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ag-geldordnung-und-finanzpolitik - Re: [AG-GOuFP] Rechtliche Fundamente der Geldordnung & saldenmechanisch fundierte Konjunkturtheorie

ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik

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Re: [AG-GOuFP] Rechtliche Fundamente der Geldordnung & saldenmechanisch fundierte Konjunkturtheorie


Chronologisch Thread 
  • From: Moneymind <moneymind AT gmx.de>
  • To: Arne Pfeilsticker <Arne.Pfeilsticker AT piratenpartei-hessen.de>
  • Cc: "ag-geldordnung-und-finanzpolitik@lists piratenpartei. de" <ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de>, Nicolas Hofer <nicolas.hofer AT gmx.de>
  • Subject: Re: [AG-GOuFP] Rechtliche Fundamente der Geldordnung & saldenmechanisch fundierte Konjunkturtheorie
  • Date: Tue, 15 May 2018 09:33:29 +0200


Korrektur:


Am 14.05.2018 um 23:05 schrieb Moneymind:

Eine Zahlung, die keine Einnahme darstellt, ist auch kein Geldvermögensstrom, sondern lediglich ein Zahlungsmittelstrom, da sie ja das Geldvermögen der Beteiligten nicht ändert. 

Beweis:   A erfüllt eine Verbindlichkeit über 3 000 € gegenüber B aus einem Warenkauf auf Rechnung. 

A:
aktiv................................................................passiv
- Zahlungsmittel 3 000 € ............................. - Verbindlichkeit ggü. B 3 000 €
  • Zahlungsmittelbestand um 3 000 € vermindert, also: Auszahlung.
  • Geldvermögen unverändert, da sich Zahlungsmittel, aber auch Verbindlichkeiten vermindert haben, also der Saldo "Zahlungsmittelbestand + sonstige Forderungen - Verbindlichkeiten" unverändert blieb. Also: keine Ausgabe.
  • Ergebnis: Auszahlung (Zahlungsmittelzustrom), aber keine Ausgabe (kein Geldvermögenszustrom).
Muß natürlich heißen: Auszahlung (ZahlungsmittelABfluß), aber keine Ausgabe (kein Geldvermögensabfluß).





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