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ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] (WaffG geht uns alle an)

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

Listenarchiv

Re: [Ag-waffenrecht] (WaffG geht uns alle an)


Chronologisch Thread 
  • From: <charly.strolchi AT t-online.de>
  • To: "Mailingliste der AG Waffenrecht" <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] (WaffG geht uns alle an)
  • Date: 04 May 2012 08:51 GMT
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>

Title: T-Online eMail
Hallo Kasperdavid!

Der von Dir genannte Grund war es nicht, es war nur die Schnelligkeit. Denn ein Taschenmesser in gleicher Größe kann ich gleichfalls in der Hosentasche tragen, nur brauche ich eben zwei Hände. Wobei manchmal auch die Klingenlänge bei bestimmten Messern mit angeführt wird, aber ich denke doch dass wir da gar nicht erst reden müssen, denn ein reguläres Taschenmesser mit z. B. 30 cm Klinge kann ich mitnehmen, ein erlaubtes Springmesser mit 8,5 cm Klinge ohne Grund nicht. Das sind die Beispiele die wir anbringen sollten.

Gruß Uwe Weber


  "Michael Malcher" <michael.malcher AT web.de> schrieb:
Das Einhandmesser ist nicht gefährlicher, läßt sich in der Öffentlichkeit jedoch leichter verbergen.
Dies dürfte der Hintergrund sein, denn eine Vorderschaftrepetierflinte ist zum Beispiel erlaubt,
zählt aber zu den verbotenen Waffen, wenn der Hinterschaft verkürzt oder durch einen Pistolengriff
ersetzt wurde (Pumpgun), um sie einfacher unter dem Mantel zu tragen.
 
Gruß
Kasperdavid


 
Gesendet: Freitag, 04. Mai 2012 um 10:24 Uhr
Von: "Liljeberg Consult GmbH" <office AT liljeberg.de>
An: "'Mailingliste der AG Waffenrecht'" <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
Betreff: Re: [Ag-waffenrecht] (WaffG geht uns alle an)

Hallo (auch) Uwe !

 

Dass Messer als Tatwaffe eine wesentliche Rolle spielen, ist sicher unstrittig. Dass Messer auf Schulhöfen erstmal nichts zu suchen haben, auch. Dass für einzelne Lokalitäten von der konkreten Situation her ein generelles Trageverbot für Gegenstände, die als Waffen genutzt werden können, sinnvoll, zweckmäßig oder sogar geboten sein kann, ist nicht das Thema. Lass es uns mal genau auf den Punkt bringen:

 

Wieso sollen „Einhandmesser“ gefährlicher sein, als feststehende Klingen ? Wie wurde das konkret in der polizeilichen Praxis deutlich und wie hat sich das nach dem Trageverbot geändert ?

Dazu sollten sich die Verantwortlichen einfach mal äußern.

 

Mein persönliches Beispiel: ich habe vor Jahren ein nicht ganz billiges „Einhand-Messer“ mit einer Klingenlänge von 6,5 cm geschenkt bekommen und dies früher auch fast immer bei mir gehabt Das geht heute nicht mehr. Ist der Grund der, dass in Berlin Jugendliche in speziellen Stadtteilen  Messer mit gleichem technischen Mechanismus aber doppelter Klingenlänge als „Waffen“ nutzen ? Welche Rolle spielt dann der Mechanismus ? Das macht so keinen Sinn- aus meiner persönlichen Sicht natürlich.  

 

Uwe

 

Von: ag-waffenrecht-bounces+office=liljeberg.de AT lists.piratenpartei.de [mailto:ag-waffenrecht-bounces+office=liljeberg.de AT lists.piratenpartei.de] Im Auftrag von charly.strolchi AT t-online.de
Gesendet: Freitag, 4. Mai 2012 10:03
An: Mailingliste der AG Waffenrecht
Betreff: Re: [Ag-waffenrecht] (WaffG geht uns alle an)

 

Hallo Uwe!

