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Betreff: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik
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- From: Moneymind <moneymind AT gmx.de>
- To: Arne Pfeilsticker <Arne.Pfeilsticker AT piratenpartei-hessen.de>
- Cc: "ag-geldordnung-und-finanzpolitik@lists piratenpartei. de" <ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de>, Nicolas Hofer <nicolas.hofer AT gmx.de>
- Subject: Re: [AG-GOuFP] Präzise Buchhaltung, Saldenmechanik und "Eigentumsökonomik"
- Date: Sun, 20 May 2018 19:19:37 +0200
Hallo Arne, s.u. Am 20.05.2018 um 09:55 schrieb Arne
Pfeilsticker:
vielleicht sollten wir eine Diskussionsrunde zu diesem Thema
machen. Begründung siehe unten.
Das machen wir ja gerade. Ich beantworte Deine Fragen gerne unten.
Genau so ist es. Es sind Salden (engl. "Balances"), die durch pure Tautologien (Gleichungen) konstruiert werden, um beide Seiten einer Bilanz oder eines Kontos gleich "lang" zu bzw. beide Seiten einer Gleichung arithmetisch gleich "groß" zu machen. Daher ja "Bilanz": das Bild der Waage suggeriert ein "Gleichgewicht" (natürlich eine Metapher: Vermögenswerte haben mit physischem Gewicht nicht das geringste zu tun, da sie sich auf abstrakt-immaterielle Rechtstitel und damit auf zukünftige Handlungsmöglicheiten, auf "Vemögensmacht" über andere, beziehen). Die Bilanz ist - wie jedes Konto - ein geometrischer Beweis für eine algebraische Formel, wie z.B. auch der Satz des Pythagoras oder die binomische Formel. Luca Pacioli war schließlich Mathematiker, und hatte neben den "Summa de arithmetica, geometria, proportioni et proportionalità" (dem 1494 in Venedig erschienenen Werk, in dem er die doppelte Buchhaltung der damaligen norditalienischen Kaufleute zusammengefaßt systematisiert hat - dem Grundlagenwerk aller doppelten Buchhaltung, das zugleich eine Einführung in die Arithmetik, Algebra, und Geometrie der damaligen Zeit enthielt), 15 Jahre später ein Werk namens "De divina proportione" verfaßt, zu dem ein gewisser Leonardo DaVinci die Illustrationen beigesteuert hatte. Lies das ruhig mal auf der englischsprachigen Wikipedia nach (die hat Artikel zu den beiden Werken, die deutschprachige leider nicht). Beginnen wir mit der Gleichung, die Nettovermögen (Eigenkapital) definiert:
Auf der rechten Seite der Gleichung kann man
jetzt die Schulden rauskürzen:
Jetzt tauschen wir beide Seiten der Gleichung (sie bleibt dabei natürlich gültig, da ja auf beiden Seiten numerisch identische Werte stehen müssen):
Was genau? Rechte und Pflichten sind nicht transitiv und können daher
nicht addiert oder subtrahiert werden. Wenn schon, dann müsste
man z.B. schreiben: Wert(Nettovermögen) = Wert(Gesamtvermögen) +
Wert(Schulden)
Ja, das ist richtig: mithilfe einer gemeinsamen Recheneinheit ("money of account", Rechengeld) auf denselben Nenner gebrachte und bewertete Rechte. Das hatte ich vorausgesetzt und auch mehrfach geschrieben. Aber auch das ist m.E. aus mehreren Gründen nicht OK.
Eine Bilanz hat zunächst nicht mit einem Gleichgewicht zu
tun,
Mit Gewicht schon mal gleich gar nichts - das ist irreführende Metaphorik. sondern eine Bilanz ist eine Aufstellung der bewertbaren
Rechte und Pflichten, die einem Rechtssubjekt zugeordnet werden
können.
