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ag-drogen - Re: [AG-Drogen] Eigenbedarf Cannabis: bundeslandspezifisch / Kompetenzen des Zolls und Gerichtsstand

ag-drogen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Drogen- und Suchtpolitik

Listenarchiv

Re: [AG-Drogen] Eigenbedarf Cannabis: bundeslandspezifisch / Kompetenzen des Zolls und Gerichtsstand


Chronologisch Thread 
  • From: "Andreas" <bestenfalls AT gmx.de>
  • To: "Mailingliste der AG Drogen" <ag-drogen AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [AG-Drogen] Eigenbedarf Cannabis: bundeslandspezifisch / Kompetenzen des Zolls und Gerichtsstand
  • Date: Thu, 29 Mar 2012 14:44:55 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-drogen>
  • List-id: Mailingliste der AG Drogen <ag-drogen.lists.piratenpartei.de>

Ups die Anhänge fehlen???

Jemand ne Idee wie ich das hinkriegen kann, denke sie werden vom Server
herausgefilter.

Lieben Piratengruß

Andreas Vivarelli alias Bestenfalls

Am 29.03.2012 um 14:37 schrieb "Andreas" <bestenfalls AT gmx.de>:
>Ahoi,
>
>wie gestern bei Mumble versprochen, habe ich eine Tabelle fertiggestellt,
>woraus sich die Eigebesitzgrenze, je Bundesland, ergibt und Kompetenzen des
>Zolls zusammengefaßt.
>
>"Fast" alle Angaben zum Eigenbedarf konnte ich in den jeweiligen
>Landesjustitzministerien nachrecherchieren.
>
>
>Vorab ein allgemeine Information zur Gestzeslage:
>
>Das Betäubungsmittelgesetz räumt den Staatsanwaltschaften in Deutschland die
>Möglichkeit ein, von einer Strafverfolgung abzusehen, wenn bei Drogendelikten
>lediglich Betäubungsmittel „zum Eigenverbrauch in geringer Menge“ im Spiel
>sind (§ 31a BtMG). Die Definition dessen, was als „geringe Menge“ anzusehen
>ist, unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland. Die meisten
Bundesländer
>haben diesbezüglich Richtlinien erlassen, die für die Staatsanwaltschaften
>verbindlich sind.
>
>
>Nach § 31a Abs. 1 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) kann die
>Staatsanwaltschaft von der Verfolgung eines Vergehens gegen § 29 Abs. 1, 2
>oder 4 BtMG absehen, wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre,
>kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht und der Täter die
>Betäubungsmittel lediglich zum Eigenverbrauch in geringer Menge anbaut,
>herstellt, einführt, ausführt, durchführt, erwirbt, sich in sonstiger Weise
>verschafft oder besitzt.
>
>
>Die Aufgaben und Befugnisse des Zollkriminalamtes sind im
>Zollfahndungsdienstgesetz verankert, eine kleine Zusammenfasung findet Ihr
>ebefalls als Dateianhang in dieser Mail!
>
>
>Abschließend: Der Gerichtsstand (welches Gericht ist zuständig) ergibt sich
>grundsätzlich aus dem Tatort.
>
>
>
>Lieben Piratengruß
>
>Andreas Vivarelli alias Bestenfalls
>






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