nrw-ak-innenpolitik AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Nrw-ak-innenpolitik mailing list
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- From: amsel <pirat.amsel AT googlemail.com>
- To: nrw-ak-innenpolitik AT lists.piratenpartei.de
- Subject: Re: [Nrw-ak-innenpolitik] Ausländer-, Asyl- und Flüchtlingswesen
- Date: Thu, 17 May 2012 02:34:29 +0200
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nrw-ak-innenpolitik>
- List-id: <nrw-ak-innenpolitik.lists.piratenpartei.de>
Am 16. Mai 2012 13:10 schrieb Henry Jensen <hjensen AT gmx.de>:
Doch, ein Visum.
Vermögend und kein Visum, dann wird wohl eine andere Vorraussetzung nicht erfüllt gewesen sein.
Ah ... er hat also bewusst gegen hier geltende Regeln verstoßen, obwohl er vermögend war.
Welchen Zweck hatte denn dann die Reise? Das wäre vielleicht bedeutsam.
Ja. Und das deutsche Recht regelt Einwanderung.
Ist nun mal so. Will man das ändern, muss man die Hürden zur Einwanderung ändern.
Nochmal, von wem sprechen wir?
Und ich kenne Gegenbeispiele. Fertig.
Von wem sprechen wir hier?
Vom verfolgten oder von dem, der auf ein besseres Leben hofft?
Erheblicher Unterschied in der Bewertung und meist in der Information die den Menschen zur Verfügung steht.
Was ist mit denen, die weder wirtschaftliche Not leiden?
Was mit jenen, die einfach keinen Drang haben sich Regeln zu unterwerfen?
Ja, da kann man sicherlich auch Einreisevoraussetzungen erleichtern ... ohne Frage. Aber nicht jeder, der die Reise auf sich nimmt, die auch gar nicht so spektakulär verlaufen muss, ist jemand der Schutz braucht. Ist einfach so.
Du darfst das normale Aufenthaltsrecht (Einwanderungsrecht) nicht mit dem Asylrecht oder Schutzrecht verquicken.
Nichts anderes sage ich.
So? Ist es das?
Es gibt eine Pflicht das Objekt zu verlassen und er tut es nicht, darum wird nachgeholfen.
Es gibt eine Pflicht (gesetzlich normiert, demokratisch legitimiert) das Land zu verlassen und jemand tut es nicht, also lässt man ihn.
Ich spreche vom Istzustand und nicht vom was mal wäre, wenn die Voraussetzungen da sind.
Für eine ganze Reihe Einwanderer wird es das.
Über wen sprechen wir noch gleich?
Trifft es aber nicht, weil es legale Möglichkeiten gibt.
Was zu beweisen wäre.
Die These entfaltet m.E. keine allgemeine Gültigkeit.
Nein. De jure verhällt sich per Def. einiger Richter ein großteil kriminell.
Man könnte aber auch soweit gehen und schlichtweg fragen, welche Aufgabe Schule hat un dob es dazu gehört den Aufenthaltsstatus einer Person zu prüfen. Nein. Darum auch keine Übermittlung.
Grenzpolizei und Ausländerämter haben noch gleich welchen Zweck?
Legalitätsprinzip, was wenn er doch einen findet.
Guck dir mal die Aufgabenbeschreibung einer Grenzbehörde an.
Abschiebung ist keine Sanktion. Sie ist Durchsetzung staatlichen Willens.
siehe oben und siehe ganz oben zum Katalog der Abschiebehindernisse.
Franzose, nicht Deutscher.
Ja. Und? Beide könnten auch freiwillig ihrer Ausreisepflicht nachkommen.
>Da quatschen wir mal über meine Vorstellungen vom System und wetten wir
>sind ganz dicht beisammen?
So bitte nicht.
Ich maße mir nicht an, das System soweit durchstiegen zu haben, den richtigen Hebel gefunden zu haben.
Und Aktionismus halte ich für absolut untauglich.
-- Der Aufenthaltstitel wird in der Praxis nicht erteilt. Es gibt derzeit
für Menschen aus Visa-pflichtigen Ländern faktisch keine legale
Möglichkeit nach Deutschland zu kommen.
Doch, ein Visum.
Dazu muss zumindest - für ein
Touristenvisum - eine Verpflichtungserklärung eines Deutschen vorhanden
sein. Und selbst das reicht oft nicht. Ich kenne einen Fall einer
vermögenden Person aus Fernost. Dieser Person wurde ein Schengenvisum
verweigert, trotz finanziell guter Lage.
Vermögend und kein Visum, dann wird wohl eine andere Vorraussetzung nicht erfüllt gewesen sein.