Nein, das wäre ein Inventar: eine "Bilanz ohne den Ausgleichsposten Eigenkapital" - der Name Bilanz ergibt hierfür auch gar keinen Sinn (bilancio = Waage, impliziert Gleichheit beider Seiten). Vor allem aber wäre dieses Inventar ohne den per Saldierung von Vermögen und Schulden ermittelten Ausgleichsposten "Eigenkapital" gar keine durchgängig "doppelte": nur manche, aber nicht alle Geschäftsvorfälle würden zu Doppelbuchungen (Aktivtausch, Passivtausch, Bilanzverkürzung, Bilanzverlängerung) führen, andere nur zu einer Einfachbuchung (z.B. die Vernichtung von Warenvorräten, das Abschreiben einer Forderung, der Erhalt eines Bußgeldbescheids oder die Gewährung eines Schuldenerlasses durch einen Gläubiger). Erst der Ausgleichsposten macht die Buchhaltung zu einer durchgängig doppelten. Siehe bitte dazu den Text von Michael Bitz, den ich dir bereits verlinkt hatte, den Du dir aber offensichtlich nicht angeschaut hast: Ab S. 4 (pdf) unten (letzter Abschnitt) bis S. 6: https://www.fernuni-hagen.de/csf/download/sch__pfungswille_schneeloch.pdf Der Wert dieser bewertbaren Rechte und Pflichten ist in der
Realität niemals - oder höchstens aus purem Zufall -
ausgeglichen.
Der Wert der Vermögensrechte und Pflichten (Schulden) ist NATÜRLICH so gut wie niemals ausgeglichen (wäre dem so, wäre ja das Nettovermögen/EK permanent Null, was vollkommener Unsinn ist). Das hat doch aber auch niemand behauptet. Die Rechte und Pflichten allein bilden jedoch eine unvollständige Bilanz. Die beiden Seiten der Bilanz sind nur deshalb immer "gleich lang", weil auf der "kürzeren" Seite ein rein per tautologischer Definition ermittelter AUSGLEICHSPOSTEN hinzugesetzt wird: der SALDO. Englisch heißt der "balancing item" - dasjenige, was Bilanzgleichheit herstellt. Der aber ist, wie Du doch selber geschrieben hast, gerade KEINEM konkreten Rechtstitel zugeordnet. Er ist eine reine RECHENgröße, konstruiert per mathematischer Definition (Tautologie): Der Bilanzgleichung. Weil Vermögen und Schulden NICHT wertmäßig gleich sind, braucht es doch den Ausgleichsposten überhaupt erst. Mit jeder Veränderung der Differenz des Werts der Vermögensrechte und der Schulden verändert sich per Definition auch der Ausgleichsposten (Netto- oder Reinvermögen / Eigenkapital). Oder anders betrachtet: jede Buchung auf einem Erfolgskonto verändert auch den Saldo "EK". Der Ausgleichsposten führt deshalb IMMER dazu, daß sich auf beiden Seiten dieselbe Bilanzsumme ergibt, weil er genau so definiert ist, daß sich dies immer ergibt, völlig wurscht was mit den Rechten und Pflichten passiert. Angenommen, ein Erdbeben zerstört Dein Haus, das du zuvor mit 400 000 € bewertet hattest, und du hast keine Erdbebenversicherung. Die Trümmer sind vielleicht noch 100 000 wert (deine Bewertung z.B. anhand vergleichbarer Marktpreise). Was passiert dann in deiner Bilanz? Die Aktivseite schrumpft im Posten "Wert der Eigentumsrechte" um 300 000 €. UND: die Passivseite schrumpft im Posten "Eigenkapital" um 300 000 €. Also bleiben beide Seiten gleich lang, denn es haben sich zwei Bilanzposten verändert, wie bei jeder Buchung. Hier: Bilanzverkürzung. Der Wert des Rechts an deinem Haus wurde per Zerstörung vermindert. Also hat sich auch dein Nettovermögen (Vermögen minus Schulden, oder: Wert sämtlichen Eigentums + Wert der Forderungen - Schulden) vermindert. Bilanzverkürzung. Warum ist das so? Machen wir's konkret: angenommen, vor dem Erdbeben betrug dein Gesamtvermögen 500 000 € und Deine Schulden 100 000 €, dein Nettovermögen also 500 000 € - 100 000 € = 400 000 €. Nach der Zerstörung beträgt Dein Gesamtvermögen noch 200 000 €. An Deinen Schulden hat das Erdbeben aber nichts geändert - die betragen nach wie vor 100 000 €. Also beträgt dein Nettovermögen nun 200 000 € - 100 000 € = 100 000 €. Mindert sich Dein Gesamtvermögen (Aktiva), während Deine Schulden unverändert bleiben, mindert sich auch dein Nettovermögen, das sich ja aus der Differenz zwischen Gesamtvermögen und Schulden ergibt. Ich verstehe nicht, was daran so schwer zu verstehen sein soll?!? Daher ja doppelte Buchführung: es verändern sich bei JEDEM Geschäftsvorfall 2 Bilanzposten - immer so, daß beide Seiten gleich lang bleiben:
Bitte lies dazu - und mache es wirklich - den Text von Michael Bitz zum Begriff "Eigenkapital", den ich Dir verlinkt habe, S. 5-6 (pdf): https://www.fernuni-hagen.de/csf/download/sch__pfungswille_schneeloch.pdf Du hattest ja gefragt, wie es sein konnte, daß Du bei deinen Buchungen nie den Bezug zum Eigenkapital hergestellt hattest. Ich hatte gesagt, mit einem korrekten Verständnis des Begriffs Eigenkapital haben auch andere Probleme, sodaß es eine Reihe typischer Fehlinterpretationen gibt, die Bitz in diesem Text auflistet und klärt. Und Anstelle eines Wertes sollte man von Wertebereichen
sprechen. Die punktuellen Werte sind das Ergebnis einer
bestimmten Art der Rechnungslegung und dabei hat der Ausgleich
einen pragmatischen Grund: Man will durch die Ermittlung eines
Gewinns/Verlustes die Grundlage für die Besteuerung und
Ausschüttung an die Anteilseigner haben.
Die Gesamtmenge der bewertbaren Rechte und Pflichten ist das
Vermögen eines Rechtssubjektes. Das heißt, das Gesamtvermögen
besteht gerade nicht nur aus den Aktiva, sondern umfasst auch
die gesamten Passiva.
Das ist das NETTOvermögen (Eigenkapital), auch REINvermögen genannt. Gesamtvermögen oder Vermögen = Aktiva. Gesamtvermögen - Schulden = Nettovermögen (Eigenkapital). Die Aktivseite verzeichnete Vermögen (Mittelverwendung), die Passivseite Kapital (Mittelherkunft). Schulden = Fremdkapital (hat Fristigkeit), Nettovermögen = Eigenkapital (keine Fristigkeit, steht unbegrenzt zur Verfügung). Und das Eigenkapital ist nur bewertungsmäßig ein Saldo;
sachlich bezieht sich das sog. Eigenkapital auf die
Beteiligungsrechte (= Aktien, GmbH-Anteile, etc.) der
Eigentümer.
