Zum Inhalt springen.
Sympa Menü

ag-geldordnung-und-finanzpolitik - Re: [AG-GOuFP] Tilgung durch Inflation

ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik

Listenarchiv

Re: [AG-GOuFP] Tilgung durch Inflation


Chronologisch Thread 
  • From: alex AT twister11.de
  • To: Patrik Pekrul <patrik.pekrul AT hotmail.de>
  • Cc: "ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de" <ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de>, Alexander Barth <alex.barth AT barth-ic.net>
  • Subject: Re: [AG-GOuFP] Tilgung durch Inflation
  • Date: Fri, 7 Sep 2012 21:05:41 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-geldordnung-und-finanzpolitik>
  • List-id: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik <ag-geldordnung-und-finanzpolitik.lists.piratenpartei.de>

2012/9/7 Patrik Pekrul <patrik.pekrul AT hotmail.de>

> Patrik schlägt zur Lösung in seiner "Freikarten-Idee" vor, dass Teilnehmer eine Einlösefrist auf der "Freikarte" notieren sollen, nach welcher die Einlöseberechtigung verfällt.
>
> Im Grunde ist das Analog zum sogenannten Brakteatentaler.

Ein paar kleine Anmerkungen hierzu:

1. Der Bereitschaftsdienst existiert nur bei hinreichender Konkretisierung; ein allgemeiner Anspruch an die Allgemeinheit nötigt niemanden dazu, weil es für diesen unkonkreten Anspruch weder eine personalisierte Einlösepflicht gibt und daher auch keine faktische Durchsetzbarkeit - das ist der Unterschied den du nicht verstehen willst;  niemand hat das Recht von irgendwem konkret die Geldannahme und die Erbringung einer Leistung zu verlangen, bei einer Freikarte ist das anders.

Doch, es gibt jemanden der das Recht hat von jemand KONKRETEM die GELDANNAHME und die Erbringung einer "Leistung" zu verlangen!
Dieser Jemand, ist der Kreditnehmer, welcher das Geld via Kreditaufnahme in Umlauf brachte. Die "Leistung" die er verlangen kann ist die Tilgung seiner Schuld und die Herausgabe von Sicherheiten und das Erlöschen der Pflicht weiterhin Zinsen zahlen zu müssen.

Wie würdest du das bezeichnen?

 

Ein FUNDAMENTALER Unterschied: Eine Freikarte ist ein Recht, Geld nicht. Das ist dein Holzweg, den du partout nicht einsehen willst.

Formuliere es anders.
Geld ist sehr wohl ein Recht, bzw. ein Anspruch.
Ein Teilnehmer kann von der Geschäftsbank dafür Bargeld fordern. (Das magst du zu Recht als "nutzlosen" Anspruch hinstellen).
Was aber in jedem Fall wichtig ist und ganz und garnicht unbedeutend, ist, dass es zu jedem Geld auch einen Wirtschaftsteilnehmer gibt der dieses als Kreditnehmer unter Hinterlegung von Sicherheiten in Umlauf geliehen hat.
Der Kreditnehmer wird bei Nichterfüllung seiner Kreditschuld seine Sicherheit verlieren und muss solange Zinsen zahlen.
Der Kreditnehmer kann mit dem Geld, im Gegensatz zu anderen, konkret die TILGUNG SEINER SCHULD und die HERAUSGABE SEINER SICHERHEIT und die Beendigung der Zinszahlungen verlangen und zwar EGAL ob die Bank möchte oder nicht. Er hat das RECHT dazu.

Es existiert also auch in unserem System eine solche Konkretisierung, sie ist nur etwas anders geartet als in deinem Modellvorschlag.

 

2. Wir sind uns wohl einig, dass bei Verfall der Freikarte der Emittent profitiert, er erhielt eine Leistung ohne eine Gegenleistung zu erhalten.

Demnach hatte also damals beim Brakteatentaler hauptsächlich der Fürst mit dem Münzrecht profitiert. Es war also letztlich keine Wohltat oder clevere Idee, sondern im Effekt nichts anderes als eine Realsteuer, die zufällig denjenigen traf, der zum Fälligkeitszeitpunkt das Pech hatte, den Taler nicht losgeworden zu sein. Und irgendjemanden traf es garantiert, denn alle mussten das Geld des Landesfürsten verwenden.

ja.
 

Letztlich also nur ein Nepp, der mit Waffengewalt durchgesetzt wurde.

nein, kein Nepp, sondern die technische Umsetzung einer viel fundamentaleren Idee.

 

Bei der Freikarte ist das anders, denn zum einen können sowohl Leistung als auch Konditionen frei ausgehandelt werden, und es gibt immer eine Alternative, wenn man sich nicht einig wird.

