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ag-drogen - Re: [AG-Drogen] Eigenbedarf Cannabis: bundeslandspezifisch / Kompetenzen des Zolls und Gerichtsstand

ag-drogen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Drogen- und Suchtpolitik

Listenarchiv

Re: [AG-Drogen] Eigenbedarf Cannabis: bundeslandspezifisch / Kompetenzen des Zolls und Gerichtsstand


Chronologisch Thread 
  • From: Michael Demus <cyfarwyddi AT t-online.de>
  • To: Mailingliste der AG Drogen <ag-drogen AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [AG-Drogen] Eigenbedarf Cannabis: bundeslandspezifisch / Kompetenzen des Zolls und Gerichtsstand
  • Date: Fri, 30 Mar 2012 23:38:14 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-drogen>
  • List-id: Mailingliste der AG Drogen <ag-drogen.lists.piratenpartei.de>

Am 30.03.2012 23:22, schrieb Maximilian Plenert:
Am 30.03.2012 22:28, schrieb Michael Demus:

§ 31a Absehen von der Verfolgung
(1) Hat das Verfahren ein Vergehen nach § 29 Abs. 1, 2 oder 4 zum Gegenstand,
so
kann
die Staatsanwaltschaft von der Verfolgung absehen, wenn die Schuld des Täters
als
gering anzusehen wäre, kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung
besteht
und der Täter die Betäubungsmittel lediglich zum Eigenverbrauch in geringer
Menge
anbaut, herstellt, einführt, ausführt, durchführt, erwirbt, sich in sonstiger
Weise
verschafft oder besitzt._Von der Verfolgung *soll* abgesehen werden, wenn der
Täter
in einem Drogenkonsumraum Betäubungsmittel lediglich zum Eigenverbrauch, der
nach §
10a geduldet werden kann, in geringer Menge besitzt, ohne zugleich im Besitz
einer
schriftlichen Erlaubnis für den Erwerb zu sein._

Satz 2 ist die Rechtsgrundlage. Der BtM Konsument darf danach im Besitz des
BtM
bleiben! Nach dem Gesetzestext zwar nur, wenn er sich _im_ Drogenkonsumaum
befindet, aber es ist absurd anzunehmen, dass da ein großer Unterschied
zwischen
"in" und "vor" besteht. Nach dem Gesetzestext kann dieser (illegale) Besitz
_geduldet werden_, von der Verfolgung _soll abgesehen werden_. Ist doch auch
logisch. Wozu werden Drogenkonsumräume eingerichtet, wenn sie niemand mit
Heroin
in der Tasche erreichen kann?
In habe mal im Körner nachgeschlagen und er schreibt u.a. dass das IN einem
Konsumraum schon genau so gemeint ist und die Vorschrift nicht für den WE oder
VOR gilt. Würde man das Gesetz im Wortlaut anwenden müsste jedem
Konsumraumbesucher sein Btm weggenommen werden. Nur dank genereller Weisungen
an
die Polizei aufgrund der Interpretation: "Der Konsum im DR ist erwünscht und
es
gibt kein Besitzwillen weil ja direkt konsumiert werden soll" wird von
Strafverfolgung und Beschlagnahmung abgesehen - im Regelfall wenn keine
Zweifel
da sind, die sich ein Polizist jederzeit basteln könnte.

lg max



Mir schwillt schon wieder der Kamm. Willst Du mich nicht verstehen? Hast Du wirklich keinerlei visionäre Vorstellungen und gibst Dich mit Gesetzestexten und Komentaren zur vergangenen Urteilen zufrieden? Ich habe nicht behauptet, dass alles schon in Sack und Tüten ist. Ich habe eine Beschreibung des täglichen Ablaufes gegeben, den Gesetzestext wörtlich zitiert und darauf eine Möglichkeit gebaut die wahrgenommen werden könnte. Der Körner bezieht sich auf die jeweilig aktuelle Rechtsprechung. Er bezieht sich nicht auf die tatsächliche Rechtswirklichkeit, weil er sie gar nicht kennt wenn sie vor Gericht nie behandelt wurde. Die Weisung H-Konsumenten im Besitz ihrer einen Konsumeinheit zu belassen wurde bisher nie vor Gericht behandelt. Der Körner kann sich daher gar nicht darauf berufen!
Ich will die Rechtswirklichkeit benutzen und voran treiben. Entweder durch Weisungen des Abgeordnetenhauses oder durch Gerichtsverfahren. Du liest den Körner und glaubst damit seien alle Messen gelesen. Aber Recht entwickelt sich! Die Rechtsprechung entwickelt sich. Man muss es nur wagen.

Wenn nicht in Berlin, dann eben in NRW.

und tschüss



--
"Es ist nicht wichtig, was die Leute hinter deinem Rücken reden, wichtig ist
nur, wenn du Dich umdrehst,
dass alle ihre Fresse halten!"
"Es ist nicht weise, das zu verteidigen, was man ohnehin aufgeben muß."
Niccoló Machiavelli, (1469 - 1527), italienischer Staatsmann





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