Das ist natürlich richtig. Aber: auch ein Single-Privathaushalt hat Nettovermögen, und hier gibt es keine Beziehung zwischen Rechtsperson "Firma" und Anteilseignern. Primär ist Nettovermögen (Net Worth, Eigenkapital) ein SALDO - erst sekundär kann es zusätzlich auch Beteiligungsrechte meinen (muß es aber nicht, siehe Einzelkaufmann): Primär verändert sich der Saldo "EK" durch Geschäftsvorfälle, bei denen die Rechtsperson "Firma" mit Nicht-Anteilseignern in Beziehung tritt (wie beim Verkauf einer Dienstleistung) - oder mit niemandem in Beziehung tritt (wie bei einer Ab- oder Aufwertung von Aktiva wegen Marktpreisänderungen, Abschreibungen auf Anlagevermögen, etc.). Sekundär natürlich auch durch Geschäftsvorfälle zwischen der Firma und Anteilseignern, wie z.B. bei der Emission von Aktien (Eigenkapitalerhöhung), der Ausschüttung von Gewinnen, dem Eingang von Sach- oder Finanzeinlagen etc. Niemals aber verändert sich das EK ausschließlich durch Geschäftsvorfälle zwischen Firma und Anteilseignern. Eine solche Firma wäre gar nicht geschäftlich aktiv! Schon von da her stellt die ausschließliche Interpretation des EK als Beziehung zwischen Firma und Anteilseignern eine verkürzende Fehlinterpretation dar, die die primäre Funktion und Bedeutung des EK als bilanziellem Ausgleichsposten, das Bilanzidendität herstellt (gleiche "Länge" beider Seiten, gleiche Bilanzsumme auf beiden Seiten) übersieht und nicht erkennt, daß erst dieser Ausgleichsposten Buchhaltung zur durchgängig "doppelten" macht. Bitte lies dazu den oben verlinkten Text von Michael Bitz zum Eigenkapital, S. 15-17 (pdf): "Fehlinterpretation 3: Eigenkapital als unmittelbarer Reflex von Finanzierungsmaßnahmen". http://www.fernuni-hagen.de/csf/download/sch__pfungswille_schneeloch.pdf BITTE wirklich lesen, ich möchte hier nicht alles komplett wiederholen, was Bitz besser und ausführlicher sagt. So. Und nun wüßte ich von Dir gern, auf welche konkreten Rechtsbeziehungen sich der Saldo "Nettogeldvermögen" (Zahlungsmittel + sonstige Forderungen - Verbindlichkeiten) beziehen soll. Mein Vorschlag wäre hingegen: (Im Folgenden ist das „+“-Zeichen als mengentheoretische
Vereinigung und nicht als arithmetisches Pluszeichen zu
verstehen.)
Vermögen := bewertbare Rechte (= Aktiva) + bewertbare
Pflichten (= Passiva)
Das ist das Nettovermögen (Reinvermögen, Eigenkapital). Mit Schulden kannst du nicht haften. Du haftest FÜR Schulden - mit deinem Gesamtvermögen (Aktivseite), das nennt sich allgemeine Vermögenshaftung, und da ist klar das Gesamtvermögen gemeint. Kannst du in jedem Lehrbuch des Schuldrechts nachlesen, hier z.B.: K. Larenz: Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs, München 1987: https://www.dropbox.com/s/qaz9bvxlf2b8zbs/Larenz%201967%20-%20Das%20Verm%C3%B6gen.pdf?dl=0 Oder hier: Andreas von Tuhr: Der Allgemeine Teil des deutschen Bürgerlichen Rechts. Leipzig 1910. https://www.dropbox.com/s/wz8nra91csjb734/v.%20Tuhr%20-%20Das%20Verm%C3%B6gen.PDF?dl=0 Siehe dazu bitte auch nochmal den Text von Michael Bitz zum Eigenkapitalbegriff (1) S. 11-13 (pdf): Fehlinterpretation 1: Eigenkapital als Haftungstatbestand (2) S. 13 - 15 (pdf), Fehlinterpretation 2: Eigenkapitalposten als spezielle Vermögensfonds https://www.fernuni-hagen.de/csf/download/sch__pfungswille_schneeloch.pdf Bitte WIRKLICH lesen! Bitz zeigt das glasklar. Bewertbare Rechte := Beteiligungsrechte + Forderungen +
Herrschaftsrechte
Bewertbare Pflichten := Beteiligungspflichten (=
Eigenkapital) + Verbindlichkeiten
Herrschaftsrechte := Eigentum + Immaterialgüterrechte
Der Begriff Eigentum bezieht sich eigentlich nur auf Sachen.
