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ag-geldordnung-und-finanzpolitik - Re: [AG-GOuFP] Rechtliche Fundamente der Geldordnung & saldenmechanisch fundierte Konjunkturtheorie

ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik

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Re: [AG-GOuFP] Rechtliche Fundamente der Geldordnung & saldenmechanisch fundierte Konjunkturtheorie


Chronologisch Thread 
  • From: Moneymind <moneymind AT gmx.de>
  • To: Arne Pfeilsticker <Arne.Pfeilsticker AT piratenpartei-hessen.de>
  • Cc: "ag-geldordnung-und-finanzpolitik@lists piratenpartei. de" <ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de>, Nicolas Hofer <nicolas.hofer AT gmx.de>
  • Subject: Re: [AG-GOuFP] Rechtliche Fundamente der Geldordnung & saldenmechanisch fundierte Konjunkturtheorie
  • Date: Wed, 16 May 2018 19:39:16 +0200

Hallo Arne,


Am 16.05.2018 um 13:40 schrieb Arne Pfeilsticker:

Am 16.05.2018 um 10:44 schrieb Moneymind <moneymind AT gmx.de>:

Hallo Arne,

noch eine kurze Frage:

wenn A eine Forderung gegen B abschreiben muß oder B einen Schuldenerlaß gewährt,  wird A' Nettogeldvermögen gemindert, B's NGV vermehrt.  

Wie erfaßt Du dies mit Deiner Definition von Einnahmen ("Zugänge von Forderungen") und Ausgaben ("Abgänge von Verbindlichkeiten“),

Hallo Wolfgang,
der Buchungssatz lautet:
Aufwand Abschreibungen auf Forderungen an Forderung gegen B x €

Einnahmen oder Ausgaben sind bei diesem Geschäftsvorfall nicht betroffen. Das ist so ähnlich wie bei der AfA. AfA ist ein Aufwand aber keine Ausgabe. Die Ausgabe war in einer anderen Periode, als das Anlagegut angeschafft wurde.

die nicht der üblichen entspricht?

In den Fachbüchern, in denen die Begriffe Kosten - Aufwand - Ausgaben und Auszahlungen so wie Erlöse (oder Leistungen) - Ertrag - Einnahmen und Ausgaben sauber getrennt werden, ist die von mir vertretene Darstellung die Übliche.

Zeige mir bitte konkret eine Stelle in einem dieser Fachbücher, in dem Einnahmen und Ausgaben nicht wie üblich (z.B. bei Wöhe, S. 1007) als Änderung des Geldvermögens (Zahlungsmittel + sonst. Forderungen - Verbindlichkeiten), sondern Einnahmen ausschließlich als Zugang von Forderungen und Ausgaben ausschließlich als Zugang von Verbindlichkeiten definiert sind (Link auf google books oder scan).  

Die übliche Definition (z.B. Wöhe, S. 1007), "Einnahmen mehren, Ausgaben mindern das Nettogeldvermögen" bedeutet:  Zugänge von Forderungen stellen nur dann Einnahmen dar, wenn Zahlungsmittelbestände und Verbindlichkeiten unverändert bleiben.   Vergebe ich  dagegen z.B. einen zinslosen Barkredit an einen Geschäftspartner über 1000 €, vermindert sich mein Zahlungsmittelbestand um 1000 €, aber mein Forderungsbestand erhöht sich gleichzeitig um 1000 € (Rückzahlungsforderung).   Mein Zahlungsmittelbestand wurde gemindert (Auszahlung), mein Nettogeldvermögen blieb aber unverändert, da ja auch eine Forderung hinzukam (also weder Ausgabe noch Einnahme).   Siehe dazu Wöhe, S. 1010, Bsp. 2

Beim Geschäftspartner erhöht sich der Zahlungsmittelbestand um 1000 € (EInzahlung), aber auch seine Verbindlichkeiten erhöhen sich um 1000 €.  Also bleibt sein Nettogeldvermögensbestand unverändert: keine Einnahme, keine Ausgabe (trotz Zugang einer Verbindlichkeit).   Siehe Wöhe, S. 1008, Bsp. 1. 

Danke & Gruß
Wolfgang



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