Das ist auch bei unserem heutigen Geld in bestimmten Fällen der Fall.
Stell dir vor der Kreditnehmer kann sein Geld nicht loswerden, weil niemand dafür leisten will.
Dann kann er immerhin noch das Geld der Bank zurückgeben und damit seine Schuld loswerden und seine Sicherheit auslösen.
In diesem Fall ist es sehr konkret!

 

Der Vergleich hinkt also - gewaltig!

Ich erklär dir das ganze mal in deinem Freikartensystem.
Also stelle dir vor Teilnehmer A leistet normalerweise die Leistung a und Teilnehmer B leistet normalerweise die Leistung b.

Stell dir einfach in deinem Freikartensystem passiert folgendes:
A und B gegenseitig FREIKARTEN geben.
Statt aber "wie sonst" die Leistung von a auf seine Freikarte zu schreiben, schreibt A die Leistung b auf seine Freikarte.
Wer sollte denn dem A verwähren statt seine normalen Brötchenbackfreikarten nun eben Haarschneidekarten herauszugeben?

A vergibt also an den B eine Freikarte auf der steht: "A leistet b an Einlöser".
A nimmt von B eine Freikarte auf der wie gewohnt steht: "B leistet b an Einlöser".

Nun kommt es aus unerfindlichen Gründen dazu, dass viele Teilnehmer dazu übergegangen sind nur die A-Freikarten anzunehmen, nicht aber die B-Freikarten.
Deshalb, weil also die A-Freikarten allgemein akzeptiertes Zahlungsmittel sind und die B-Freikarten nicht, verlangt A vom B diesem einen Zins zu zahlen, dafür das er den "Tausch" A-Freikarte gegen B-Freikarte vornimmt, denn er sagt.... habe keinen Vorteil davon, weil er die B-Freikarte eigentlich nicht braucht.
Der B hätte aber einen Vorteil von dem Geschäft, denn alle Welt akzeptiert A-Freikarten.


In deinem System kann nun jeder von A KONKRET die Leistung b verlangen.
Also C könnte mit der Freikarte von A die Leistung b verlangen, aber auch D oder E oder F oder B könnten dies.
Sobald dies einer tut, löst einfach der A die Freikarte die er von B bekam ein und gibt die Leistung b direkt weiter.

Im aktuellen System ist nun der Unterschied, dass nicht JEDER von A die Leistung b verlangen kann, sondern nur B kann dies.
Aber B kann dies GENAUSO KONKRET wie in deinem Freikartensystem.

Der B kann als Kreditnehmer im heutigen System seine Sicherheit auslösen. Die hinterlegte Sicherheit bzw. Freikarte war zb. eine "Freikarte auf ein Haus".


Also alles was du forderst ist der Erhalt des aktuellen Systems GENAU SO WIE ES IST, mit dem einzigen Unterschied jedes emittierte Geld zu Kennzeichnen für welche Sicherheiten es emittiert wurde und dem Recht auf diese Sicherheiten jederzeit durchgreifen zu können.

Du musst gestehen, dass dies eine Menge Probleme erzeugt. Wie schafft man die Stückelung einer Immobilie so, dass man nicht nur einen einzigen riesigen Geldschein herausgeben kann? Wie gewährleistet man dass jedes Geld gleichermaßen als Zahlungsmittel akzeptiert wird? Kaum oder kein Geldschein gleicht mehr dem anderen? Welchen Geldscheinen oder welchem Geld kann man nun trauen? ...usw....

Des weiteren wirst du vielleicht gestehen, dass trotz aller Krisen und Probleme das Bezahlen im Alltag mit dem Geld das wir haben wunderbar funktioniert und das obwohl unsere Geldordnung so eine schieflage besitzt. Damit will ich nur sagen, dass ein direkter Durchgriff auf Sicherheiten nicht zwangsläufig notwendig ist, damit etwas als allgemeines Zahlungsmittel akzeptiert wird.

Das aber bedeutet, dass es vielleicht denkbar ist, dass es alternative Geldordnungen gibt, in der man die Nachteile die sich mit dem Freikartensystem ergeben nicht bekommt und das trotzdem nicht die Schieflage des aktuellen hat.
Aber ich glaube du bist dogmatisch nicht von deinem Freikartengedanken wegzubekommen, dabei ist er ja bis auf eine gesetzliche Regelung extrem nah am aktuellen System dran.
Nur das "jederzeitige Durchgriffsrecht auf konkrete Sicherheiten" willst du haben. ...mit all den technischen Problemen die das mit sich bringt.


 



--
______________________
Alexander Praetorius
ICQ - 8201955
Skype - alexander.praetorius
Facebook - Alexander Praetorius
Diaspora / Geraspora - serapath / Alex P 
¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯



Archiv bereitgestellt durch MHonArc 2.6.19.

Seitenanfang