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ag-geldordnung-und-finanzpolitik - Re: [AG-GOuFP] Currency vs. Credit,

ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik

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Re: [AG-GOuFP] Currency vs. Credit,


Chronologisch Thread 
  • From: Axel Grimm <axel.grimm AT baig.de>
  • To: ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [AG-GOuFP] Currency vs. Credit,
  • Date: Wed, 04 Mar 2015 14:30:37 +0000
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-geldordnung-und-finanzpolitik>
  • List-id: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik <ag-geldordnung-und-finanzpolitik.lists.piratenpartei.de>

Der Wechsel ist zunäcsht zwischen Nichtbanken erstellt und weitergereicht worden.
Im Laufe der Zeit konnte der bei Banken eingereicht werden, sobald er zwei Querschreibungen hatte = 2 Bürgen. Die Bank wiederum das Ding bei der Notenbank eingereicht hat (gegen den Einreicher wurde ein Diskont einbehalten, die Notenbank dhat den Lombard einbehalten)
= aus dem Wechsel wurde ohne weitere Prüfung Geld (Geld aus dem Nichts), das mit der Wechseleinlösung wieder verschwunden ist (der endogene Anteil des damals exogenen Geldsystems).

Wieder etwas später durften Wechsel von großen Firmen wie z.B.Siemens ohne Querschreibungen (Bürgen) direkt bei Banken einreichen werden, damit Geld enststeht.

Der Wechsel selbst war das Vollstreckungspapier, das bei Nichteinlösen den Wechselaussteller eines Teile seines Eigentums entledigt hat als auch den Ruf des Ausstelelrs stark beschädigt hat.

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Letztendlich haben Banken dann die Prüffunktion auf Zahlungsfähigkeit/Bonität/Absicherung durch Eigentum übernommen = das was die Banken schon vorher bei dem exogenen System sowieso machen sollten,. als die das Geld von Sparern per Kredit (Verschuldung) weitergreicht haben.

Das Endogene hat das Exogene verdrängt oder das natürlichere Prinzip des Werdens und Vergehens (endogen) hat das unnatürliche Ewige (exogen) abgelöst.

Jedesmal ist zuvor eine Regelveränderung erfolgt, die aus dem Faktischen geboren worden ist ... de Jure folgte de Facto.
Momentan steht die Regelveränderung der Definition des gesetzlichen Zahlungsmittels an, das de Facto schon lange durch ist.

moneymind schrieb:

Eine Überlegung zur Entstehung von Bankgeschäften aus kaufmännischen Wechseln (frühe Banken hießen meineswissens oft "Wechselbank") - mit Bitte um Eure Kommentare, Ergänzungen, Kritik, etc.:

/
"In Darlehensurkunden findet sich manchmal sogar die Wendung, daß der Schuldner an den Überbringer zahlen soll. Dadurch wurden Forderungsabtretungen möglich gemacht" (a.a.O., S. 88). /

Also das Prinzip des Wechsels. A erfüllt seine Verbindlichkeit gegenüber C, indem A seine Forderung gegen den B an den C weiterreicht. Dabei wurde die Forderung des C gegen den A erfüllt und vernichtet ("bezahlt"), indem A seine Forderungsrechte gegenüber dem B an den C übertragen hat.

Nach diesem Prinzip funktioniert heute ("reines Kreditgeldsystem") JEGLICHE Zahlung - nur, daß der "B" aus dem Beispiel heute eine Geschäftsbank oder Zentralbank ist.

Wenn im obigen Beispiel die Verbindlichkeit des A gegenüber dem C, die er durch Weiterreichen des Schuldscheins des B erfüllt, aus einem GÜTERKAUF entstanden ist, haben wir es noch mit einer kaufmännischen (im Sinn von Güterhandel!) Funktion des Wechsels zu tun.

Es gab im Spätmittelalter Messen, auf denen dann multilaterale Verrechnungsstellen für solche Wechsel entstanden sind - und hier irgendwo muß der Ursprung des modernen Bankwesens zu suchen sein.

Worin besteht der Unterschied der obigen Transaktion zu einer Bank-Transaktion? Wäre das obige Beispiel eine Bank-Transaktion, dann hätte die Verbindlichkeit des A gegen den C, die er erfüllt, indem er dem C einen Schuldscheins des B übergibt, aus dem "Kauf eines Finanztitels" (statt von Gütern) entstanden sein müssen.

In other words: der C verpflichtet sich gegenüber dem A zu späterer "Zahlung" einer Summe, und erhält dafür von A einen Schuldschein des B, /für den auch A haftet/.

Welches Interesse könnte C daran haben? Das Wissen, daß er seinerseits bei einem D....Z leichter einkaufen kann, wenn er mit einem Schuldschein des B zahlt, für den auch A haftet - als wenn er mit einem Schuldschein seiner selbst - des C - "bezahlt" (wie beim Lieferantenkredit).

Der Wechsel ist nämlich "liquider" --- "sicherer", weil zwei für diesen haften.

So gesehen ... wäre der Wechsel die erste Form von Kreditzahlungsmitteln und kreditbasierter "Liquidität" ... und ein wichtiger Schritt zur Entstehung von Banken (die nicht mehr mit Gütern, sondern nur noch mit "Finanztiteln" - also auf Papier festgehaltenen rechtlichen Verpflichtungsbeziehungen zwischen Menschen - "Handel treiben", mit dem alleinigen Ziel, "aus Geld mehr Geld zu machen" - ohne daß dabei noch irgendwelche Güter beteiligt wären.

Kann irgendjemand diese Überlegungen mithilfe seines Wissens zur Geschichte und Struktur des Bankwesens verifizieren, falsifizieren, ergänzen, hinterfragen?!?!?

Danke!




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