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ag-gesundheitswesen - Re: [AG-Gesundheit] LQFB: evidenzbasierte Medizin

ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: AG Gesundheit

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Re: [AG-Gesundheit] LQFB: evidenzbasierte Medizin


Chronologisch Thread 
  • From: "Nils Kohn" <halenils AT gmx.de>
  • To: "AG Gesundheit" <ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [AG-Gesundheit] LQFB: evidenzbasierte Medizin
  • Date: Wed, 11 Jul 2012 17:10:21 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-gesundheitswesen>
  • List-id: AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen.lists.piratenpartei.de>

Ich sehe das Problem, finde auch, dass man eine Pflicht unterstellen kann, in bestimmten Fällen warnen zu müssen, denke aber es ist sehr schwierig zu definieren, wann ich wovor warnen darf und muss.

Eine Aufklärung kann nur in die Richtung gehen, darauf hinzuweisen, dass diese Behandlung (bislang) nicht wissenschaftlich fundiert ist und ein Heilerfolg somit nicht zu erwarten ist. Ausgenommen ist, dass nachgewiesen wurde, dass die Behandlung schädlich ist, dann sollte die Behandlung eh verboten sein.
Man könnte es dem jeweiligen Behandler auferlegen, dass er/sie seine/ihre Patienten darauf hinzuweisen hat, dass eben keine Effekte nachgewiesen werden können, wenn eine solche Behandlung vorgeschlagen wird. Ich meine, dass in der Homopathie solche Informationsblätter, die unterschrieben werden müssen, zum Teil schon angewandt werden. Oder irre ich mich?

Ich habe meine Schwierigkeiten damit, etwas zu brandmarken, weil eine "Kommission" aus irgendwelchen Leuten "beschließt", das diese Behandlung nicht funktioniert und außerdem, dass man so dem Patienten die Fähigkeit und Eigenverantwortung abspricht, eine (informierte!!) Entscheidung über seine Behandlung zu treffen. Die Entscheidung wann vor etwas gewarnt wird müsste also sehr gut geregelt werden (und könnte somit sehr sehr teuer werden).
lg, Nils

 

----- Ursprüngliche Nachricht -----

Von: Julitschka

Gesendet: 11.07.12 16:43 Uhr

An: ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Re: [AG-Gesundheit] LQFB: evidenzbasierte Medizin


 
Hallo Nils, 

ich verstehe deinen Einwand und finde die Unterscheidung auch richtig, 
dass man auf der einen Seite nur evidente Therapien bezahlt und auf der 
anderen Seite nur warnen kann, wenn man auch weiß das es schädlich ist. 
Wobei das alleine zu kurz greift. Unterlassung ist auch schädlich, wenn 
man sich darauf verlässt das etwas anderes funktioniert, was es nicht 
tut. Zum Beispiel Malaria Prophylaxe mit Homöopathie. Sicher nicht 
schädlich, aber nützt eben nichts und es gibt ein bekanntes Mittel was 
funktioniert. Darum geht es mir. Wir brauchen Aufklärung dafür. 

Grüße, 

Julitschka 

biebobob schrieb: 

> Nein, aber dafür gibt es Regelungen, diese sind auch abhängig davon 
> abhängig als was der Behandler sich bezeichnet (Arzt, Homopath etc). 
> 
> Uns muss es doch darum gehen, (1.) wann der Staat eine Behandlung bezahlt 
> (->evidenzbasiert) und (2.) wann eine Behandlung verboten wird oder wann 
> vor ihr gewarnt werden darf/sollte. Hier wird es schwieriger.. Dennoch 
> kann der Staat meiner Meinung nach seinen Bürgern den gesunden 
> Menschenverstand und die Selbstverantwortung für seine Gesundheit nicht 
> abnehmen, er kann ihn nur vor schädlichen Dingen schützen, dies aber 
> auch nur, wenn er sich (evidenzbasiert ;-) ) sicher ist, dass diese Dinge 
> auch wirklich schädlich sind. 
> lg, Nils 
-- 
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