Die Person hat sich dann
Papiere aus einem östlichen EU-Land mittels korrupter Beamte besorgt -
was zwar nicht billig war, aber unkomplizierter als auf legalem Wege.
Ah ... er hat also bewusst gegen hier geltende Regeln verstoßen, obwohl er vermögend war.
Welchen Zweck hatte denn dann die Reise? Das wäre vielleicht bedeutsam.
Und wir reden hier faktisch von Einwanderung, nicht nur von Touristen.
Ja. Und das deutsche Recht regelt Einwanderung.
Ist nun mal so. Will man das ändern, muss man die Hürden zur Einwanderung ändern.
Nochmal, von wem sprechen wir?
> > Ich denke, Dir ist das Dilemma der Leute nicht klar. Für die meistenIch kenne keinen einzigen Fall, wo das nicht zutrifft. Die Leute die
> > Illegalen bedeutet Abschiebung in der Konsequenz Elend und Tod.
>
> Wieso treffe ich ständig auf welche, für die das absolut nicht zutrifft?
ich kenne, haben eine wochenlange lebensgefährliche Odysee hinter sich.
So einen Trip macht man nicht just for fun, sondern nur, wenn man sehr
verzweifelt ist.
Und ich kenne Gegenbeispiele. Fertig.
Von wem sprechen wir hier?
Vom verfolgten oder von dem, der auf ein besseres Leben hofft?
Erheblicher Unterschied in der Bewertung und meist in der Information die den Menschen zur Verfügung steht.
> Und über wen sprechen wir eigentlich?Wir reden über Leute, die nicht mehr in ihrer Heimat leben können - aus
>
> den der bewusst unerlaubt einreist um was zu tun?
> den der unerlaubt einreist, weil.er Schutz sucht vor Verfolgung?
> den der erlaubt einreist und dann aber den erlaubten Zeitraum überschreitet?
diversen Gründen. Das kann politische Verfolgung sein, Mobbing, Druck
durch die Familie, wirtschaftliche Not oder sonstige prekäre Umstände.
Was ist mit denen, die weder wirtschaftliche Not leiden?
Was mit jenen, die einfach keinen Drang haben sich Regeln zu unterwerfen?
Ja, da kann man sicherlich auch Einreisevoraussetzungen erleichtern ... ohne Frage. Aber nicht jeder, der die Reise auf sich nimmt, die auch gar nicht so spektakulär verlaufen muss, ist jemand der Schutz braucht. Ist einfach so.
Du darfst das normale Aufenthaltsrecht (Einwanderungsrecht) nicht mit dem Asylrecht oder Schutzrecht verquicken.
> Ach ... nur komisch, dass Abschiebungen in den letzten Jahren in den KosovoNein, Duldung ist nicht das Ziel, sondern nur eine Zwischenstation.
> stets ausgesetzt wurden ... wegen Kälte im Zielland ... bitte nicht so
> plakativ. Abschiebehindernisse führen zur Aussetzung der zwangweisen
> Durchsetzung der Ausreisepflicht und die Leute bekommen eine Duldung.
> Super, das ist dein Ziel?
Nichts anderes sage ich.
> Dann geht es um Information, nicht um die Maßnahme.Nun kommst Du mit Äpfel und Birnen. Hausfriedensbruch ist etwas ganz
> Das Gewaltmonopol des Staates hat einen Haken, er muss es auch durchsetzen
> können. Aber das schwarze Schaf sperren wir dann lieber ein, anstatt es
> einfach rauszuwerfen ...
> Ich stell mir das gerade in deiner Wohnung vor.
anderes.
So? Ist es das?
Es gibt eine Pflicht das Objekt zu verlassen und er tut es nicht, darum wird nachgeholfen.
Es gibt eine Pflicht (gesetzlich normiert, demokratisch legitimiert) das Land zu verlassen und jemand tut es nicht, also lässt man ihn.
Ich spreche vom Istzustand und nicht vom was mal wäre, wenn die Voraussetzungen da sind.
> > Nein, es gibt keine Schritte für eine reguläre Einwanderung.Dort sind die Grundvoraussetzungen aufgeführt im einen Aufenthaltstitel
>
> Doch. Gibt es.
> Das weißt du auch.
> Nur weil sie dir nicht weit genug gehen, heißt es nicht, dass keine
> vorhanden sind. Wir können ja mal mit den Erteilungvorausetzungen für
> Aufenthaltstitel beginnen, § 5 AufenthG
zu erhalten. Unter anderem muss der Ausländer "mit dem erforderlichen
Visum eingereist" sein. Und da hakt es schon, das Visum wird faktisch
nicht erteilt.
