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- Subject: Re: [AG-GOuFP] "absoluter Tausch", was: rechtliche ...
- Date: Sun, 13 May 2018 11:14:12 +0000
Hi Gerhard,
Bilanzverkürzung für das Unternehmen:Ok. Damit ist auch der Produktionsprozess abgeschlossen, dem Kern einer
aktiv - Bankguthaben, passiv - 3 000 € Verbindlichkeit ggü. Bank.
Bilanzverkürzung auch für die Bank: aktiv - 3 000 € Forderungen ggü.
Unternehmen, passiv - 3 000 € Sichtverbindlichkeiten ggü. Unternehmen.
arbeitsteiligen Produktionsökonomie. Das 'Geld', welches durch die
ursprüngliche Darlehenszusage der Bank an das Unternehmen in numerischer
Form als Guthaben in einem Bankdepot auftaucht, ist jetzt verschwunden.
Solange das Unternehmen dieses Guthaben nicht verwendet, besteht
lediglich ein rein bilaterales Schuldverhältnis zwischen Unternehmen und
Bank, das im Prinzip jederzeit reversibel ist.
Natürlich. Aber es bestünde nicht, bestünde nicht der Arbeitsvertrag, der das Unternehmen verpflichtet, nach erhaltener Arbeitsleistung Löhne zu zahlen. Nochmal: die Bank ist hier irrelevant für die Leistungstransaktion und fungiert nur als Intermediär, der reine Finanztransaktionen vornimmt.
Leistungstransaktionen - diese verändern das Nettogeldvermögen - fandenDas ist nach Schmitt ein Absoluter Tausch
nur zwischen dem Unternehmen und dem Lohnarbeiter statt.
Lohnarbeiter: Geldeinkommen weg; dafür verfügt er über die produzierten
Güter
Unternehmen: Lagerbestände sind geräumt; Dafür ist Geldeinkommen
hinzugekommen
Was soll daran "absolut" sein? Und was wäre dann für Schmitt/dich ein "relativer Tausch"? Worin unterscheiden diese sich?
Das wichtigste hast Du vergessen: der Arbeiter hat eine Leistung erbracht, für die das Unternehmen zu einer Gegenleistung verpflichtet ist. Der Arbeiter hat eine Lohnforderung aus dem Arbeitsvertrag.
Für die BankBislang haben wir nur eine rudimentäre Kreditökonomie mit einem
fanden nur reine Finanztransaktionen statt (diese verändern das
Nettogeldvermögen nicht (vom Zins haben wir dabei noch abgesehen).
Produzenten und einem Konsumenten. Es gibt weder Überschusseinkommen
(Profit) noch einen Staat.
"Überschusseinkommen" (Gewinn = _Netto_vermögenszuwachs) gibt es in diesem Modell bisher deshalb nicht, weil der Modellbauer entschieden hat, daß das gesamte Produkt konsumiert wurde.
Gesamtwirtschaftlich entspricht der Nettovermögenszuwachs immer dem Sachvermögenszuwachs, da das Geldvermögen sich zu Null saldiert. Investition (Sachvermögenszuwachs) und Ersparnis (Nettovermögenszuwachs) sind daher für die geschl. Gesamtwirtschaft immer per buchhalter. Identität gleich groß (S=I).
Für Partialgruppen gilt dagegen: Nettovermögensänderung = Sachvermögensänderung + Nettogeldvermögensänderung, also Sparen (Nettovermögensänderung) = Sachvermögensänderung (Investition) + Netto-Geldvermögensänderung.
Hier steht der Gruppe der Nettogläubiger immer eine Gruppe von Nettoschuldnern gegenüber. Das Nettovermögen der Nettoschuldner ist geringer als ihr Sachvermögen, da ihre Nettoschulden Forderungen der Nettogläubiger auf einen Teil ihres Sachvermögens darstellen. Das Nettovermögen der Nettogläubiger ist höher als ihr Sachvermögen, da ihre Nettoforderungen Forderungen auf Sachvermögen (und Dienstleistungen) der Nettoschuldner darstellen:
[IMG]http://www.bilder-upload.eu/thumb/9a96e4-1526208318.jpg[/IMG] http://www.bilder-upload.eu/show.php?file=9a96e4-1526208318.jpg
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Sachvermögen dort = Eigentum
Brutto-Finanzvermögen dort = Forderungen
Schulden dort = Obligations
Nettogeldvermögen dort = NFP (net financial position, d.h. Forderungen minus Verbindlichkeiten)
In der VGR wird das, was betriebswirtschaftlich (Netto-)Geldvermögen https://de.wikipedia.org/wiki/Geldverm%C3%B6gen genannt wird, auch Nettoposition oder (in der gesamtw. Finanzierungsrechnung der BuBa) Finanzierungssaldo genannt. Es entspricht der Leistungsbilanz des betreffenden Sektors. Bezogen auf eine Nation (Komplementärgruppe: Ausland/Rest der Welt) spricht man von der Nettoauslandsposition https://de.wikipedia.org/wiki/Auslandsverm%C3%B6gen#Nettoauslandsverm%C3%B6gen%20.
