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ag-geldordnung-und-finanzpolitik - Re: [AG-GOuFP] Rechtliche Fundamente der Geldordnung & saldenmechanisch fundierte Konjunkturtheorie

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Betreff: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik

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Re: [AG-GOuFP] Rechtliche Fundamente der Geldordnung & saldenmechanisch fundierte Konjunkturtheorie


Chronologisch Thread 
  • From: Moneymind <moneymind AT gmx.de>
  • To: Arne Pfeilsticker <Arne.Pfeilsticker AT piratenpartei-hessen.de>
  • Cc: "ag-geldordnung-und-finanzpolitik@lists piratenpartei. de" <ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de>, Nicolas Hofer <nicolas.hofer AT gmx.de>
  • Subject: Re: [AG-GOuFP] Rechtliche Fundamente der Geldordnung & saldenmechanisch fundierte Konjunkturtheorie
  • Date: Thu, 17 May 2018 08:35:21 +0200


Hallo Arne,


Am 17.05.2018 um 02:00 schrieb Arne Pfeilsticker:


Bei der Zuordnungen von Geschäftsvorfällen zu Strömungsgrößen ist der gesamte Buchungssatz zu berücksichtigen und nicht nur ein Teil. Ein „ausschließlich“ ist also falsch, denn wie du richtig anmerkst ist ein Aktiv- bzw. Passivtausch im Geldvermögen weder eine Einnahme noch eine Ausgabe.

Für jede Strömungsgröße ist der Teil des Buchungssatzes zu berücksichtigen, der ihre Definition berührt.  Dafür müssen natürlich beide Teile betrachtet werden.

Für den Buchungssatz, "Barmittel an Fertigprodukte": Barverkauf von Waren, also Aktivtausch: + Zahlungsmittel / - Warenbestand, ist

  • für die Ermittlung, ob es sich um eine Einzahlung handelt, nur der erste Teil des Buchungssatzes relevant, da Einzahlungen/Auszahlungen als Veränderung des Zahlungsmittelbestands definiert sind.  Der wird vermehrt.  Also: Einzahlung.  Der zweite Teil des Buchungssatzes ist irrelevant und könnte auch beliebig anders lauten.
  • für die Ermittlung, ob es sich um eine Einnahme oder Ausgabe handelt, müssen beide Teile des Buchungssatzes betrachtet werden.  Aber nur der erste Teil (Barmittel) verändert das Geldvermögen, der zweite Teil (Waren) ist nicht Teil der Definition von Geldvermögen (Zahlungsmittel + sonst. Forderungen - Verbindlichkeiten) und verändert es nicht.   Der ZM-Bestand nimmt zu, sonst. Forderungen und Verbindlichkeiten bleiben unverändert. Also: Einnahme.  Der zweite Teil des Buchungssatzes ist irrelevant, da Waren den Geldvermögenssaldo nicht verändern. 
  • Hätte dagegen ein Barverkauf einer Staatsanleihe stattgefunden ("Zahlungsmittel an Wertpapiere"), dann hätte auch der zweite Teil des Buchungssatzes das Geldvermögen berührt.  Der Zahlungsmittelbestand hätte zugenommen, aber die sonstigen Forderungen (Staatsanleihe)  hätten um denselben Betrag abgenommen, die Schulden wären  unverändert geblieben: keine Einnahme. 

Der Unterschied besteht darin, daß Geldvermögen als Saldo definiert ist, in den drei unterschiedliche Bestandsgrößen eingehen, 2 Aktiva und 1 Passivum: Zahlungsmittelbestand, Bestand an sonst. Forderungen (Aktiva), Bestand an Verbindlichkeiten (Passiva).  Die Definition von "Zahlungsmittelbestand" enthält dagegen nur eine einzige Bestandsgröße, das Aktivum Zahlungsmittel.

Einzahlungen/Auszahlungen betreffen also einen einfachen Aktivbestand: den Zahlungsmittelbestand.

Einnahmen/Ausgaben betreffen dagegen einen Saldo:  Zahlungsmittel + sonst. Forderungen (Aktiva) - Verbindlichkeiten (Passiva)

Aufwendungen/Erträge betreffen ebenfalls einen Saldo:  Gesamtvermögen (Aktivum) - Schulden (Passivum). 

Das wird deutlich, wenn man es grafisch betrachtet.  Einfache Aktiv- und Passivbestände sind hier rot, Salden blau markiert:


Bei Stützel sieht das - genauer - so aus:


Grüße

Wolfgang

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