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ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] Nachtrag zum Thema, WaffG geht uns alle an

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

Listenarchiv

Re: [Ag-waffenrecht] Nachtrag zum Thema, WaffG geht uns alle an


Chronologisch Thread 
  • From: Kilian Wied <k_wied AT gmx.de>
  • To: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] Nachtrag zum Thema, WaffG geht uns alle an
  • Date: Thu, 03 May 2012 20:08:51 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>

Nunchucks und Wurfsterne sind als Verteidigungsmittel eher nicht soo toll.

Vor 2008 durften aber auch Teleskopstöcke, Tonfas und andere Hieb- und Stichwaffen geführt werden.
Und das darf der Bürger jetzt halt nicht mehr.

Im Stadion gilt allerdings eh das Haus und ggf. das Versammlungsrecht, da sind Waffen aller Art meist gar nicht erlaubt.


Allgemein sehe ich aber keinen Grund, Bürgern das Führen von Verteidigungsmitteln in der Ôffentlichkeit komplett zu untersagen.
Wie gesagt, vor 2008 durfte mans und das hat auch nicht zu " amerikanischen Verhältnissen" geführt...
--
Diese Nachricht wurde von meinem Android Mobiltelefon mit GMX Mail gesendet.



Michael Malcher <michael.malcher AT web.de> schrieb:
Ahoi,
 
also, ich verstehe jetzt eins nicht:
Recht auf Verteidigungsmittel? Mit einen Nunchaku? Warum nicht gleich Wurfstern?
 
Als Sportschütze darf ich meine Waffen nur zu einem Bedürfnis benutzen:
nämlich Sportschießen. Ich darf meine Sportpistole ja auch nicht mit auf den
Fußballplatz nehmen, nur weil ich da jederzeit Gefahr laufe, mich gegen einen
wirren "Fan" wehren zu müssen.
 
Selbstverständlich setze ich mich gerne auch für die Kampfsportler ein, dass
Nunchakus -wie soviel ich weiß zum Beispiel in der Schweiz - zur Ausübung von
Training oder Wettkampf benutzt werden darf. Aber um Gottes Willen doch nicht
auf der Straße oder dem Sportplatz, falls mir mal einer blöd kommt.
 
Also, lasst uns bitte auf dem Teppich bleiben...
Gesendet: Donnerstag, 03. Mai 2012 um 17:03 Uhr
Von: "Kilian Wied" <K_Wied AT gmx.de>
An: "'Mailingliste der AG Waffenrecht'" <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
Betreff: Re: [Ag-waffenrecht] Nachtrag zum Thema, WaffG geht uns alle an
Kusarigama heisst die Sichel mit Gewicht...

Wenn ich mich recht entsinne, wurden Nunchucks als Würgewaffe eingestuft und
verboten, weil damit einmal jemand erwürgt wurde. Ich glaube, bei einem
Fußballspiel.
Klassischer Fall von Anlaßgesetzgebung.

Mit §42a habe ich generell ein Problem. Und das nicht nur, weil ich deswegen
meine Einhandmesser nicht mehr führen darf ;-).

Dem Bürger wird damit, bis auf wenige Ausnahmen, das Recht auf
Verteidigungsmittel abgesprochen. Warum eigentlich?
Ich betreibe schon eine Weile Kampfkunst. Und ich behaupte jetzt mal,
Gewichtsklassen gibt es nicht ohne Grund.
Oder anders: selbst wenn jemand technisch versiert ist, ist ein körperlich
überlegener Gegner trotzdem im Vorteil.

Bis 2008 durfte man Hieb- und Schlagwaffen Führen (außer auf öffentlichen
Veranstaltungen und Demos).
Dam it konnten körperlich unterlegene Bürger die Lage etwas ausgleichen.

Das ist jetzt komplett verboten!




Von: ag-waffenrecht-bounces AT lists.piratenpartei.de
[mailto:ag-waffenrecht-bounces AT lists.piratenpartei.de] Im Auftrag von
charly.strolchi AT t-online.de
Gesendet: Donnerstag, 3. Mai 2012 12:59
An: Mailingliste der AG Waffenrecht
Betreff: Re: [Ag-waffenrecht] Nachtrag zum Thema, WaffG geht uns alle an

Hallo und Guten Tag!

Zu dem von pinguin angesprochenen Abschnitt gibt es noch einiges zu sagen.
Nicht nur der Nunchaku ist ein verbotener Gegenstand, auch andere im
Kampfsport verwendete - oder historisch überlieferte - Gegenstände sind es,
z. B. diese Sichel mit Kette (Sorry, kenne mich mit den Bezeichnungen nicht
so gut aus, und die Bescheide liegen im Büro), andere, die vor allem bei
Selbstverteidigungskursen - speziell für Frauen und Jugendliche - angeboten
werden wurden als dem 42a unterliegend eingestuft. Ich habe das hier in Hof
an die VHS, die solche Kurse anbietet, weitergeleitet. Denn
Selbstverteidigung ist, ebenso wie scheinbar die Hilfe bei einem
Verkehrsunfall (Begründung Stuttgart für die Verurteilung gem. 42 a
im Zusammenhang mit Einhandmesser), nicht sozialadäquat und somit kein Grund
das zu führen. Wie gesagt, der Bescheid liegt im Büro, es handelt sich dabei
aber um sog. Schlagverstärker, die in der Selbstverteidigung zur Verstärkung
an Druckpunkten eingesetzt werden. Man kommt also schneller mit dem Gesetz
in Konflikt als notwendig.

Gruß Uwe Weber

 "pinguin74" <mailto:pinguin74 AT news.piratenpartei.de> schrieb:
>
Das WaffG geht viel mehr Menschen an, als bewusst ist. Auch Kampfsportler,
ich war früher selbst aktiver Kung-Fu´ler. Im Kung-Fu gibt es da s
Nunchaku, die zwei Hölzer, die durch eine Kette verbunden sind und
geschwungen werden können.

Das Nunchaku ist mittlerweile eine verbotene Waffe, da es eine
"Würgewaffe sei". Das ist vom Standpunkt des Kampfsportes nicht ganz
richtig. Das Nunchaku, ist in erster Linie eine Schlagwaffe. Wenn eine
Kung-Fu Schule heute noch ein Nunchaku in der Ecke liegen hat oder den
Umgang damit trainiert, machen die sich strafbar, ohne es zu ahnen.

Das ist nur ein weiteres Beispiel, welche Ausartungen das WaffG bereits
geschaffen hat. Eine derartige Kriminalisierung findet auf keiner anderen
gesetzlichen Ebene statt.
--
Ag-waffenrecht mailing list
mailto:Ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
https://service.piratenpartei.de/listinfo/ag-waffenrecht

 

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