Wie ich in meiner Mail zum Thema Statistik geschrieben habe erfasst Berlin in der Polizeilichen Kriminalstatistik die Messer, obwohl das nicht erforderlich ist. Wobei Messer nicht mehr unterschieden wird. Hier nochmal die Daten:
Straftaten mit Tatmittel Messer bei a) Mord und Totschlag, b) Raub, c) Gef. Körperverletzung

2008: a) 51, b) 799, c) 822
2009: a) 50, b) 810, c) 734
2010: a) 63, b) 931, c) 681
2011: a) 56, b) 936, c) 691

Abschweifend nur ganz kurz, es sind also in 4 Jahren in einem einzigen (!!!) Bundesland 220 Menschen durch ein Messer zu Tode gekommen, das nur im Hinblick auf die immer wieder genannte Zahl von 100 Schusswaffentoten in den letzten 10 Jahren Bundesweit.

Aber zurück, erfasst werden auch die Tatverdächtigen, hier werden auch die Rohheitsdelikte und Sexualdelikte mit erfasst, ich beschränke mich auf 2011:
Kinder 64, Jugendliche 213, Heranwachsender 190, Erwachsener 1122 Fälle.

Gruß Uwe Weber

  "Liljeberg Consult GmbH" <office AT liljeberg.de> schrieb:

Hallo an Alle,

Seit einiger Zeit verfolge ich die Diskussionen hier und beteilige mich auch daran. Ich stelle eine bemerkenswerte Geschlossenheit im Meinungsbild zum Waffenrecht fest, was insofern auch nicht verwunderlich ist, weil wir alle auf die eine oder andere Weise mit dem Thema auch persönlich verbunden sind, sei es als Jäger, Schütze, Sammler- wie auch immer. Nun ist es eine Sache, wenn wir uns alle einig sind, dass da was passieren muss, eine andere, die Diskussion in die Öffentlichkeit zu tragen und so Veränderungen zu initiieren. Dazu brauchen wir Partner, mit denen wir mehrheitsfähig etwas tun können. Die Position der Piraten ist hierfür eine ausgezeichnete Grundlage.

Ich schlage daher vor, dass wir uns in den weiteren Meinungsäußerungen auf die Punkte im Waffenrecht konzentrieren, bei denen zum einen handwerkliche Fehler, Regelungswut  und auch Willkürlichkeit am deutlichsten erkennbar sind.

Hieraus sollten dann Vorlagen entstehen, die für unsere Abgeordneten verwendbar sind, mit kleinen Anfragen die Verwaltungen zur Stellungnahme zu zwingen.

Dabei sind wir gut aufgestellt. So hat gerade Berlin bei den ‑Einhandmessern seinen Beitrag zur Waffenrechtsgeschichte geleistet- soll doch der Innensenat mal sagen, was es gebracht hat.

Das gleiche bei den LEP- Waffen, die durch Umbauten (Kastration) aus ehemalig ‑scharfen Waffen entstanden sind. Bei LEP`s werden aufgepumpte Messingpatronen genutzt, um mit einer Energie kleiner 7,5 J Luftgewehrgeschosse zu verschießen. Irrwitzig: sogenannte ‑geborene LEP dürfen weiter hergestellt und frei gehandelt werden, die Umbauten sind seit 2008 WBK- pflichtig und setzen ein Bedürfnis voraus. Da es keine Disziplinen für die Schätzchen gibt, gibt es natürlich kein Bedürfnis, außen für Sammler vielleicht. Nach Information eines Herstellers (nenne ich auf Anfrage gern) sind bis 2008 mehrere 100.000 Waffen auf LEP konvertiert worden- als ich in Berlin meine Teile angemeldet habe, war ich allein auf dem Flur der Behörde.

Andererseits war man z.B. in NRW und Bayern wesentlich moderater. Dort wurden LEP von Altbesitzern in die WBK eingetragen.

Aktuell geht das Gerüchts, dass in Berlin nun auch die 4 mm Waffen ‑dran sind, die aus Umbauten ehemals anderer Kaliber entstanden sind- die aber bereits in den WBK eingetragen sind, allerdings noch ohne Bedürfnisnachweis.

