sowas pervertiertes haben. ...hätten wir aber dein originalmodell gäbe es in verschiedenen stufen immer wieder anreize es weiter zu entwickeln bis wir wieder hätten was wir aktuell haben....
Das sehe ich anders, vielleicht wäre einen Gelddeckung durch "öffentliche Güter" ein sinnvoller Schritt, um "allgemein akzeptierte Zahlungsmittel" zu emittieren, die nicht einer privilegierten Gruppe von Menschen zugute kämen, sondern der Allgemeinheit.
Das hätte auch interessante Nebeneffekte: Wenn der Staat z.B. mehr Geld emittieren will, muss er im Gegenzug sein Angebot an öffentlichen Gütern erhöhen. Interessant, oder?
- [AG-GOuFP] Tilgung durch Inflation, Alexander Barth, 07.09.2012
- Re: [AG-GOuFP] Tilgung durch Inflation, alex, 07.09.2012
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