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ag-geldordnung-und-finanzpolitik - Re: [AG-GOuFP] Rechtliche Fundamente der Geldordnung & saldenmechanisch fundierte Konjunkturtheorie

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Betreff: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik

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Re: [AG-GOuFP] Rechtliche Fundamente der Geldordnung & saldenmechanisch fundierte Konjunkturtheorie


Chronologisch Thread 
  • From: Arne Pfeilsticker <Arne.Pfeilsticker AT piratenpartei-hessen.de>
  • To: Moneymind <moneymind AT gmx.de>
  • Cc: "ag-geldordnung-und-finanzpolitik@lists piratenpartei. de" <ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de>, Nicolas Hofer <nicolas.hofer AT gmx.de>
  • Subject: Re: [AG-GOuFP] Rechtliche Fundamente der Geldordnung & saldenmechanisch fundierte Konjunkturtheorie
  • Date: Wed, 16 May 2018 13:40:50 +0200


Am 16.05.2018 um 10:44 schrieb Moneymind <moneymind AT gmx.de>:

Hallo Arne,

noch eine kurze Frage:

wenn A eine Forderung gegen B abschreiben muß oder B einen Schuldenerlaß gewährt,  wird A' Nettogeldvermögen gemindert, B's NGV vermehrt.  

Wie erfaßt Du dies mit Deiner Definition von Einnahmen ("Zugänge von Forderungen") und Ausgaben ("Abgänge von Verbindlichkeiten“),

Hallo Wolfgang,
der Buchungssatz lautet:
Aufwand Abschreibungen auf Forderungen an Forderung gegen B x €

Einnahmen oder Ausgaben sind bei diesem Geschäftsvorfall nicht betroffen. Das ist so ähnlich wie bei der AfA. AfA ist ein Aufwand aber keine Ausgabe. Die Ausgabe war in einer anderen Periode, als das Anlagegut angeschafft wurde.

die nicht der üblichen entspricht?

In den Fachbüchern, in denen die Begriffe Kosten - Aufwand - Ausgaben und Auszahlungen so wie Erlöse (oder Leistungen) - Ertrag - Einnahmen und Ausgaben sauber getrennt werden, ist die von mir vertretene Darstellung die Übliche.

Übliche Definition:  Einnahmen mehren, Ausgaben mindern das Nettogeldvermögen (siehe Auszug aus Wöhe: Einführung in die allg. BWL, Link unten). 

Wöhe schreibt ja einleitend, dass: Sie benutzt vier Begriffspaare, die auch im täglichen Sprachgebrauch Anwendung finden, dort aber nicht die scharfe begriffliche Trennung erfahren wie in der Betriebswirtschaftslehre, sondern teilweise synonym verwendet werden.

Leider führt Wöhe selbst diese scharfe begriffliche Trennung nicht immer durch. Beispielsweise dürfte es im Schaubild auf Seite 1007 nicht (2) Einzahlungen = Einnahmen bzw. (2) Einnahmen = Einzahlungen heißen, sondern Wert(Einzahlungen) = Wert(Einnahmen). Die übereinander stehenden Kästchen (2) sind wertmäßig gleich groß, aber inhaltlich unterschiedlich. Einzahlungen sind ein Zugang an Zahlungsmittel in einer Periode; Einnahmen sind ein Zugang von Ansprüchen auf Zahlungsmittel. 

Der Sachverhalt wird deutlicher, wenn man sich die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle ansieht. Ein typischer Buchungssatz bei einem Kauf auf Ziel lautet z.B.:

Geschäftsvorfall: Auslieferung einer Ware auf Rechnung. Buchungssatz: Forderungen an Ertrag
Wenn dann die Ware bezahlt wird: Geschäftsvorfall: Geldeingang Rechnung. Buchungssatz: Girokonto an Forderungen
Die Sollbuchung auf dem Girokonto ist die Erfüllung zu der Haben-Buchung auf dem Forderungskonto.  