Geistiges Eigentum (engl. "intellectual property") besteht nicht aus körperlichen Sachen, es sei denn, du möchtest auch z.B. Patente als "Sachen" bezeichnen. https://de.wikipedia.org/wiki/Geistiges_Eigentum#Begriff_des_%E2%80%9Egeistigen_Eigentums%E2%80%9C Man kann es natürlich so definieren wie Du, es wird aber nicht einheitlich so gemacht. Aber bleiben wir beim Thema Eigenkapital und klären das - DAS was Thema. Eins nach dem anderen. Wir können gerne eine Diskussion zum Eigentumsbegriff und zur Bewertung machen, aber dann bitte, nachdem wir erstmal den EK-Begriff konsensfähig geklärt haben. Der Begriff Herrschaftsrechte ist der korrekte Oberbegriff.
Ok, wobei dort aber auch nicht bewert- und übertragbare Rechte enthalten sind. Insofern wäre der Begriff m.E. zu weit. Aber - zurück zum Thema. Über die Beteiligungsrechte und -pflichten sind Unternehmen
kapitalmäßig verflochten. Beteiligungsrechte sind wie
Forderungen und Verbindlichkeiten Rechtsbeziehungen zwischen
Rechtssubjekten. Ich rede von Beteiligungspflicht, wenn es sich
um ein Beteiligungsrecht eines Dritten handelt: Im Falle einer
AG ist das so zu verstehen: Die Aktionäre halten mit den Aktien
die Beteiligungsrechte, die sich auf die Beteiligungspflichten
des betreffenden Unternehmen bezieht. Ein AG würde keine
Dividenden auszahlen, wenn die Aktionäre nicht ein Recht und die
AG nicht die Pflicht dazu hätte. Ohne Beteiligungsrechte könnte
ein Aktionär weder in der Hauptversammlung teilnehmen noch sein
Stimmrecht ausüben.
In der klassischen Gliederung der Bilanz wird diese
kapitalmäßige Verflechtung nicht wirklich deutlich, obwohl sie
für unser Wirtschaftssystem von entscheidender Bedeutung ist.
Ist alles richtig, ändert aber nichts daran, daß Eigenkapital primär ein bilanzieller Ausgleichsposten, ein Saldo ist - und damit eine per tautologischer Definition konstruierte reine Rechengröße (s.o.). Beteiligungsrechte := Beteiligungen an anderen Unternehmen
bzw. juristischen Personen
Forderungen := Ansprüche auf Geld an Dritte
Verbindlichkeiten := Ansprüche auf Geld von Dritten
Und wie im vorangegangenen Email beschrieben würde ich
Forderungen und Verbindlichkeiten immer zum Barwert ansetzen und
auch Zinsforderungen bzw. -verbindlichkeiten bilanzieren.
Bewertung ist ein eigenes Thema. Laß uns erstmal das Thema Eigenkapital befriedigend abschließen. Bewertung ist immer subjektiv, aber auch eingeschränkt durch Bewertungsvorschriften. Und da sind die Vorschriften des dt. HGB andere als die der IFRS. Zinsforderungen werden z.B. in D wg. § 252 HGB (Vorsichtsprinzip: Realisationsprinzip aus Gründen des Gläubigerschutzes) nicht sofort als Ertrag gebucht, sondern erst, wenn der Zinsgewinn realisiert ist. Das könnte man auch anders machen. Laß uns das gesondert diskutieren, und jetzt erstmal beim Eigenkapital bleiben. Grüße Wolfgang Viele Grüße
Arne
In meiner Gliederung wäre „Eigenkapital“ ein Rechtstitel, nämlich die Pflichten gegenüber den Eigentümern. Und die Bewertung dieser Bilanzposition erfolgt durch Saldenbildung. Das ist ja nicht ganz verkehrt, weil theoretisch bei einer Auflösung der Gesellschaft dieser Wert an die Eigentümer geht. Das ist schon richtig -- aber es können sich Diskrepanzen zwischen der Wertsumme der ausgegebenen Anteilsrechte und dem bilanziell (per Saldierung bewerteter Vermögensrechte und Schulden) ermittelten Eigenkapital ergeben. Hier wird dann - siehe wiederum bitte Michael Bitz - erneut ein Ausgleichsposten benötigt, um dies zu berücksichtigen. Siehe ab S. 18 (pdf) unten: https://www.fernuni-hagen.de/csf/download/sch__pfungswille_schneeloch.pdf Viele Grüße
