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ag-geldordnung-und-finanzpolitik - Re: [AG-GOuFP] Narrative ökonomischer Vernunft (I): Was produzieren Banken?

ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik

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Re: [AG-GOuFP] Narrative ökonomischer Vernunft (I): Was produzieren Banken?


Chronologisch Thread 
  • From: Arne Pfeilsticker <Arne.Pfeilsticker AT piratenpartei-hessen.de>
  • To: Patrik Pekrul <patrik.pekrul AT hotmail.de>
  • Cc: ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de, moneymind <moneymind AT gmx.de>
  • Subject: Re: [AG-GOuFP] Narrative ökonomischer Vernunft (I): Was produzieren Banken?
  • Date: Sun, 15 Feb 2015 11:59:47 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-geldordnung-und-finanzpolitik>
  • List-id: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik <ag-geldordnung-und-finanzpolitik.lists.piratenpartei.de>



Am 15.02.2015 um 06:04 schrieb Patrik Pekrul <patrik.pekrul AT hotmail.de>:


Am 14.02.2015 um 23:19 schrieb Patrik Pekrul <patrik.pekrul AT hotmail.de>:

Ich ahne die Antwort: Der (rein abstrakte) "Bancor" wird als äquivalenter Gegenwert zu den Gütern definiert. Damit handelt es sich um eine "Güterlieferung" und der Aussenhandelsüberschuss ist 0, richtig?

Erneut stellt sich (mir) die Frage nach der Sinnhaftigkeit, einen rein abstrakten Referenzwert als "Gut" den Waren gleichzusetzen. Macht man sich da nicht einfach etwas vor?

Da auf diese Fragen nicht geantwortet wurde, will ich sie umformulieren. Sie ist nicht als Provokation, sondern ganz sachlich gemeint. Ich probiere mich dabei mal in "Stützelscher Logik".

Es gibt eine Menge Güter G, für deren Elemente gilt, dass sie von "Wirtschaftern" gehandelt werden können, sprich ausgetauscht.
Es gibt in G eine echte Teilmenge F, die sich dadurch auszeichnet, dass sie Forderungen darstellt
Es gibt in G eine Komplementärmenge W, die sich dadurch auszeichnet, dass sie keine Forderung darstellt (Waren)
(Nur der Vollständigkeit halber: Es gibt in W eine echte Teilmenge I, welche immaterielle Waren darstellt (die aber keinen Forderungen sind, bspw. Rechte) und die Komplementärmenge M, die materielle Waren herstellt)

Wenn "Warengeld" also zu G gehört (bitte bestätigen),
aber keine Forderung darstellt (bitte bestätigen),
dann gehört Warengeld notwendigerweise zu W (bitte bestätigen).
In diesem Fall genauer zu I, es sei denn, es handelt sich bspw. um Goldmünzen, dann gehörte es zu M (bitte bestätigen).

Wenn also "Warengeld" zu W gehört, fällt es in die selbe Menge wie Brötchen, Äpfel, Tamagotchis  (bitte bestätigen).

Wird also im Gegenzug zum Export von Waren (bspw. Autos) mit "Warengeld" bezahlt, so ist dies äquivalent zu einem Vorgang bei dem im Austausch Brötchen, Äpfel, Tamagotchis gibt (bitte bestätigen).

Hallo Patirk,
der größten Denkfehler besteht m.E. darin, dass geglaubt wird, dass auf Märkten Waren gehandelt werden.

Diese Vorstellung ist alltäglichen Umgang eine akzeptable Vorstellung, sie ist aber sachlich falsch.

Auf alle Märkten werden grundsätzlich nur bewertbare subjektive Rechte gehandelt/getauscht. 

Wenn du z.B. ein Auto kaufst, dann kaufst du nicht den materiellen Gegensand, sondern das Eigentumsrecht am Auto. Und aufgrund des erworbenen Eigentumsrechtes hast du dann das Recht über das Auto zu verfügen und beispielsweise vom Hof des Händlers zu fahren.

Die erste Frage sollte also sein welche unterschiedlichen Rechte gibt es und wie unterscheiden sich diese Rechte:
  • Eigentumsrechte: = Rechte an Sachen
  • Beteiligungsrechte (z.B. Aktien, GmbH Anteile, etc.)
  • Nutzungsrechte (z.B. Miete, Leasing, etc.)
  • Ansprüche (= Rechtsbeziehungen, deren eine Ende Forderung und das andere Ende Verbindlichkeit genannt wird.)

Unter diesem Blickwinkel ergeben sich dann ganz andere Einsichten und Erkenntnisse.

Viele Grüße
Arne






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