Daher entsteht im obigen Beispiel nach konventioneller Sichtweise eine Ausgabe für A, eine Einnahme für B. 

M.E. hat nach konventioneller Sichtweise A einen Aufwand und eine Minderung an Forderungen. B hat einen Ertrag und eine Minderung an Verbindlichkeiten. Einnahmen oder Ausgaben sind in beiden Fällen nicht betroffen.

Viele Grüße
Arne

PS: Ich selbst habe als Student nach Wöhe’s Fachbüchern gelernt, aber später in der beruflichen Praxis sind mir dann die Ungereimtheiten in den feinen Details aufgefallen.

Grüße

Wolfgang

Konventionelle Definition von Einnahmen/Ausgaben (mit Beispielen):

https://www.dropbox.com/s/kv86spq3kz3605a/W%C3%B6he%20-%20Grundbegriffe%20d.%20Rechnungswesens.pdf?dl=0



Am 16.05.2018 um 00:08 schrieb Arne Pfeilsticker:

Am 15.05.2018 um 20:15 schrieb Moneymind <moneymind AT gmx.de>:


Hallo Arne,

sehr schön - nur zwei kurze Fragen dazu: 

  • was genau verstehst Du unter "Einnahmen" (und "Ausgaben")?
Definition Einnahmen =: Zugang an Forderungen (= Ansprüche auf Geld) in einer Periode. 
In einem Unternehmen sind das z.B. die Forderungen aus den gestellten Rechnungen. Eine Zusage einer Subvention wäre auch eine Einnahme. Beim Staat wären es z.B. Steuer- oder Gebührenbescheide. 
Die Bestandsgröße zu den Einnahmen sind die Forderungen.

Wenn eine Forderung vom Schuldner bezahlt wird, dann haben wir eine Einzahlung und die Forderung verschwindet aufgrund von Erfüllung.

Die Bestandsgröße zu den Einzahlungen und Auszahlungen sind die Zahlungsmittel (= Bargeld + Sichteinlagen).

Definition Ausgaben =: Zugang an Verbindlichkeiten (= Verpflichtungen Geld zu zahlen) in einer Periode.
In einem Unternehmen sind das z.B. die Verbindlichkeiten aus den Eingangsrechnungen. Der Eingang eines Steuerbescheids wäre auch eine Ausgabe.
Die Bestandsgröße zu den Ausgaben sind die Verbindlichkeiten.

Wenn die Verbindlichkeit bezahlt wird, dann haben wir eine Auszahlung und die Verbindlichkeit verschwindet aufgrund von Erfüllung.

Ganz wichtig: Die unterschiedlichen Ebenen unterscheiden sich qualitativ und dürfen nicht miteinander verwechselt werden. D.h. Einzahlungen sind keine Teilmenge der Einnahmen, sondern die Erfüllung der Einnahmen. Nur wertmäßig gibt es z.B. einnahmengleiche Einzahlungen, das sind die überlappenden Teile der Balken Einnahmen und Einzahlungen.

  • was genau verstehst Du unter "Geldvermögen" (Definition)?
Nach herrschender Lehre:
Definition Bruttogeldvermögen := Forderungen + Liquide Mittel zu einem bestimmten Stichtag.
Definition Nettogeldvermögen := Forderungen - Verbindlichkeiten + Liquide Mittel zu einem bestimmten Stichtag.

Nach meiner Geldtheorie schlage ich einen etwas weiteren Geldvermögensbegriff vor, der alle Ansprüche auf Geld umfasst. Dabei sollten in der Bilanz diese Ansprüche auf Geld zum Barwert bilanziert werden. Aber nicht nur die Tilgungsforderungen, sondern z.B. auch die Zinsforderungen.

 MD2 würde dabei dem herrschenden Geldvermögensbegriff entsprechen.

<GI.034.jpeg>

Danke & Gruß
Wolfgang








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