Arne
Du bist nicht der einzige, der Schwierigkeiten damit zu haben scheint, den Begriff des "Eigenkapitals" von seinem Ursprung (Pacioli) her zu verstehen und sekundäre (ebenfalls wichtige) Bedeutungen dieses Grundverständnis nicht vernebeln zu lassen. Dazu hat Stützels ehemaliger Kollege und Mitautor, BWL-Prof. Michael Bitz, einen sehr guten Artikel verfaßt, den ich Dir sehr empfehlen kann: Schöpfungswille und Harmoniestreben des Renaissancemenschen: Luca Pacioli und die Folgen– Dogmenhistorische und sprachtheoretische Reflektionen zum Begriff des Eigenkapitals, in: Winkeljohann, N., Bareis, P. und Volk, G. (Hrsg.): Rechnungslegung, Eigenkapital und Besteuerung – Entwicklungstendenzen. Festschrift für Dieter Schneeloch zum 65. Geburtstag, München 2007, S. 147-166. Online hier: https://www.fernuni-hagen.de/csf/forschung/veroeffentlichungen_bitz.shtml Direktlink zum Artikel: http://www.fernuni-hagen.de/csf/download/sch__pfungswille_schneeloch.pdf Der Saldo "Geldvermögen" ist für die Makroökonomie noch weitaus wichtiger: mit seiner Hilfe nämlich läßt sich, wie Stützel gezeigt hat, eine ebenso einfache wie schlüssige Konjunkturtheorie formulieren, die eine ganze Reihe von alten Kontroversen auf einen Schlag erledigt und die entsprechenden Theorien korrigiert und bruchlos integrierbar macht, die also echte paradigmatische Qualität hat. Aber dazu später - mich würde sehr interessieren, was der Artikel von Michael Bitz bei Dir auslöst. Einen sehr schönen ergänzenden Text von ihm gibt es in dem von ihm zusammen mit Dieter Schneeloch herausgegebenen Standardwerk, "der Jahresabschluß": der Abschnitt "Abbildungstheoretische Grundlagen". Zu finden hier, ab S. 15 im pdf: https://www.dropbox.com/s/qpdlch9fjgk437t/Bitz_Jahresabschluss.pdf?dl=0 Die Einsichten zum "Ur-Saldo" "Eigenkapital/Nettovermögen" lassen sich dann auch auf den Saldo "Netto-Geldvermögen" übertragen, der definiert ist als Zahlungsmittel + sonstige Forderungen - Verbindlichkeiten. Nettovermögen ist dann definiert als Nettogeldvermögen + Eigentum ("Sachvermögen"): als ein Saldo plus eine Kategorie von Rechtstiteln (Eigentum): ................... Zahlungsmittel ................................. Geld* ................. + sonstige Forderungen ..................... Kredit ................. - Verbindlichkeiten ................ + Eigentum ......................................... Eigentum * kann aus (a) einer Teilmenge von Eigentum: Warenzahlungsmitteln oder (b) Teilmenge v. Forderungen: Kreditzahlungsmitteln oder (b) einer Kombination aus beidem bestehen und sich je nach Hierarchiestufe der Zahlungsmittel-/Kredithierarchie anders definieren! Damit haben wir die Grundbegriffe für eine schlüssige Konjunkturtheorie (die Stützel'sche), die dann Thomas Weiss und Johannes Schmidt in den anschließenden Vorträgen dargestellt haben: https://www.youtube.com/watch?v=X5tmtw8p5MA&index=3&list=PLyRk2yIHSNKl68kve8CufAgNc5cCOvKiy NOTA BENE: All das sind im wesentlichen Einsichten von WOLFGANG STÜTZEL!! Meine Minimal - Leistung besteht ausschließlich darin,
