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ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] (WaffG geht uns alle an)

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

Listenarchiv

Re: [Ag-waffenrecht] (WaffG geht uns alle an)


Chronologisch Thread 
  • From: Cathy <Cathy AT news.piratenpartei.de>
  • To: ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] (WaffG geht uns alle an)
  • Date: Sat, 05 May 2012 19:52:57 +0000
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>
  • Organization: Newsserver der Piratenpartei Deutschland - Infos siehe: http://wiki.piratenpartei.de/Syncom/Newsserver


m.schieferdecker schrieb:
Ahoi!
Liljeberg Consult Gmb schrieb:Hallo, Du hast recht und wir alle teilen diese Erfahrungen. Die „kleine
Anfrage“ kann nur von den Abgeordneten- mein Vorschlag : in Berlin- gestellt
werden. Hier besteht Abstimmungsbedarf, wer das machen soll- ich weiss es
nicht, kenne da niemanden. Soweit gewünscht bin ich aber bereit,
Hintergrundmaterial bereit zu stellen.
Ich kann einen Kontakt zur Stv. Vorsitzenden LV Berlin herstellen und auch zu
Alexander Morlang (MdA).
Bin mit denen doch die Motorrad Wahlkampftour durch NRW gefahren. :-)

Gruß,
Marc

Das wäre sehr wichtig. Denn "Kleine Anfragen" werden beantwortet und sind somit aktenkundig.

'Michael Malcher schrieb:
Ich hab mit dem kws kein Problem.

Aber: Leute, was wollt ihr denn dem Zeugs auch auf der Straße? Ist es das Engagement der AG waffenrecht wert, dafür zu sorgen, dass ich mit nunchaku, shuriken und gaspistole auf der Straße rumlaufen darf?

Und: *richtig*, es gab immer nur Probleme mit Messern, und genau diese Messer (Klapp-, Spring, Butterflymesser) sind nun verboten und ich werde meine Kraft nicht dafür verschwenden, dass diese wieder "legal" werden. Das wird nämlich sowieso nie passieren!

Darauf diese m.E. einzig richtige Antwort:

Oliver T. Vaillant schrieb:
Hi Michael,
klar werden Gegenstände verboten bzw. der Umgang damit eingeschränt, ohne dass es dafür eine sonnvolle Begründung gibt.

Shuriken waren nie deliktrelevant.
Nunchucks auch nicht.
Butterflymesser sind nicht gefährlicher als andere Messer.
Einhandmesser sind nicht als Ersatz für Butterflymesser erfunden worden...
Fallmesser und OTF Springer sind auch nicht gefährlicher als andere Messer.
Die meisten verbotenen Gegenstände sind nur verboten, weil sie böse wirken, nicht weil sie besonders gefährlich sind.
Bei der Begründung wird dann gerne von "heimtückischen Waffen gesprochen" oder davon, dass "keiner sowas braucht".

Ich finde diese Argumentation grundlegend falsch.

Eigentlich sollte es umgekehrt sein. Wenn etwas verboten werden soll, muss dargelegt werden, dass das Verbot nötig, nützlich und verhältnismässig ist.

Mein Fazit:

Kriminelle Menschen halten sich nicht an Gesetze. Wird ein Gegenstand verboten, so nutzt das "Mileu" ihn trotzdem oder geht auf den nächsten legalen Gegenstand oder andere legale Alternernative über.

Ignorieren von Verboten:
================
Werden Kriminelle untersucht, finden sich die verbotenen Schlagringe, Butterfly- und Springmesser.

Übergang zu legalen Mitteln:
=================
Beim Messer waren vor 2002 im Milleu Butterfly- und Springmesser "in". Nach deren Verbot nahm man Einhandmesser. Nach deren Führungsverbot nahm man Teppichmesser.

Übergang zu legalen Alternativen:
======================
In England ist z.B. sämtliches Tragen von Messern verboten. Deshalb halten sich Kriminelle "Messer-Caddys". So wie beim Golf der Caddy die Ausrüstung schleppt, hat jeder Gangster einen strafunmündigen Messerträger bei sich, der ihm im Bedarfsfall das Messer aushändigt. Bei Kontrollen geht der Gangster leer aus, da er keinen verbotenen Gegenstand mit sich führt.

FAZIT: Es ist also völlig egal, welchen Gegenstand man verbietet. Es findet sich entweder eine legale Alternative oder man hält sich von Anfang an nicht an das Verbot.

Hier z.B. meine Ausführungen im Wiki dazu: In der Annahme, dass die Zahl der Gewalttaten mit Messern zurückgeht, wurde das unsachgemäße Führen von Einhandmessern und feststehenden Messern mit einer Klinge von über 12 cm Länge als Ordnungswidrigkeit geahndet.

Weder die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) noch andere wissenschaftliche Studien konnten einen Grund für diese Annahme liefern. Ausnahmen von dieser Regelung bei berechtigtem Interesse, zum Beispiel bei Sport (Jagd, Fischerei) oder der Brauchtumspflege, wurden definiert, erweisen sich jedoch in der Praxis als problematisch.
http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Waffengesetz_(Deutschland)&oldid=79545820#.C3.84nderungen_2008

Durch "Die Freiheit", die 2011 noch einen abtrünnigen Abgeordneten im Berliner Senat hatte, konnten wir eine "Kleine Anfrage" im Berliner Senat erwirken.

Diese hatte ich wie folgt ausgwertet:

Auf die Frage „Wie oft konnten bei Kontrollen die berechtigten Interessen a) Berufsausübung, b) Brauchtumspflege, c) Sport ermittelt werden?“ lautete die Antwort des Senats: Diese Daten werden nicht erhoben und sind auch nicht recherchierbar.

Diese Gesetze sind bei großen Teilen der Bevölkerung nicht bekannt. 2003 stiegen die Verstöße gegen das Waffengesetz um 60% und verbleiben seitdem auf hohem Niveau. Der Verdacht, dass es sich hierbei hauptsächlich um das unberechtigte Führen von Messern und freien Waffen handelt, wird durch viele polizeiliche Pressemeldungen verifiziert.
Auch die Aussagen des Berliner Senats, dass knapp die Hälfte der Beklagten Ersttäter sind, die vorher noch nicht wegen anderer Delikte in Erscheinung getreten waren, stützt diese Annahme.
http://www.legalwaffenbesitzer.de/index.php/uebersicht/doc_download/205-waffenrechts-reformen-und-evaluation-am-beispiel-berlin-2003-2010.html

Hier ist die Kleine Anfrage:
http://www.parlament-berlin.de:8080/starweb/adis/citat/VT/16/KlAnfr/ka16-15735.pdf

Auszug:
In der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) werden Messer als Tatmittel nicht erfasst. Im Rahmen der Beantwortung der Kleinen Anfragen 16/15603, 16/14318 und 16/13274 wurden jedoch Recherchen zu Straftaten mit einem Messer als Tatmittel durchgeführt. Es handelte sich jeweils um Rohheitsdelikte, Sexualdelikte sowie Straftaten gegen das Leben:
2008: 2.470 Vorgänge
2009: 2.368 Vorgänge
2010: 2.416 Vorgänge.

FAZIT: Das Messerführverbot von 2008 führte zu keinem nennenswerten Rückgang der Straftaten, jedoch u.a. zu einem Anstieg von 60-80% bei Verstößen gegen das WaffG.

Also : ABSCHAFFEN.

BTW: Dieser Meinung schloss sich bei unserem Besuch im Oktober 2010 auch der Waffenrechts-Experte der Linken an, der als ehemaliger Polizist auch keinen Sinn im Messerführverbot (wie auch die GdP) sah.




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