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ag-drogen - Re: [AG-Drogen] Eigenbedarf Cannabis: bundeslandspezifisch / Kompetenzen des Zolls und Gerichtsstand

ag-drogen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Drogen- und Suchtpolitik

Listenarchiv

Re: [AG-Drogen] Eigenbedarf Cannabis: bundeslandspezifisch / Kompetenzen des Zolls und Gerichtsstand


Chronologisch Thread 
  • From: florian d <fardizzle AT gmx.de>
  • To: ag-drogen AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [AG-Drogen] Eigenbedarf Cannabis: bundeslandspezifisch / Kompetenzen des Zolls und Gerichtsstand
  • Date: Fri, 30 Mar 2012 09:48:33 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-drogen>
  • List-id: Mailingliste der AG Drogen <ag-drogen.lists.piratenpartei.de>
  • Organization: Piratenpartei LV Bayern

Hi,

eine Anmerkung zu Bayern.
Dort gibt es in der Praxis keine feste Grenze.
Die Regelung mit den 3 Konsumeinheiten ist eine KANN Regelung.

Diese Regelung wird auch nur bei Gelegenheitskonsumenten angewandt.
Dabei wird "Gelegenheitskonsumenten" ganz unterschiedlich
ausgelegt. Auch bei "Fremdgefährdung" und "Begehen der Tat in der
Öffentlichkeit" wird von der geringen Mengenregelung abgesehen. Auch
hier wieder eine ganz schwammige Definition.

Als Fazit kann man in Bayern nicht davon ausgehen, dass ein
Verfahren wegen dem Besitz von z.B. 0,5 g eingestellt wird.

Abgesehen davon ist der automatische Verlust des Führerscheins + MPU
sowieso oft die höhere Strafe.

Gruß,
florian d
--
ichbineinpirat.wordpress.com @farddizzle




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