ag-drogen AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Mailingliste der AG Drogen- und Suchtpolitik
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Re: [AG-Drogen] Eigenbedarf Cannabis: bundeslandspezifisch / Kompetenzen des Zolls und Gerichtsstand
Chronologisch Thread
- From: "Andreas" <bestenfalls AT gmx.de>
- To: "Mailingliste der AG Drogen" <ag-drogen AT lists.piratenpartei.de>
- Subject: Re: [AG-Drogen] Eigenbedarf Cannabis: bundeslandspezifisch / Kompetenzen des Zolls und Gerichtsstand
- Date: Thu, 29 Mar 2012 19:01:00 +0200
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-drogen>
- List-id: Mailingliste der AG Drogen <ag-drogen.lists.piratenpartei.de>
Zum nachlesen ;-)
Berlin:
http://www.berlin.de/lb/drogen-sucht/infos/#cannabis
10 Gramm sind in jedem Fall in der "Toleranz" 15 Gramm ist etwas schwammig!
Schleswig-Holstein – Eigenbedarfsgrenze:
Verordnungen der einzelnen Bundesländer zur Mitführung geringer Mengen Drogen
bzw. dem Eigenbedarf von Drogen in Schleswig Holstein
Die Staatsanwaltschaft sieht in der Regel – auch in Wiederholungsfällen – von
der Verfolgung ab, wenn sich Anbau, Herstellung, Einfuhr, Ausfuhr, Durchfuhr,
Erwerb, Verschaffen in sonstiger Weise oder Besitz bezieht lediglich auf
Cannabisprodukte (außer Haschischöl) von nicht mehr als sechs Gramm
(Bruttogewicht),
Kokain und Amphetamine von nicht mehr als drei Gramm (Bruttogewicht),
Heroin von nicht mehr als ein Gramm (Bruttogewicht).
Quelle: Ministerium für Justiz Schleswig-Holstein (Stand August 2009)
Hessen:
Opium wird bis zu 3 Gramm Gewichtsmenge bzw. 0,45 Gramm Wirkstoffgehalt
(Morphinhydrochlorid) als geringe Menge eingestuft. Amphetamin wird mit einem
Gramm Gewichts-/Wirkstoffmenge als geringe Menge behandelt. Bei
Heroin(-gemisch) sind 1 Gramm Gewichtsmenge bzw. 0,15 Gramm Heroinhydrochlorid
Wirkstoffmenge eine geringe Menge während es bei Kokain(-gemisch) mit einem
Gramm Gewichtsmenge bzw. 0,15 Gramm Kokainhydrochlorid Wirkstoffmenge der Fall
ist.
Sonderstellung nehmen Tabletten (Ecstasy) ein. Hier bezieht sich die geringe
Menge auf einen Tablettenstreifen mit 20 Tabletten á:
- 120mg Base MDA, 2,4 g MDMA-Base oder 2,8g MDA-HCL
- 120mg Base MDEA, 2,4g MDEA Base oder 2,8g MDEA-HCL
- 120mg Base MDMA, 2,4g MDMA-Base oder 2,8 MDMA-HCL
Bei Cannabis-Konsumfällen ist bei Gewichtsmengen bis zu 6 Gramm Cannabisharz
grundsätzlich gemäß §31a BtMG von Strafverfolgung abzusehen. Bei
Gewichtsmengen von 6 bis 15 Gramm Cannabisharz kann ein Absehen von
Strafverfolgung nach §31a BtMG erfolgen. Bei Cannabiskraut (Marihuana) oder
Cannabistee kann wegen des geringen THC-Gehaltes auch bei größeren Mengen von
einer Anklage abgesehen werden.
Quelle: Generstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main (Stand Februar 2004)
Letztes Update: Dienstag, 4. November 2008
Lieben Piratengruß
Andreas Vivarelli alias Bestenfalls
--
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Am 29.03.2012 um 18:12 schrieb Michael Demus <cyfarwyddi AT t-online.de>:
>Am 29.03.2012 17:39, schrieb Andreas:
>> Guck doch einfach mal in die Tabelle, dann haben wir in dieser Hinsicht den
>> gleichen Kenntnisstand!
>>
>> Es gibt in manchen Bundesländern auch Eigenbedarfsmengenangaben (tolles
Wort)
>> für andere Drogen!
>>
>> --
>> Lieben Piratengruß
>>
>> Andreas Vivarelli alias Bestenfalls
>
>
>Zumindest was Berlin betrifft, ist sie nicht korrekt. Da sind es 10g
>(Regelfall) bis 15g (Einzelfall) Cannabis. Und auf was genau beziehen
>sich die angegebenen Mengen Heroin, Kokain und Amfetamin? Auf
>Wirkstoffgehalt, also 3g Kokainbase in Schleswig? Das kann ich nicht
>glauben, weil dies bereits eine tödliche Dosis wäre. Also dann Gemisch?
>Mit welchem Wirkstoffanteil? Dazu müssten wir mal die Landtagsbeschlüsse
>besorgen und durchforsten.
>Eigenbedarfsmengen ist vor allem ein verwirrendes Wort. Es verleitet
>dazu anzunehmen, dass man ja seinen Eigenbedarf tatsächlich erwerben und
>besitzen darf.
