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ag-drogen - Re: [AG-Drogen] Eigenbedarf Cannabis: bundeslandspezifisch / Kompetenzen des Zolls und Gerichtsstand

ag-drogen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Drogen- und Suchtpolitik

Listenarchiv

Re: [AG-Drogen] Eigenbedarf Cannabis: bundeslandspezifisch / Kompetenzen des Zolls und Gerichtsstand


Chronologisch Thread 
  • From: Michael Demus <cyfarwyddi AT t-online.de>
  • To: Mailingliste der AG Drogen <ag-drogen AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [AG-Drogen] Eigenbedarf Cannabis: bundeslandspezifisch / Kompetenzen des Zolls und Gerichtsstand
  • Date: Thu, 29 Mar 2012 18:12:47 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-drogen>
  • List-id: Mailingliste der AG Drogen <ag-drogen.lists.piratenpartei.de>

Am 29.03.2012 17:39, schrieb Andreas:
Guck doch einfach mal in die Tabelle, dann haben wir in dieser Hinsicht den
gleichen Kenntnisstand!

Es gibt in manchen Bundesländern auch Eigenbedarfsmengenangaben (tolles Wort)
für andere Drogen!

--
Lieben Piratengruß

Andreas Vivarelli alias Bestenfalls


Zumindest was Berlin betrifft, ist sie nicht korrekt. Da sind es 10g (Regelfall) bis 15g (Einzelfall) Cannabis. Und auf was genau beziehen sich die angegebenen Mengen Heroin, Kokain und Amfetamin? Auf Wirkstoffgehalt, also 3g Kokainbase in Schleswig? Das kann ich nicht glauben, weil dies bereits eine tödliche Dosis wäre. Also dann Gemisch? Mit welchem Wirkstoffanteil? Dazu müssten wir mal die Landtagsbeschlüsse besorgen und durchforsten.
Eigenbedarfsmengen ist vor allem ein verwirrendes Wort. Es verleitet dazu anzunehmen, dass man ja seinen Eigenbedarf tatsächlich erwerben und besitzen darf.
Das schärfste ist Hessens Festlegung für Opium. Gehts noch?>:o

LG
Micha

--
"Es ist nicht wichtig, was die Leute hinter deinem Rücken reden, wichtig ist
nur, wenn du Dich umdrehst,
dass alle ihre Fresse halten!"
"Es ist nicht weise, das zu verteidigen, was man ohnehin aufgeben muß."
Niccoló Machiavelli, (1469 - 1527), italienischer Staatsmann





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