Die Bilanz (beide Seiten immer gleich lang,
beide Seiten ergeben immer dieselbe Bilanzsumme), die
durch die "Erfindung" des Saldenkonzepts als
geometrisch-algebraische Analogie ähnlich dem Satz des
Pythagoras und der binomischen Formel überhaupt erst
möglich wurde, ist in ihrer genialen Einfachheit ein
Produkt der europäischen Renaissance und des "Geists des
römischen Rechts". Denn ohne die Wiederentdeckung des
römischen Rechts in den norditalienischen Stadtstaaten
des 11./12. Jahrhunderts (die erste UNIVERSITÄT Europas,
die Universität Bologna, ging aus einer RECHTSSCHULE
hervor!) hätten die Kaufleute gar keinen Anlaß gehabt,
doppelte Buchhaltung zu erfinden! Wolfgang -- ag-geldordnung-und-finanzpolitik mailinglist ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de The list homepage: https://lists.piratenpartei.de/sympa/info/ag-geldordnung-und-finanzpolitik |
- Re: [AG-GOuFP] Definition "Einnahmen" im Rechnungswesen, (fortgesetzt)
- Re: [AG-GOuFP] Definition "Einnahmen" im Rechnungswesen, moneymind, 16.05.2018
- Re: [AG-GOuFP] Rechtliche Fundamente der Geldordnung & saldenmechanisch fundierte Konjunkturtheorie, Arne Pfeilsticker, 17.05.2018
- Re: [AG-GOuFP] Rechtliche Fundamente der Geldordnung & saldenmechanisch fundierte Konjunkturtheorie, Moneymind, 17.05.2018
- Re: [AG-GOuFP] Rechtliche Fundamente der Geldordnung & saldenmechanisch fundierte Konjunkturtheorie, Moneymind, 17.05.2018
- Re: [AG-GOuFP] Salden in Bilanzen, moneymind, 17.05.2018
- Re: [AG-GOuFP] Rechtliche Fundamente der Geldordnung & saldenmechanisch fundierte Konjunkturtheorie, moneymind, 17.05.2018
- Re: [AG-GOuFP] Präzise Buchhaltung, Saldenmechanik und "Eigentumsökonomik", moneymind, 18.05.2018
- Re: [AG-GOuFP] Präzise Buchhaltung, Saldenmechanik und "Eigentumsökonomik", Arne Pfeilsticker, 18.05.2018
- Re: [AG-GOuFP] Präzise Buchhaltung, Saldenmechanik und "Eigentumsökonomik", Moneymind, 19.05.2018
- Re: [AG-GOuFP] Präzise Buchhaltung, Saldenmechanik und "Eigentumsökonomik", Arne Pfeilsticker, 20.05.2018
- Re: [AG-GOuFP] Präzise Buchhaltung, Saldenmechanik und "Eigentumsökonomik", Moneymind, 20.05.2018
- Re: [AG-GOuFP] Präzise Buchhaltung, Saldenmechanik und "Eigentumsökonomik", Moneymind, 20.05.2018
- Re: [AG-GOuFP] Präzise Buchhaltung, Saldenmechanik und "Eigentumsökonomik", Moneymind, 20.05.2018
- Re: [AG-GOuFP] Präzise Buchhaltung, Saldenmechanik und "Eigentumsökonomik", Moneymind, 21.05.2018
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- Re: [AG-GOuFP] Präzise Buchhaltung, Saldenmechanik und "Eigentumsökonomik", Moneymind, 20.05.2018
- Re: [AG-GOuFP] Präzise Buchhaltung, Saldenmechanik und "Eigentumsökonomik", Moneymind, 20.05.2018
- Re: [AG-GOuFP] Präzise Buchhaltung, Saldenmechanik und "Eigentumsökonomik", Moneymind, 20.05.2018
- Re: [AG-GOuFP] Rechtliche Fundamente der Geldordnung & saldenmechanisch fundierte Konjunkturtheorie, moneymind, 25.05.2018
- Re: [AG-GOuFP] Geldschöpfungsgewinn, moneymind, 25.05.2018
- Re: [AG-GOuFP] Präzise Buchhaltung, Saldenmechanik und "Eigentumsökonomik", Moneymind, 22.05.2018
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