ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik
Listenarchiv
Re: [AG-GOuFP] Rechtliche Fundamente der Geldordnung & saldenmechanisch fundierte Konjunkturtheorie
Chronologisch Thread
- From: Arne Pfeilsticker <Arne.Pfeilsticker AT piratenpartei-hessen.de>
- To: Moneymind <moneymind AT gmx.de>
- Cc: "ag-geldordnung-und-finanzpolitik@lists piratenpartei. de" <ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de>, Nicolas Hofer <nicolas.hofer AT gmx.de>
- Subject: Re: [AG-GOuFP] Rechtliche Fundamente der Geldordnung & saldenmechanisch fundierte Konjunkturtheorie
- Date: Wed, 16 May 2018 13:40:50 +0200
Am 16.05.2018 um 10:44 schrieb Moneymind <moneymind AT gmx.de>:Hallo Arne,
noch eine kurze Frage:
wenn A eine Forderung gegen B abschreiben muß oder B einen Schuldenerlaß gewährt, wird A' Nettogeldvermögen gemindert, B's NGV vermehrt.
Wie erfaßt Du dies mit Deiner Definition von Einnahmen ("Zugänge von Forderungen") und Ausgaben ("Abgänge von Verbindlichkeiten“),
In den Fachbüchern, in denen die Begriffe Kosten - Aufwand - Ausgaben und Auszahlungen so wie Erlöse (oder Leistungen) - Ertrag - Einnahmen und Ausgaben sauber getrennt werden, ist die von mir vertretene Darstellung die Übliche.die nicht der üblichen entspricht?
Wöhe schreibt ja einleitend, dass: Sie benutzt vier Begriffspaare, die auch im täglichen Sprachgebrauch Anwendung finden, dort aber nicht die scharfe begriffliche Trennung erfahren wie in der Betriebswirtschaftslehre, sondern teilweise synonym verwendet werden.
Übliche Definition: Einnahmen mehren, Ausgaben mindern das Nettogeldvermögen (siehe Auszug aus Wöhe: Einführung in die allg. BWL, Link unten).
M.E. hat nach konventioneller Sichtweise A einen Aufwand und eine Minderung an Forderungen. B hat einen Ertrag und eine Minderung an Verbindlichkeiten. Einnahmen oder Ausgaben sind in beiden Fällen nicht betroffen.
Daher entsteht im obigen Beispiel nach konventioneller Sichtweise eine Ausgabe für A, eine Einnahme für B.
Grüße
Wolfgang
Konventionelle Definition von Einnahmen/Ausgaben (mit Beispielen):
Am 16.05.2018 um 00:08 schrieb Arne Pfeilsticker:
Definition Einnahmen =: Zugang an Forderungen (= Ansprüche auf Geld) in einer Periode.Am 15.05.2018 um 20:15 schrieb Moneymind <moneymind AT gmx.de>:
Hallo Arne,
sehr schön - nur zwei kurze Fragen dazu:
- was genau verstehst Du unter "Einnahmen" (und "Ausgaben")?
In einem Unternehmen sind das z.B. die Forderungen aus den gestellten Rechnungen. Eine Zusage einer Subvention wäre auch eine Einnahme. Beim Staat wären es z.B. Steuer- oder Gebührenbescheide.Die Bestandsgröße zu den Einnahmen sind die Forderungen.
Wenn eine Forderung vom Schuldner bezahlt wird, dann haben wir eine Einzahlung und die Forderung verschwindet aufgrund von Erfüllung.
Die Bestandsgröße zu den Einzahlungen und Auszahlungen sind die Zahlungsmittel (= Bargeld + Sichteinlagen).
Definition Ausgaben =: Zugang an Verbindlichkeiten (= Verpflichtungen Geld zu zahlen) in einer Periode.In einem Unternehmen sind das z.B. die Verbindlichkeiten aus den Eingangsrechnungen. Der Eingang eines Steuerbescheids wäre auch eine Ausgabe.Die Bestandsgröße zu den Ausgaben sind die Verbindlichkeiten.
Wenn die Verbindlichkeit bezahlt wird, dann haben wir eine Auszahlung und die Verbindlichkeit verschwindet aufgrund von Erfüllung.
Ganz wichtig: Die unterschiedlichen Ebenen unterscheiden sich qualitativ und dürfen nicht miteinander verwechselt werden. D.h. Einzahlungen sind keine Teilmenge der Einnahmen, sondern die Erfüllung der Einnahmen. Nur wertmäßig gibt es z.B. einnahmengleiche Einzahlungen, das sind die überlappenden Teile der Balken Einnahmen und Einzahlungen.
Nach herrschender Lehre:
- was genau verstehst Du unter "Geldvermögen" (Definition)?
Definition Bruttogeldvermögen := Forderungen + Liquide Mittel zu einem bestimmten Stichtag.Definition Nettogeldvermögen := Forderungen - Verbindlichkeiten + Liquide Mittel zu einem bestimmten Stichtag.