>Das schärfste ist Hessens Festlegung für Opium. Gehts noch?>:o
>
>LG
>Micha
>
>--
>"Es ist nicht wichtig, was die Leute hinter deinem Rücken reden, wichtig ist
nur, wenn du Dich umdrehst,
>dass alle ihre Fresse halten!"
>"Es ist nicht weise, das zu verteidigen, was man ohnehin aufgeben muß."
>Niccoló Machiavelli, (1469 - 1527), italienischer Staatsmann
>
>--
>AG-Drogen mailing list
>AG-Drogen AT lists.piratenpartei.de
>https://service.piratenpartei.de/listinfo/ag-drogen
- Re: [AG-Drogen] Eigenbedarf Cannabis: bundeslandspezifisch / Kompetenzen des Zolls und Gerichtsstand, (fortgesetzt)
- Re: [AG-Drogen] Eigenbedarf Cannabis: bundeslandspezifisch / Kompetenzen des Zolls und Gerichtsstand, Andreas, 29.03.2012
- Re: [AG-Drogen] Eigenbedarf Cannabis: bundeslandspezifisch / Kompetenzen des Zolls und Gerichtsstand, Andreas, 29.03.2012
- Re: [AG-Drogen] Eigenbedarf Cannabis: bundeslandspezifisch / Kompetenzen des Zolls und Gerichtsstand, Michael Demus, 29.03.2012
- Re: [AG-Drogen] Eigenbedarf Cannabis: bundeslandspezifisch / Kompetenzen des Zolls und Gerichtsstand, Andreas, 29.03.2012
- Re: [AG-Drogen] Eigenbedarf Cannabis: bundeslandspezifisch / Kompetenzen des Zolls und Gerichtsstand, Michael Demus, 29.03.2012
- Re: [AG-Drogen] Eigenbedarf Cannabis: bundeslandspezifisch / Kompetenzen des Zolls und Gerichtsstand, Andreas, 29.03.2012
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- Re: [AG-Drogen] Eigenbedarf Cannabis: bundeslandspezifisch / Kompetenzen des Zolls und Gerichtsstand, Maximilian Plenert, 29.03.2012
- Re: [AG-Drogen] Eigenbedarf Cannabis: bundeslandspezifisch / Kompetenzen des Zolls und Gerichtsstand, Michael Demus, 29.03.2012
- Re: [AG-Drogen] Eigenbedarf Cannabis: bundeslandspezifisch / Kompetenzen des Zolls und Gerichtsstand, Michael Demus, 29.03.2012
- Re: [AG-Drogen] Eigenbedarf Cannabis: bundeslandspezifisch / Kompetenzen des Zolls und Gerichtsstand, Michael Demus, 29.03.2012
- Re: [AG-Drogen] Eigenbedarf Cannabis: bundeslandspezifisch / Kompetenzen des Zolls und Gerichtsstand, Maximilian Plenert, 29.03.2012
- Re: [AG-Drogen] Eigenbedarf Cannabis: bundeslandspezifisch / Kompetenzen des Zolls und Gerichtsstand, Michael Demus, 29.03.2012
- Re: [AG-Drogen] Eigenbedarf Cannabis: bundeslandspezifisch / Kompetenzen des Zolls und Gerichtsstand, Andreas, 29.03.2012
- Re: [AG-Drogen] Eigenbedarf Cannabis: bundeslandspezifisch / Kompetenzen des Zolls und Gerichtsstand, Michael Demus, 29.03.2012
- Re: [AG-Drogen] Eigenbedarf Cannabis: bundeslandspezifisch / Kompetenzen des Zolls und Gerichtsstand, Andreas, 30.03.2012
- Re: [AG-Drogen] Eigenbedarf Cannabis: bundeslandspezifisch / Kompetenzen des Zolls und Gerichtsstand, Michael Demus, 30.03.2012
- Re: [AG-Drogen] Eigenbedarf Cannabis: bundeslandspezifisch / Kompetenzen des Zolls und Gerichtsstand, florian d, 30.03.2012
- Re: [AG-Drogen] Eigenbedarf Cannabis: bundeslandspezifisch / Kompetenzen des Zolls und Gerichtsstand, Andreas, 30.03.2012
- Re: [AG-Drogen] Eigenbedarf Cannabis: bundeslandspezifisch / Kompetenzen des Zolls und Gerichtsstand, Georg Wurth, 30.03.2012
- Re: [AG-Drogen] Eigenbedarf Cannabis: bundeslandspezifisch / Kompetenzen des Zolls und Gerichtsstand, Andreas, 30.03.2012
- Re: [AG-Drogen] Eigenbedarf Cannabis: bundeslandspezifisch / Kompetenzen des Zolls und Gerichtsstand, Andreas, 30.03.2012
- Re: [AG-Drogen] Eigenbedarf Cannabis: bundeslandspezifisch / Kompetenzen des Zolls und Gerichtsstand, Michael Demus, 30.03.2012
- Re: [AG-Drogen] Eigenbedarf Cannabis: bundeslandspezifisch / Kompetenzen des Zolls und Gerichtsstand, Michael Demus, 30.03.2012
- Re: [AG-Drogen] Eigenbedarf Cannabis: bundeslandspezifisch / Kompetenzen des Zolls und Gerichtsstand, Michael Demus, 30.03.2012
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