Siehe die entsprechende Standarddarstellung in Brümmerhof: VGR, der leider die Darstellung der Gesamtbilanz fehlt:
https://books.google.de/books?id=3I1lCwAAQBAJ&lpg=PR1&hl=de&pg=PA158#v=onepage&q&f=false
Es können statt nur 2 (Partial- und Komplementärgruppe) auch beliebige Sektoren unterschieden werden (wie typischerweise in der volkswirtschaftlichen Vermögensrechnung und Finanzierungsrechnung Staat, Unternehmen, priv. Haushalte und Ausland), die Grundbeziehungen bleiben dieselben.
Diese Kompatibilität mit betriebs- und volkswirtschaftlicher Buchhaltung ist eine Minimalanforderung an monetäre Produktionstheorien, die leider oft nicht erfüllt ist, was Stützel daher zu Recht einforderte und vormachte.
Als nächstes wäre das Zusammenspiel von ZB
und GB interessaant. Du hast ja schon auf Mehrling verwiesen. Ich habe
bislang nur das eine Video überflogen, denke aber, dass das auch
konsistent mit Schmitt/Cencini ist.
Fürs Verständnis des Finanzsystems und des Geld- und Kapitalmarkts ja.
Für die Integration von Finanz- und Realwirtschaft und ein zureichendes Verständnis des Güter- und Arbeitsmarkts im Zusammenhang mit dem Finanzsystem brauchst Du die Kategorie "Netto-Geldvermögen" (s.o.), sonst funktioniert das nicht (Stützels Zweiteilung der Geldtheorie). Ich hoffe, daß ich das nochmals etwas deutlicher machen konnte - bisher bist Du ja gar nicht darauf eingegangen, ich vermute also, daß dieses tägliche Brot der VGR neu für Dich war.
Gruß
Wolfgang
- Re: [AG-GOuFP] Rechtliche Fundamente der Geldordnung & saldenmechanisch fundierte Konjunkturtheorie, Gerhard Rinnberger, 02.05.2018
- <Mögliche Wiederholung(en)>
- Re: [AG-GOuFP] Rechtliche Fundamente der Geldordnung & saldenmechanisch fundierte Konjunkturtheorie, moneymind, 05.05.2018
- Re: [AG-GOuFP] Rechtliche Fundamente der Geldordnung & saldenmechanisch fundierte Konjunkturtheorie, Gerhard Rinnberger, 08.05.2018
- Re: [AG-GOuFP] Rechtliche Fundamente der Geldordnung & saldenmechanisch fundierte Konjunkturtheorie, Moneymind, 11.05.2018
- Re: [AG-GOuFP] Rechtliche Fundamente der Geldordnung & saldenmechanisch fundierte Konjunkturtheorie, moneymind, 11.05.2018
- Re: [AG-GOuFP] Johannes Schmidt zu Stützels Konjunkturtheorie, moneymind, 13.05.2018
- Re: [AG-GOuFP] Rechtliche Fundamente der Geldordnung & saldenmechanisch fundierte Konjunkturtheorie, Gerhard Rinnberger, 12.05.2018
- Re: [AG-GOuFP] "absoluter Tausch", was: rechtliche ..., moneymind, 13.05.2018
- Re: [AG-GOuFP] Saldenmechanik, moneymind, 13.05.2018
- Re: [AG-GOuFP] "absoluter Tausch", was: rechtliche ..., moneymind, 13.05.2018
- Re: [AG-GOuFP] Rechtliche Fundamente der Geldordnung & saldenmechanisch fundierte Konjunkturtheorie, moneymind, 13.05.2018
- Re: [AG-GOuFP] Rechtliche Fundamente der Geldordnung & saldenmechanisch fundierte Konjunkturtheorie, Arne Pfeilsticker, 14.05.2018
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- Re: [AG-GOuFP] Rechtliche Fundamente der Geldordnung & saldenmechanisch fundierte Konjunkturtheorie, Moneymind, 15.05.2018
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- Re: [AG-GOuFP] Rechtliche Fundamente der Geldordnung & saldenmechanisch fundierte Konjunkturtheorie, Arne Pfeilsticker, 16.05.2018
- Re: [AG-GOuFP] Rechtliche Fundamente der Geldordnung & saldenmechanisch fundierte Konjunkturtheorie, Moneymind, 16.05.2018
- Re: [AG-GOuFP] Definition "Einnahmen" im Rechnungswesen, moneymind, 16.05.2018
- Re: [AG-GOuFP] Rechtliche Fundamente der Geldordnung & saldenmechanisch fundierte Konjunkturtheorie, Arne Pfeilsticker, 17.05.2018
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- Re: [AG-GOuFP] Rechtliche Fundamente der Geldordnung & saldenmechanisch fundierte Konjunkturtheorie, Moneymind, 15.05.2018
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