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ag-geldordnung-und-finanzpolitik - Re: [AG-GOuFP] [ ] Zentralbankgeld

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Re: [AG-GOuFP] [ ] Zentralbankgeld


Chronologisch Thread 
  • From: Tensor <Tensor AT Piraten-lsa.de>
  • To: ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [AG-GOuFP] [ ] Zentralbankgeld
  • Date: Thu, 16 Jun 2016 09:32:39 +0200



Am 15.06.2016 um 22:13 schrieb Jürgen:
Moin,

Hier muss ich noch einmal nachfragen: Progression über einen einheitlichen
MWST-Satz? Wie soll das gehen?
Im Prinzip analog zur flat-tax (NIFT Modell). Nehmen wir mal an wir haben 3
Menschen haben ein Einkommen (ob da jetzt EkSt gezahlt wurde ist fürs
Beispiel egal) von 1000, 2000 und 20000 Euro. Nehmen wir weiter 20% MwSt
Einheitssatz an (heute gibt es effektiv 3Sätze 0%, 7% u nd 19%)
und jeder der 3 gibt alles aus.
Fall 1) ohne *Erstattung*, dann sind die Steueranteile:
absolut: 1000*20% = 200 relative: 200/ 1000=20%
2000*20% = 400 400/ 2000=20%
20000*20% = 4000 4000/20000=20%
=> gleicher Steuersatz => keine Progression

Fall 2) Jeder bekommt ein bedingunslos 200 als *Vorabsteuererstattung*, dann
sind die Steueranteile:
absolut: 1000*20% -200= 0 relative: 0/ 1000=0%
2000*20% -200= 200 200/ 2000=10%
20000*20% -200= 3800 3800/20000=19%
=> je höher die Ausgaben desto höher der Steuersatz => Progression

Das ist im Grunde die gleiche Rechnung wie bei NIFT. Das BGE ist aus dem
Blickwinkel eine *negativer Steuerfreibetrag, der vorab erstattet wird*.
Deswegen ist es bei der ganzen BGE Diskussion immer zentral den steuerlichen
Gesamtrahmen zu betrachten, d.h. BGE ist immer integraler Bestandteil des
Steuersystems!

Am Götz Werner Modell kann man so einiges bemängeln, aber a priori ist es
durchaus mit einer negativen EkSt (flat-tax) Ansatz vergleichbar. Das
Grundmuster ist gleich neutrale Steuer + negativer Festbetrag erzeugen eine
Progression ohne, dass z.B. die Gesamteinkünfte einer Person bekannt sein
müssen (->Bierdeckelsteuer, Datensparsamkeit,...). Das Werner-Modell mit
ausschliesslich Konsumsteuer hat natürlich das Problem, dass die obige
Progression sich nur einstellt, für das _ausgegebene_ Geld. Rücklagen/Sparen
kann man steuerfrei. Es gibt bei Werner noch andere Problemstellen, aber
Konsumsteuer an sich ist kein Ausschlussgrund. Im Gegenteil mit dem
Mechanismus vom BGE (da reichen so 20€) könnte man den heutigen Murks mit
dem 7% Satz entsorgen ohne untere Einkommen zu belasten.

bye
Jürgen
Ja - wenn man so rechnet, ist das völlig klar. Danke für die Erläuterungen.
Sie waren insofern sehr wertvoll, weil bei uns auf der LSA-Liste gerade die wildesten Szenarien mit BGE im Zusammenhang mit MWST kursieren.
Die kann ich jetzt ein wenig gerade rücken.

Zurück zur Sache: Dann liegt die Würze der Maßnahme aber ganz klar in dem Wort "Vorsteuererstattung", d.h. diese Erstattung darf in der Ermittlung aller anderen Steuern keine Rolle mehr spielen. Damit würde man in der Tat die unteren Einkommen deutlich entlasten, zumal diese normalerweise ihr ganzes Geld ausgeben MÜSSEN, um über die Runden zu kommen.
ALLEIN dieser Ansatz kann aber nicht funktionieren, weil

a) die Finanzierung damit nicht geklärt ist (man gibt Geld, nimmt es aber mit dieser Rechnung aber nirgendwo ein - das induzierte "Wachstum" wird es wohl nicht bringen)
b) die massiven strukturellen Ungerechtigkeiten (Arbeit wird höher besteuert als "arbeitendes Geld", zu geringe Spitzensteuersätze, Vermögen werden unzureichend besteuert usw. ) unangetastet bleiben.

Löst man b), löst man auch a).




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