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Betreff: Mailingliste der AG Drogen- und Suchtpolitik
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Re: [AG-Drogen] Eigenbedarf Cannabis: bundeslandspezifisch / Kompetenzen des Zolls und Gerichtsstand
Chronologisch Thread
- From: Maximilian Plenert <max.plenert AT hanfverband.de>
- To: Mailingliste der AG Drogen <ag-drogen AT lists.piratenpartei.de>
- Subject: Re: [AG-Drogen] Eigenbedarf Cannabis: bundeslandspezifisch / Kompetenzen des Zolls und Gerichtsstand
- Date: Fri, 30 Mar 2012 21:48:49 +0200
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Am 30.03.2012 14:33, schrieb Michael Demus:
> Nun muss man wissen, dass es Bundesländer gibt die ihre Polizei anweisen in
> der Nähe von Drogenkonsumräumen keine gezielten Kontrollen von Verdächtigen
> durchzuführen bzw. bei Kontrollen den Konsumenten ihre eine Konsumeinheit
> Heroin zu belassen. Das ist eine kleine Revolution und keiner hats gemerkt.
> Erstmalig kann der Polizeibeamte darauf verzichten einem Junkie das dringend
> benötigte Heroin abzunehmen ohne sich selbst strafbar zu machen. Und
> erstmalig
> kann der Junkie im Besitz seines geliebten Stoffes bleiben.
> Nun muss nur noch hinterfragt werden, wo der wesentliche Unterschied
> zwischen
> dem Junkie der kurz vorm Drogenkonsumraum steht und dem der gerade erst
> inner
> U-Bahn sein Kügelchen gekauft hat und der sich jetzt auf dem Weg zum
> Drogenkonsumraum macht. Wenn diese Frage nicht wirklich begründet negativ
> beschieden werden kann (das kann sie m.E. nicht), dann könnte grundsätzlich
> jeder H-Konsument bei einer Polizeikontrolle im Besitz seines "Eigenbedarfs"
> bleiben und dann hätte der Begriff "Eigenbedarf" auch seine endgültige
> Berechtigung.
der unterschied:
§ 31a Absehen von der Verfolgung
(1) Hat das Verfahren ein Vergehen nach § 29 Abs. 1, 2 oder 4 zum Gegenstand,
so
kann die Staatsanwaltschaft von der Verfolgung absehen, wenn die Schuld des
Täters als gering anzusehen wäre, kein öffentliches Interesse an der
Strafverfolgung besteht und der Täter die Betäubungsmittel lediglich zum
Eigenverbrauch in geringer Menge anbaut, herstellt, einführt, ausführt,
durchführt, erwirbt, sich in sonstiger Weise verschafft oder besitzt.
-->> Von der Verfolgung soll abgesehen werden, wenn der Täter in einem
Drogenkonsumraum Betäubungsmittel lediglich zum Eigenverbrauch, der nach § 10a
geduldet werden kann, in geringer Menge besitzt, ohne zugleich im Besitz einer
schriftlichen Erlaubnis für den Erwerb zu sein. <<-- SOLL - das ist ein sehr
viel deutlichere Formulierung als das KANN davor, nur ein soll gibt der
Polizei
mit dem Segen der Staatsanwaltschaft das Recht ein wenig wegzuschauen....
Die Wege vom z.B. Bahnhof zum Konsumraum sind in einigen Städte auch
"kontrollarm" - sonst nix
und dafür "bei Kontrollen den Konsumenten ihre eine Konsumeinheit Heroin zu
belassen" würde mich die Quelle interessieren, das ist mir neu (nicht das es
so
passiert, aber das es legal sei)
lg max
--
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"Abstinenz als subjektive Entscheidung eines Menschen ist zu respektieren,
auch
als Gruppenentscheidung etwa einer Religionsgemeinschaft. Als
gesellschaftliche
Zielvorstellung aber ist Abstinenz Ausdruck einer totalitären Phantasie." -
Günther Amendt
Deutscher Hanf Verband
Maximilian Plenert, wissenschaftlicher Mitarbeiter
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Mobil: 017632722152
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- Re: [AG-Drogen] Eigenbedarf Cannabis: bundeslandspezifisch / Kompetenzen des Zolls und Gerichtsstand, (fortgesetzt)
- Re: [AG-Drogen] Eigenbedarf Cannabis: bundeslandspezifisch / Kompetenzen des Zolls und Gerichtsstand, Michael Demus, 29.03.2012
- Re: [AG-Drogen] Eigenbedarf Cannabis: bundeslandspezifisch / Kompetenzen des Zolls und Gerichtsstand, Andreas, 30.03.2012
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- Re: [AG-Drogen] Eigenbedarf Cannabis: bundeslandspezifisch / Kompetenzen des Zolls und Gerichtsstand, florian d, 30.03.2012
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- Re: [AG-Drogen] Eigenbedarf Cannabis: bundeslandspezifisch / Kompetenzen des Zolls und Gerichtsstand, Georg Wurth, 30.03.2012
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- Re: [AG-Drogen] Eigenbedarf Cannabis: bundeslandspezifisch / Kompetenzen des Zolls und Gerichtsstand, Michael Demus, 30.03.2012
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- Re: [AG-Drogen] Eigenbedarf Cannabis: bundeslandspezifisch / Kompetenzen des Zolls und Gerichtsstand, Maximilian Plenert, 30.03.2012
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- Re: [AG-Drogen] Eigenbedarf Cannabis: bundeslandspezifisch / Kompetenzen des Zolls und Gerichtsstand, Maximilian Plenert, 31.03.2012
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- Re: [AG-Drogen] Eigenbedarf Cannabis: bundeslandspezifisch / Kompetenzen des Zolls und Gerichtsstand, Mendoza, 31.03.2012
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- Re: [AG-Drogen] Eigenbedarf Cannabis: bundeslandspezifisch / Kompetenzen des Zolls und Gerichtsstand, Maximilian Plenert, 31.03.2012
- Re: [AG-Drogen] Eigenbedarf Cannabis: bundeslandspezifisch / Kompetenzen des Zolls und Gerichtsstand, Georg v. Boroviczeny, 31.03.2012
- Re: [AG-Drogen] Eigenbedarf Cannabis: bundeslandspezifisch / Kompetenzen des Zolls und Gerichtsstand, Maximilian Plenert, 30.03.2012
- Re: [AG-Drogen] Eigenbedarf Cannabis: bundeslandspezifisch / Kompetenzen des Zolls und Gerichtsstand, Michael Demus, 30.03.2012
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- Re: [AG-Drogen] Eigenbedarf Cannabis: bundeslandspezifisch / Kompetenzen des Zolls und Gerichtsstand, Michael Demus, 30.03.2012
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