Für eine ganze Reihe Einwanderer wird es das.
Über wen sprechen wir noch gleich?
Christopher Lauer hat sich öffentlich hinstellt und sich dazu bekannt,
Folgen einer TV-Serie "illegal" runter zu laden, weil es keine legale
Möglichkeit gibt, in Deutschland an diese Folgen zu kommen. Ich fand
diesen Schritt von ihm sehr mutig.
Trifft es aber nicht, weil es legale Möglichkeiten gibt.
In der Geschichte hat es noch nie gesellschaftlichen bzw.
zivilisatorischen Fortschritt gegeben ohne, dass zu Beginn wissentlich
mit Absicht gegen unrechtmäßige Gesetze verstoßen wird.
Was zu beweisen wäre.
Die These entfaltet m.E. keine allgemeine Gültigkeit.
De jure verhält sich ein Großteil der Bevölkerung kriminell. Der
Standpunkt der Piraten dazu ist, so wie ich es verstanden habe, dieses
Verhalten zu entkriminalisieren.
Nein. De jure verhällt sich per Def. einiger Richter ein großteil kriminell.
Im letzten Jahr gab es den Beschluss, die Übermittlungspflicht für
Bildungseinrichtungen aufzuheben. Das heißt Schulen müssen Kinder ohne
Aufenthaltstitel nicht mehr melden. Dort hat die Regierung beschlossen
die "Illegalen" zu ignorieren. Das ganze kann man nun weiter spinnen,
etwa die Übermittlungspflicht für Ämter generell aufzuheben.
Man könnte aber auch soweit gehen und schlichtweg fragen, welche Aufgabe Schule hat un dob es dazu gehört den Aufenthaltsstatus einer Person zu prüfen. Nein. Darum auch keine Übermittlung.
Grenzpolizei und Ausländerämter haben noch gleich welchen Zweck?
Auf Landesebene kann ich mir z. B. vorstellen, dass es eine Verordnung des
Innenministers an die Polizei geben könnte, nicht mehr gezielt nach
"Illegalen" zu suchen.
Legalitätsprinzip, was wenn er doch einen findet.
Guck dir mal die Aufgabenbeschreibung einer Grenzbehörde an.
Sicher geht man dabei auch von moralischen Werten aus. Aber das ist
immer der Fall. Du beschreibst den Vorgang wie eine mathematische
Gleichung. Es wird gegen Gesetz verstoßen, also folgt Sanktionsmaßnahme.
Abschiebung ist keine Sanktion. Sie ist Durchsetzung staatlichen Willens.
Du sagst: Dann muss man das Gesetz ändern. Richtig, aber das ist ein
langwieriger Prozess, also muss man zunächst die Sanktionsmaßnahme
abschaffen oder zumindest abmildern bzw. modifizieren. Dies geht in
einem kürzeren Zeitraum.
siehe oben und siehe ganz oben zum Katalog der Abschiebehindernisse.
>Der französische Staatsangehörige F. Gewaltverbrecher und Drogendealer hatWenn er seine Haftstrafe abgesessen hat ist er frei. Punkt. Wieso sollte
>seine Haftstrafe abgesessen. Ihm wird sein Freizügigkeitsrecht aberkannt
>und er soll das Land verlassen. Er tut das nicht und wird schlussendlich
>unter Begleitung über die Grenze gebracht. Alternative?
man Deutsche und Ausländer da unterschiedlich behandeln?
Franzose, nicht Deutscher.
>Abschiebung eines schwarzen Schafes ist nicht Kameraüberwachung aller umDie generelle Beibehaltung eines Zwangsmittels ist es. Da wird der
>ein Schaf zu kriegen.
Gewaltverbrecher genau so abgeschoben, wie die 25jährige
Zwangsprostituierte, die nur ein besseres Leben wollte.
Ja. Und? Beide könnten auch freiwillig ihrer Ausreisepflicht nachkommen.
>Da quatschen wir mal über meine Vorstellungen vom System und wetten wir
>sind ganz dicht beisammen?
Gerne. Was für konkrete Vorschläge für Anfragen und Anträge hast Du
denn, welche man jetzt im Landtag NRW einbringen kann, die den
Betroffenen sofort helfen könnten?
So bitte nicht.
Ich maße mir nicht an, das System soweit durchstiegen zu haben, den richtigen Hebel gefunden zu haben.
Und Aktionismus halte ich für absolut untauglich.
amsel *zwitscher*
[twttr + id.ca: @amseltier | PPwiki: Amsel]- [Nrw-ak-innenpolitik] Ausländer-, Asyl- und Flüchtlingswesen, Henry Jensen, 14.05.2012
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