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ag-geldordnung-und-finanzpolitik - Re: [AG-GOuFP] Axel: Sparen erzwingt Verschuldung

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Re: [AG-GOuFP] Axel: Sparen erzwingt Verschuldung


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Keox schrieb:
Weil Vollgeld beim Geldanlegen immer den Besitzer wechselt. Geldvermögen im Sinne der jetzigen M2-Guthaben bei deren Entstehen unbares Geld eingefroren wird, gibt dann nicht mehr.

Hier sehe ich eine "Irrtum". Beim Vollgeld nach Huber wird einfach Geld, das Banken zur Verfügung gestellt wird, weiterhin zur Geldmenge hínzugezählt, als wenn es "zur Verfügung" stünde.
Geld in Banken muss immer von der Geldmenge abgezogen werden, es steht nicht "zur Verfügung" ... erst eine Verschuldung / ein Kredit stellt es wieder zur Verfügung.

Aber mal sehen, wie das gelöst wird. Und vor allem, wie man verhindern will, das die Sparsumme und wie sich beim Huber zwangsweise gleich hohe Schulden eine begrenzen.

Die Trennung von Sparen udn Krediten halte ich unverändert für ein geldsystemtötendes Element. Sind die getrennt, wird wieder mit jeder Tilgung von Krediten Geld aus der Wirtschaft entfernt, ert eine Nachverschuldung bringt es wieder ins Spiel. Doch wenn man Gespartes, also Geld in Banken, zur Geldmenge dazuzählt, dann kann man das nicht sehen.

Ich bin auch schon gespannt, wie stark ansteigende Zinssätze verhindert werden, wenn mal eine höhere Kreditnachfrage bei zu geringem Sparangebot gelöst wird.

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Zu Reichbankzeiten konnten Wirtschaftsteilnehmer selbst Geld erzeugen, allerdings nur bei der Reichsbank. Beim Hubermodell ist jedes Notventil eliminiert. Auch das war damals schon ohne Sparer möglich und auch damals ist davon Gebrauch gemacht worden.

Vollgeld ist, wenn es nur noch bei zugelassenen Institutionen entsteht, was nicht bedeutet, das es nur der Staat "in den Umlauf" begibt. Es ist auch Vollgeld, wenn es nicht vom Staat initiiert wird.
Ich meine, das Vollgeld mit "nur vom Staat" in den Umlauf gebracht verwechselt wird, das ist eien unzulässige Einschränkung.




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