Nach meiner Geldtheorie schlage ich einen etwas weiteren Geldvermögensbegriff vor, der alle Ansprüche auf Geld umfasst. Dabei sollten in der Bilanz diese Ansprüche auf Geld zum Barwert bilanziert werden. Aber nicht nur die Tilgungsforderungen, sondern z.B. auch die Zinsforderungen.
MD2 würde dabei dem herrschenden Geldvermögensbegriff entsprechen.
<GI.034.jpeg>Danke & Gruß
Wolfgang
- Re: [AG-GOuFP] Rechtliche Fundamente der Geldordnung & saldenmechanisch fundierte Konjunkturtheorie, (fortgesetzt)
- Re: [AG-GOuFP] Rechtliche Fundamente der Geldordnung & saldenmechanisch fundierte Konjunkturtheorie, moneymind, 11.05.2018
- Re: [AG-GOuFP] Johannes Schmidt zu Stützels Konjunkturtheorie, moneymind, 13.05.2018
- Re: [AG-GOuFP] Rechtliche Fundamente der Geldordnung & saldenmechanisch fundierte Konjunkturtheorie, Gerhard Rinnberger, 12.05.2018
- Re: [AG-GOuFP] "absoluter Tausch", was: rechtliche ..., moneymind, 13.05.2018
- Re: [AG-GOuFP] Saldenmechanik, moneymind, 13.05.2018
- Re: [AG-GOuFP] "absoluter Tausch", was: rechtliche ..., moneymind, 13.05.2018
- Re: [AG-GOuFP] Rechtliche Fundamente der Geldordnung & saldenmechanisch fundierte Konjunkturtheorie, moneymind, 13.05.2018
- Re: [AG-GOuFP] Rechtliche Fundamente der Geldordnung & saldenmechanisch fundierte Konjunkturtheorie, Arne Pfeilsticker, 14.05.2018
- Nachricht nicht verfügbar
- Nachricht nicht verfügbar
- Re: [AG-GOuFP] Rechtliche Fundamente der Geldordnung & saldenmechanisch fundierte Konjunkturtheorie, Moneymind, 15.05.2018
- Nachricht nicht verfügbar
- Nachricht nicht verfügbar
- Nachricht nicht verfügbar
- Nachricht nicht verfügbar
- Nachricht nicht verfügbar
- Nachricht nicht verfügbar
- Nachricht nicht verfügbar
- Nachricht nicht verfügbar
- Nachricht nicht verfügbar
- Re: [AG-GOuFP] Rechtliche Fundamente der Geldordnung & saldenmechanisch fundierte Konjunkturtheorie, Arne Pfeilsticker, 16.05.2018
- Re: [AG-GOuFP] Rechtliche Fundamente der Geldordnung & saldenmechanisch fundierte Konjunkturtheorie, Moneymind, 16.05.2018
- Re: [AG-GOuFP] Definition "Einnahmen" im Rechnungswesen, moneymind, 16.05.2018
- Re: [AG-GOuFP] Rechtliche Fundamente der Geldordnung & saldenmechanisch fundierte Konjunkturtheorie, Arne Pfeilsticker, 17.05.2018
- Re: [AG-GOuFP] Rechtliche Fundamente der Geldordnung & saldenmechanisch fundierte Konjunkturtheorie, Moneymind, 17.05.2018
- Re: [AG-GOuFP] Rechtliche Fundamente der Geldordnung & saldenmechanisch fundierte Konjunkturtheorie, Moneymind, 17.05.2018
- Re: [AG-GOuFP] Salden in Bilanzen, moneymind, 17.05.2018
- Re: [AG-GOuFP] Rechtliche Fundamente der Geldordnung & saldenmechanisch fundierte Konjunkturtheorie, moneymind, 17.05.2018
- Re: [AG-GOuFP] Präzise Buchhaltung, Saldenmechanik und "Eigentumsökonomik", moneymind, 18.05.2018
- Re: [AG-GOuFP] Präzise Buchhaltung, Saldenmechanik und "Eigentumsökonomik", Arne Pfeilsticker, 18.05.2018
- Re: [AG-GOuFP] Präzise Buchhaltung, Saldenmechanik und "Eigentumsökonomik", Moneymind, 19.05.2018
- Nachricht nicht verfügbar
- Nachricht nicht verfügbar
- Re: [AG-GOuFP] Rechtliche Fundamente der Geldordnung & saldenmechanisch fundierte Konjunkturtheorie, Moneymind, 15.05.2018
- Re: [AG-GOuFP] Rechtliche Fundamente der Geldordnung & saldenmechanisch fundierte Konjunkturtheorie, moneymind, 11.05.2018
Archiv bereitgestellt durch MHonArc 2.6.19.