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ag-drogen - Re: [AG-Drogen] Eigenbedarf Cannabis: bundeslandspezifisch / Kompetenzen des Zolls und Gerichtsstand

ag-drogen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Drogen- und Suchtpolitik

Listenarchiv

Re: [AG-Drogen] Eigenbedarf Cannabis: bundeslandspezifisch / Kompetenzen des Zolls und Gerichtsstand


Chronologisch Thread 
  • From: "Andreas" <bestenfalls AT gmx.de>
  • To: "Mailingliste der AG Drogen" <ag-drogen AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [AG-Drogen] Eigenbedarf Cannabis: bundeslandspezifisch / Kompetenzen des Zolls und Gerichtsstand
  • Date: Thu, 29 Mar 2012 15:38:37 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-drogen>
  • List-id: Mailingliste der AG Drogen <ag-drogen.lists.piratenpartei.de>

Hallo Michael,

bin mit meiner Arbeit einer Bitte von Spliff nachgekommen ;-)

Wenn ich das richtig lese, hat sich durch das Urteil, welches Du mir grade
zugesandt hast, nicht wirklich etwas geändert, es läßt sich vielleicht eine
Tendenz entnehmen?

"Zwar hat das BVerfG das Betäubungsmittelgesetz auch im Hinblick auf Cannabis
mit seinen strafrechtlichen Konsequenzen in diesem Entscheid für (noch)
verfassungsgemäß gehalten, beispielsweise aber diestafrechtliche Verfolgung
von Konsumenten im "Probierstadium" erheblich erschwert. Man kann es zumindest
als offen bezeichnen, ob auf Grund neuerer Forschungen die Streichung von
Cannabis aus dem BtMG auch verfassungsrechtlich geboten wäre."


War meine erste Mail unter dem obigen Betreff vielleicht doch unverständlich?
Da stand explizit drin, daß das Festlegen von Eigenbedarfsgrenzen ländersache
ist!

Vielleicht guckst Du doch mal in die Tabelle rein, da solltest Du alle Angaben
finden, die jeweiligen Daten bzgl. der Aktualität habe ich auch reingebastelt.



--
Lieben Piratengruß

Andreas Vivarelli alias Bestenfalls

Am 29.03.2012 um 15:21 schrieb Michael Demus <cyfarwyddi AT t-online.de>:
>Am 29.03.2012 14:37, schrieb Andreas:
>> "Fast" alle Angaben zum Eigenbedarf konnte ich in den jeweiligen
>> Landesjustitzministerien nachrecherchieren.
>
>*kicher, ich glaub, das hättest Du vom Hanfverband leichter erfragen
>können.
>Davon abgesehen, ist die Rechtslage nicht ausreichend erklärt. Das geht
>beim BVerfG los
>(http://www.jurathek.de/showdocument.php?session=1129921692&ID=330) und
>endet in den jeweiligen Landesparlamenten. Beispiel Berlin (da kenn ich
>mich zumindest aus):
>Bei Besitz von Cannabis bis zu einer Menge von 10g *ist das Verfahren
>von der StA einzustellen*. Bei Besitz bis zu einer Menge von 15g*soll
>eingestellt werden*. In beiden Fällen natürlich nur, wenn keine
>erschwerenden Tatsachen hinzu kommen, öffentliches Interesse, bla bla bla
>BaWü und Bayerm geben lieber Konsumeinheiten an, Schleswig hat mal bis
>zu 30g eingestellt (soll geändert worden sein, stimmt das?)
>
>Die Rechtslage ist völlig unbefriedigend und verstößt m.E. gegen das
>Grundgesetz, weil der Gleichbehandlungsgrundsatz unbeachtet bleibt. Dazu
>gab es auch mal eine hübsche Verfassungsbeschwerde eines Bernauer
>Richters (Brandenburg) die leider aus formalen Gründen abgelehnt wurde.
>(http://www.jurathek.de/showdocument.php?session=0&ID=7149)
>
>Wenn wir alles auflisten wollen was die Rechtsprechung ums Cannabis so
>alles verzappt hat, sind wir bis zur nächsten Saarwahl beschäftigt... stöhn
>
>LG
>Micha
>
>
>
>
>
>
>
>--
>"Es ist nicht wichtig, was die Leute hinter deinem Rücken reden, wichtig ist
nur, wenn du Dich umdrehst,
>dass alle ihre Fresse halten!"
>"Es ist nicht weise, das zu verteidigen, was man ohnehin aufgeben muß."
>Niccoló Machiavelli, (1469 - 1527), italienischer Staatsmann
>
>--
>AG-Drogen mailing list
>AG-Drogen AT lists.piratenpartei.de
>https://service.piratenpartei.de/listinfo/ag-drogen






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