Also, lasst uns doch mal im Berliner Abgeordnetenhaus fragen:

-          Ob das Führverbot für Einhand- Messer in Berlin einen Sicherheitsgewinn gebracht hat,

-          Ob es gelungen ist, durch die WBK- Pflicht für LEP mit Bedürfnisprüfung die Teile aus der Bevölkerung zu nehmen. Die Zahl der Umbauten ist erfasst, die der Anmeldungen auch.

-          Welche ordnungs- und strafrechtlichen Konsequenzen sich aus den Regelungen ergeben haben

Eine Änderung des Waffenrechts werden wir nur dann erreichen können, wenn wir mehrheitsfähig Schwachstellen der gegenwärtigen Regelungen nachweisen können- als Voraussetzung für Handlungsbedarf.

Beste Grüße

Uwe

Von: ag-waffenrecht-bounces AT lists.piratenpartei.de [mailto:ag-waffenrecht-bounces AT lists.piratenpartei.de] Im Auftrag von charly.strolchi AT t-online.de
Gesendet: Freitag, 4. Mai 2012 08:45
An: Mailingliste der AG Waffenrecht
Betreff: Re: [Ag-waffenrecht] (WaffG geht uns alle an) --> Kleiner Waffenschein

Hallo und Guten Morgen!

Es geht bei dieser Diskussion nicht darum warum ich etwas führen darf oder nicht. Fakt ist jedoch dass systematisch dem Bürger das Recht der Selbstverteidigung abgesprochen wird, siehe Urteile zum 42a, Pfefferspray und Tierabwehrspray. Es ist interessant dies im Verlauf der vergangenen Jahre zu verfolgen. Begründet wird das immer wieder mit dem Gewaltmonopol des Staates. Dem entgegen steht jedoch die Tatsache dass der Staat dieses nicht mehr garantieren kann, siehe Zunahme der privaten Wachdienste, Abbau der Polizeikräfte, Schließung von Polizeidienststellen. Wie dem auch sei, das Waffenrecht ist ein politisches Gesetz, erst mus etwas unbedingt rein, und dann kommen die Fachleute und entscheiden z. B. dass ein Tierabwehrspray auch dann keine Straftat darstellt wenn die Aufschrift nicht genau formuliert oder nicht mehr lesbar ist. Denn bitte berücksichtigen, es gibt viele die bei einem Tierabwehrspray ohne Beschriftung eine Strafanzeige vorlegen, und es gibt leider Gottes auch Gerichte die das aburteilen.

Gruß Uwe Weber


  "Kilian Wied" <k_wied AT gmx.de> schrieb:

Der kleine Waffenschein erlaubt das Führen von PTB Waffen. Ein Bedürfnis wird nicht abgefragt.

Pfefferspray darf nur zur Tierabwehr geführt werden, damit auch Pfefferpatronen...

--
Diese Nachricht wurde von meinem Android Mobiltelefon mit GMX Mail gesendet.



Mats Grundhoff <mats AT piratenpartei-nrw.de> schrieb:

Ahoi,
wenn ich das noch
richtig in Erinnerung habe ist der
kleine
Waffenschein doch gar nicht zur
Selbsverteidigung
gegen Menschen,
sondern Wildtiere und Hunde gedacht, oder hab
ich
falsch in
Erinnerung?

Mit piratigen Grüßen,
 
Mats  
 aka
MuGen

Diese eMail ist
keine
offizielle Aussage der
Piratenpartei
Deutschland.
Sie spiegelt nur die persönliche
Meinung
des Verfassers wider.
Auch Nicht-Mitglieder
können Nachrichten an
diese
Liste
senden.

---Original
Message-----
From:
ag-waffenrecht-bounces AT lists.piratenpartei.de
[mailto:ag-waffenrecht-bounces AT lists.piratenpartei.de] On
Behalf
Of
techwessel
Sent: Donnerstag, 3. Mai 2012
18:25
To: Mailingliste
der AG
Waffenrecht
Subject:
Re: [Ag-waffenrecht] (WaffG geht
uns
alle
an) --> Kleiner
Waffenschein

Apropos
KWS...

