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ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] Standtpunkte

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

Listenarchiv

Re: [Ag-waffenrecht] Standtpunkte


Chronologisch Thread 
  • From: Kilian Wied <k_wied AT gmx.de>
  • To: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] Standtpunkte
  • Date: Sat, 19 May 2012 22:42:42 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>

Ich denke, es wäre sinnvoll, statt Waffen, hier Schusswaffen zu schreiben, denn um die gehts ja im Text.
Mir fehlt da noch der Bereich andere, dem Waffnrecht unterworfene Gegenstände.

Auch der Ansatz, das Waffenrecht weniger schwammig und bürokratisch, dafür rationaler und unaufgeregter zu gestalten, fehlt mir.
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Diese Nachricht wurde von meinem Android Mobiltelefon mit GMX Mail gesendet.



"Sebastian Möcker" <S.Moecker AT gmx.net> schrieb:
Hi,

stelle folgenden Etwurf bzgl unserer Standpunkte zur Diskussion und kritischen Würdigung.


Entwurf zu den Standpunkten der AG Waffenrecht

Wir erachten die derzeitige Waffengesetzgebung für gänzlich ausreichend. Die bestehende Kodifikation spiegelt die Sicherheitsinteressen der Bürger wider und gewährleistet einen höchst möglichen Schutz der Bevölkerung. Ferner sind wir der Ansicht, dass hierbei die durch die Verfassung garantierten Freiheits- und Grundrechte für alle Bürger in gleichem Umfang gewahrt werden sollen.

Das Führen von Waffen in der Öffentlichkeit bleibt ein Privileg der Sicherheitsorgane und in Ausnahmefällen besonders gefährdeter Personen. Eine Erweiterung dieses Rechtes würde unserer Auffassung folgend das Schutzinteresse der Bevölkerung tangieren und keines Falls eine Steigerung/Erhöhung der öffentlichen Siche rheit herbeiführen, weshalb wir die Ausweitung dieses Rechtes nachdrücklich ablehnen.

Die Einrichtung zentraler Lagerstätten für Waffen bedeutet unserer Ansicht nach keinen Zugewinn an Sicherheit. Zielgerichtete Diebstähle könnten ein Vielfaches der Waffen, die aus Privaträumen zu entwenden wären, der Kontrolle des Staates entziehen und kriminellen Kreisen zuführen. Ein derartiges Vorgehen korreliert nicht mit dem Grundsatz der Gefahrenabwehr, inhärent wäre diesem eine unzumutbare Konzentration des Risikomomentes.

Wir betrachten die geplante Einrichtung eines Zentralregisters, welches über die Anforderungen der Richtlinie der Europäischen Union (2008/51/EG) hinausgeht und sämtliche Daten der Eigentümer von Waffen erfasst, kritisch. Das Seitens der Europäischen Union zur Umsetzung angewiesene, anonymisierte, Zentralregister wird datenschutzrechtlichen Erfordernissen gerecht, verhindert Missbrauch und regelt im Bedarfsfall den Zugriff auf alle Da ten der örtlichen Waffenbehörden.

Besten Gruß
Sebastian

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