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ag-geldordnung-und-finanzpolitik - Re: [AG-GOuFP] Präzise Buchhaltung, Saldenmechanik und "Eigentumsökonomik"

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Re: [AG-GOuFP] Präzise Buchhaltung, Saldenmechanik und "Eigentumsökonomik"


Chronologisch Thread 
  • From: Moneymind <moneymind AT gmx.de>
  • To: Arne Pfeilsticker <Arne.Pfeilsticker AT piratenpartei-hessen.de>
  • Cc: "ag-geldordnung-und-finanzpolitik@lists piratenpartei. de" <ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de>, Nicolas Hofer <nicolas.hofer AT gmx.de>
  • Subject: Re: [AG-GOuFP] Präzise Buchhaltung, Saldenmechanik und "Eigentumsökonomik"
  • Date: Sun, 20 May 2018 19:58:52 +0200



Am 20.05.2018 um 19:19 schrieb Moneymind:

Und das Eigenkapital ist nur bewertungsmäßig ein Saldo; sachlich bezieht sich das sog. Eigenkapital auf die Beteiligungsrechte (= Aktien, GmbH-Anteile, etc.) der Eigentümer.

Das ist natürlich richtig.  Aber: auch ein Single-Privathaushalt hat Nettovermögen, und hier gibt es keine Beziehung zwischen Rechtsperson "Firma" und Anteilseignern.   Primär ist Nettovermögen (Net Worth, Eigenkapital) ein SALDO - erst sekundär kann es zusätzlich auch Beteiligungsrechte meinen (muß es aber nicht, siehe Einzelkaufmann): 

Primär verändert sich der Saldo "EK" durch Geschäftsvorfälle, bei denen die Rechtsperson "Firma" mit Nicht-Anteilseignern in Beziehung tritt (wie beim Verkauf einer Dienstleistung) - oder mit niemandem in Beziehung tritt (wie bei einer Ab- oder Aufwertung von Aktiva wegen Marktpreisänderungen, Abschreibungen auf Anlagevermögen, etc.).  Sekundär natürlich auch durch Geschäftsvorfälle zwischen der Firma und Anteilseignern, wie z.B. bei der Emission von Aktien (Eigenkapitalerhöhung), der Ausschüttung von Gewinnen, dem Eingang von Sach- oder Finanzeinlagen etc. 

Niemals aber verändert sich das EK ausschließlich durch Geschäftsvorfälle zwischen Firma und Anteilseignern.  Eine solche Firma wäre gar nicht geschäftlich aktiv!  Schon von da her stellt die ausschließliche Interpretation des EK als Beziehung zwischen Firma und Anteilseignern eine verkürzende Fehlinterpretation dar, die die primäre Funktion und Bedeutung des EK als bilanziellem Ausgleichsposten, das Bilanzidendität herstellt (gleiche "Länge" beider Seiten, gleiche Bilanzsumme auf beiden Seiten) übersieht und nicht erkennt, daß erst dieser Ausgleichsposten Buchhaltung zur durchgängig "doppelten" macht.  

Es sind ja gerade die EK-Veränderungen durch Geschäftsvorfälle zwischen der Firma und NICHT-Anteilseignern, aus denen sich für die Anteilseigner die Gewinn/Verlust-Möglichkeit ergibt (EK-mindernde Gewinnausschüttungen an Anteilseigner setzen realisierte Gewinne aus Geschäften mit Nicht-Anteilseignern voraus). 


Bitte lies dazu den oben verlinkten Text von Michael Bitz zum Eigenkapital, S. 15-17 (pdf):
"Fehlinterpretation 3:  Eigenkapital als unmittelbarer Reflex von Finanzierungsmaßnahmen".
http://www.fernuni-hagen.de/csf/download/sch__pfungswille_schneeloch.pdf

BITTE wirklich lesen, ich möchte hier nicht alles komplett wiederholen, was Bitz besser und ausführlicher sagt. 





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