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ag-drogen - Re: [AG-Drogen] Eigenbedarf Cannabis: bundeslandspezifisch / Kompetenzen des Zolls und Gerichtsstand

ag-drogen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Drogen- und Suchtpolitik

Listenarchiv

Re: [AG-Drogen] Eigenbedarf Cannabis: bundeslandspezifisch / Kompetenzen des Zolls und Gerichtsstand


Chronologisch Thread 
  • From: Georg Wurth <Georg.Wurth AT hanfverband.de>
  • To: Mailingliste der AG Drogen <ag-drogen AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [AG-Drogen] Eigenbedarf Cannabis: bundeslandspezifisch / Kompetenzen des Zolls und Gerichtsstand
  • Date: Fri, 30 Mar 2012 10:35:45 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-drogen>
  • List-id: Mailingliste der AG Drogen <ag-drogen.lists.piratenpartei.de>

Hallo Andreas!

Zu Rheinland-Pfalz:
Dein link ist von 2007, da hat die damalige Beck-SPD-Alleinregierung die geringe Menge auf 6 Gramm gesenkt, wie viele andere Bundesländer zu der Zeit auch.
Mittlerweile ist die Grenze dort aber von Rot/Grün wieder auf 10 Gramm angehoben worden, s.
http://hanfverband.de/index.php/nachrichten/aktuelles/1634-in-rheinland-pfalz-steigt-die-geringe-menge-in-mecklemburg-vorpommern-wird-es-weiterhin-keine-geben

Das gleiche gilt für NRW.

Und dann war da noch die Frage nach Schleswig-Holstein, ich glaube von Michael. Dort wurde die geringe Menge 2006 von 30 auf 6 Gramm reduziert:
http://hanfverband.de/index.php/nachrichten/aktuelles/280-dhv-kritisiert-verschaerfung-der-cannabispolitik-in-schleswig-holstein

lg
Georg

Am 30.03.2012 09:25, schrieb Andreas:
Ahoi

siehe Mail vor!

Nur zwei Beispiele:

Mecklenburg-Vorpommern: 3 Konsumeinheiten (die Mengenangabe schwankt zwischen
1 und 2 Gramm) also doch 6 Gramm oder doch 5?


Rheinland-Pfalz

http://www.mjv.rlp.de/icc/justiz/nav/919/919c3acd-87e4-11d4-a735-0050045687ab&sel_uCon=15c50587-af2a-a311-33e2-dc6169740b3c&uTem=aaaaaaaa-aaaa-aaaa-aaaa-000000000042.htm


Betäubungsmittelrecht

Bamberger: Geänderte Cannabis-Richtlinie legt Sechs-Gramm-Grenzwert fest

Rheinland-Pfalz wird die Grenze, bis zu der Besitz von Haschisch und Marihuana
strafrechtlich nicht verfolgt wird, von 10 auf 6 Gramm absenken. Dies teilte
Justizminister Heinz Georg Bamberger heute in Mainz mit. Die entsprechende
Verwaltungsrichtlinie werde so geändert, dass künftig nur bis zu einem Besitz
von 6 Gramm Haschisch oder Marihuana zum Eigenverbrauch grundsätzlich gemäß §
31 a Betäubungsmittelgesetz von der Strafverfolgung abgesehen werden kann.
„Die Richtlinie stellt sicher, dass Ermittlungsverfahren, die den Konsum von
Cannabisprodukten betreffen, in Rheinland-Pfalz einheitlich erledigt werden“,
erläuterte der Minister.

Nicht 10! ;-)




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