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Re: [AG-GOuFP] Rechtliche Fundamente der Geldordnung & saldenmechanisch fundierte Konjunkturtheorie
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- From: Moneymind <moneymind AT gmx.de>
- To: Arne Pfeilsticker <Arne.Pfeilsticker AT piratenpartei-hessen.de>
- Cc: "ag-geldordnung-und-finanzpolitik@lists piratenpartei. de" <ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de>, Nicolas Hofer <nicolas.hofer AT gmx.de>
- Subject: Re: [AG-GOuFP] Rechtliche Fundamente der Geldordnung & saldenmechanisch fundierte Konjunkturtheorie
- Date: Thu, 17 May 2018 08:01:25 +0200
Hallo Arne, Am 17.05.2018 um 02:00 schrieb Arne
Pfeilsticker:
Zeige mir bitte konkret eine Stelle in einem dieser Fachbücher, in dem Einnahmen und Ausgaben nicht wie üblich (z.B. bei Wöhe, S. 1007) als Änderung des Geldvermögens (Zahlungsmittel + sonst. Forderungen - Verbindlichkeiten), sondern Einnahmen ausschließlich als Zugang von Forderungen und Ausgaben ausschließlich als Zugang von Verbindlichkeiten definiert sind (Link auf google books oder scan). Bei der Zuordnungen von Geschäftsvorfällen zu Strömungsgrößen
ist der gesamte Buchungssatz zu berücksichtigen und nicht nur
ein Teil.
Ein „ausschließlich“ ist also falsch, denn wie du richtig
anmerkst ist ein Aktiv- bzw. Passivtausch im Geldvermögen weder
eine Einnahme noch eine Ausgabe.
So ist es. Und weil das so ist, ist für einen Gläubiger A, der eine Forderung gegenüber B komplett abschreiben muß, diese Abschreibung (1) eine Ausgabe und (2) eine Aufwendung. (1) Sein Forderungsbestand nimmt ab, sein Zahlungsmittelbestand und seine Verbindlichkeiten bleiben jedoch unverändert. Also mindert sich sein Nettogeldvermögen (Zahlungsmittel + sonst. Forderungen - Schulden). Also Ausgabe. (2) Sein Gesamtvermögen (Aktivseite) nimmt ab (Forderungen zählen zum Vermögen), aber seine Schulden bleiben unverändert. Also mindert sich sein Nettovermögen. Also Aufwendung. Du hattest behauptet, dies würde lediglich einen Aufwand, aber keine Ausgabe darstellen, weil Du in Deiner Definition von "Einnahme" nicht den gesamten Nettogeldvermögenssaldo (Zahlungsmittel + sonst. Forderungen - Verbindlichkeiten), sondern nur Forderungen berücksichtigt hattest. Eine Überweisung von einem Girokonto auf ein anderes
Girokonto eines Unternehmens ist weder eine Einzahlung noch eine
Auszahlung.
So ist es - und zwar weder für das Unternehmen selbst, noch für die Bank. Es ist auch für beide weder Einnahme noch Ausgabe, und auch keine Aufwendung und kein Ertrag. Anders sieht es dagegen aus, wenn sich das Unternehmen von seiner Bank Giralguthaben (das ja jederzeit fällig ist) in bar auszahlen läßt. Für das Unternehmen (Nichtbank) zählen sowohl Giralguthaben als auch Bargeld zum Zahlungsmittelbestand. Daher läßt die Barabhebung seinen Zahlungsmittelbestand unverändert: keine Einzahlung. Anders für die Bank: für sie zählt nur Bargeld (der Gegenstand ihrer Sichtverbindlichkeiten) zum Zahlungsmittelbestand, ihre eigenen Sichtverbindlichkeiten dagegen nicht. Für sie entsteht daher eine Auszahlung. Aber keine Ausgabe, da sich aktiv ihr Zahlungsmittelbestand und Passiv ihre Sichtverbindlichkeiten vermindern (Bilanzverkürzung), der Saldo "Nettogeldvermögen" (Zahlungsmittel + sonstige Forderungen - Verbindlichkeiten) also gleichbleibt. Hier wird die Hierarchie von Geld und Kredit deutlich. Sichtforderungen gegenüber der Bank sind Zahlungsmittel für Nichtbanken, aber nicht für Banken selbst. Grüße Wolfgang
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- Re: [AG-GOuFP] Saldenmechanik, (fortgesetzt)
- Re: [AG-GOuFP] Saldenmechanik, moneymind, 13.05.2018
- Re: [AG-GOuFP] Rechtliche Fundamente der Geldordnung & saldenmechanisch fundierte Konjunkturtheorie, moneymind, 13.05.2018
- Re: [AG-GOuFP] Rechtliche Fundamente der Geldordnung & saldenmechanisch fundierte Konjunkturtheorie, Arne Pfeilsticker, 14.05.2018
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- Re: [AG-GOuFP] Rechtliche Fundamente der Geldordnung & saldenmechanisch fundierte Konjunkturtheorie, Moneymind, 15.05.2018
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- Re: [AG-GOuFP] Rechtliche Fundamente der Geldordnung & saldenmechanisch fundierte Konjunkturtheorie, Arne Pfeilsticker, 16.05.2018
- Re: [AG-GOuFP] Rechtliche Fundamente der Geldordnung & saldenmechanisch fundierte Konjunkturtheorie, Moneymind, 16.05.2018
- Re: [AG-GOuFP] Definition "Einnahmen" im Rechnungswesen, moneymind, 16.05.2018
- Re: [AG-GOuFP] Rechtliche Fundamente der Geldordnung & saldenmechanisch fundierte Konjunkturtheorie, Arne Pfeilsticker, 17.05.2018
- Re: [AG-GOuFP] Rechtliche Fundamente der Geldordnung & saldenmechanisch fundierte Konjunkturtheorie, Moneymind, 17.05.2018
- Re: [AG-GOuFP] Rechtliche Fundamente der Geldordnung & saldenmechanisch fundierte Konjunkturtheorie, Moneymind, 17.05.2018
- Re: [AG-GOuFP] Salden in Bilanzen, moneymind, 17.05.2018
- Re: [AG-GOuFP] Rechtliche Fundamente der Geldordnung & saldenmechanisch fundierte Konjunkturtheorie, moneymind, 17.05.2018
- Re: [AG-GOuFP] Präzise Buchhaltung, Saldenmechanik und "Eigentumsökonomik", moneymind, 18.05.2018
- Re: [AG-GOuFP] Präzise Buchhaltung, Saldenmechanik und "Eigentumsökonomik", Arne Pfeilsticker, 18.05.2018
- Re: [AG-GOuFP] Präzise Buchhaltung, Saldenmechanik und "Eigentumsökonomik", Moneymind, 19.05.2018
- Re: [AG-GOuFP] Präzise Buchhaltung, Saldenmechanik und "Eigentumsökonomik", Arne Pfeilsticker, 20.05.2018
- Re: [AG-GOuFP] Präzise Buchhaltung, Saldenmechanik und "Eigentumsökonomik", Moneymind, 20.05.2018
- Re: [AG-GOuFP] Präzise Buchhaltung, Saldenmechanik und "Eigentumsökonomik", Moneymind, 20.05.2018
- Re: [AG-GOuFP] Präzise Buchhaltung, Saldenmechanik und "Eigentumsökonomik", Moneymind, 20.05.2018
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- Re: [AG-GOuFP] Rechtliche Fundamente der Geldordnung & saldenmechanisch fundierte Konjunkturtheorie, Moneymind, 15.05.2018
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