Es
existiert kein
einheitliches Dokument
zum
"Kleinen Waffenschein". 
Auch da
gehört
endlich eine Lösung her!
In der neuen
Verwaltungsvorschrift habe ich
mit Suchwort erstmal
nichts
über eine Vereinheitlichung des
ausgestellten Stück
Papiers
lesen können, kann aber sein das ich
die
falschen Begriffe verwendet
habe.

Manche
Behörden stellen einen
"Großen" aus welchem
mit
Schreibmaschine oder Stempel das Wort
'kleiner'
vorangestellt wird. (
http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Datei:Kleiner_Waffenschein_Au%C3%9Fen.JPG&filetimestamp=20101216151316
)
Andere
(zB meine Behörde = LRA Hof) hat
mir *ZWEI (!!!)
Seiten
DIN A4* geschickt!
Zwei seiten sind nicht
handhabbar, für WaffSch
und WBK gibt es
wunderbare
Faltmäppchen aber ganze Seiten so
falten
und
mitführen das sie auch nach Jahren noch
lesbar
sind ist beinahe
unmöglich.

Können wir das also bitte in die
Verbesserungen zum
WaffG bzw dessen
Anwendung
aufnehmen?


Grüße

Patrick
________
Sportschütze,
Wiederlader, Arbeitnehmer
in
Waffenfremder Branche

(<--Tja, nix mit
"Lobby")


On
03.05.2012 17:28, Kilian
Wied
wrote:
> Logisch nach zu
vollziehen
ist das nicht.
> Da es aber den kl.
WaffSchein schon gab, wollte
man den wohl  nicht
nach
ein
paar Jahren schon wieder
"abschaffen".
(meine
Vermutung...)
>
> Das wird aber
wahrscheinlich
der
nächste Schritt sein (wieder meine
Vermutung),
nachdem ja Selbstschutz
kein "allgemein
anerkannter
Zweck" ist.
>
>
-----Ursprüngliche
Nachricht-----
> Von:
ag-waffenrecht-bounces AT lists.piratenpartei.de
[mailto:ag-waffenrecht-bounces AT lists.piratenpartei.de]
Im Auftrag
von
m.schieferdecker
> Gesendet: Donnerstag, 3.
Mai
2012 17:22
> An: Mailingliste der
AG
Waffenrecht
> Betreff: Re: [Ag-waffenrecht]
Nachtrag zum Thema,
WaffG geht uns
alle
an
>
>   Ahoi!
>
>
> Kilian
Wied<K_Wied AT gmx.de>  hat
am 3. Mai 2012 um
17:03
geschrieben:
>> Bis
2008 durfte man Hieb- und
Schlagwaffen
Führen (außer auf
>>
öffentlichen Veranstaltungen
und
Demos).
>>
[...]
>> Das ist jetzt
komplett
verboten!
> Besonders fragwürdig ist dieses
Verbot, weil es mit
kleinem
Waffenschein
problemlos möglich ist, eine Gaswaffe
zur
Selbstverteidigung zu führen -
außer auf
öffentlichen
Veranstaltungen.
> (unabhängig davon, ob das
Führen eine Gaswaffe
mit Pfefferpatronen
nun
sinnvoll ist oder
nicht)
>
>
Und
gerade die Pfeffer- bzw. Tränengaspatronen
haben
bei
einem Nahschuss auf
1 Meter Entfernung erhebliche
Verletzungen
zur
Folge.
>
>
Bei einem aufgesetzten
Schuss
ist sogar eine Gaswaffe tödlich. Wo
da
jetzt
der
Unterschied liegen soll... wer
weiß...
>
> Gruß,
>
Marc
> --
>
tweets: http://twitter.com/motorradblogger
| lokal:
> http://piratenpartei-iserlohn.de
>
priv: http://thegeek.de
|
mopped:
http://www.das-motorradblog.de
>
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> Ag-waffenrecht mailing
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