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ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] Nachtrag zum Thema, WaffG geht uns alle an

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

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Re: [Ag-waffenrecht] Nachtrag zum Thema, WaffG geht uns alle an


Chronologisch Thread 
  • From: Susanne Putsche Dobert <putsche AT hotmail.de>
  • To: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] Nachtrag zum Thema, WaffG geht uns alle an
  • Date: Fri, 4 May 2012 20:48:23 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>

Hallo Uwe,
(und auch alle anderen)

kannst Du uns bitte mal ein paar Sachverhalte darstellen, wie das aktuelle Waffenrecht normale Bürger (keine Legalwaffenbesitzer) kriminalisieren kann, insbesondere auch durch den unbestimmten Waffenbegriff im Gesetz.

Falls Du Fallbeispiele hast, die tatsächlich passiert und ggf. gerichtlich verhandelt wurden, dann wäre das super!

Wir brauchen eine Sammlung von Material in diesem Zusammenhang zum nächsten BPT.

Wir wollen darstellen können, dass es uns um das Waffengesetz geht und dieses jeden deutschen Bürger betreffen kann mit seinen unübersichtlichen und unverhältnismäßigen Regelungen.

Wir werden dann die prägnantesten bzw. geeignetsten Fallbeispiele zur Begründung unseres Antrags hernehmen.

Liebe Grüße

Uwe
Susanne Putsche Dobert
Rechtsanwältin
Kroatien: Batvaci 100, 52215 Vodnjan
Österreich: Floridusgasse, 1210 Wien
Deutschland: Raiffeisenstraße 30, 86663 Asbach-Bäumenheim

Am 03.05.2012 12:59, schrieb charly.strolchi AT t-online.de:
Hallo und Guten Tag!

Zu dem von pinguin angesprochenen Abschnitt gibt es noch einiges zu sagen. Nicht nur der Nunchaku ist ein verbotener Gegenstand, auch andere im Kampfsport verwendete - oder historisch überlieferte - Gegenstände sind es, z. B. diese Sichel mit Kette (Sorry, kenne mich mit den Bezeichnungen nicht so gut aus, und die Bescheide liegen im Büro), andere, die vor allem bei Selbstverteidigungskursen - speziell für Frauen und Jugendliche - angeboten werden wurden als dem 42a unterliegend eingestuft. Ich habe das hier in Hof an die VHS, die solche Kurse anbietet, weitergeleitet. Denn Selbstverteidigung ist, ebenso wie scheinbar die Hilfe bei einem Verkehrsunfall (Begründung Stuttgart für die Verurteilung gem. 42 a im Zusammenhang mit Einhandmesser), nicht sozialadäquat und somit kein Grund das zu führen. Wie gesagt, der Bescheid liegt im Büro, es handelt sich dabei aber um sog. Schlagverstärker, die in der Selbstverteidigung zur Verstärkung an Druckpunkten eingesetzt werden. Man kommt also schneller mit dem Gesetz in Konflikt als notwendig.

Gruß Uwe Weber

 "pinguin74" <mailto:pinguin74 AT news.piratenpartei.de> schrieb:
>
Das WaffG geht viel mehr Menschen an, als bewusst ist. Auch Kampfsportler,
ich war früher selbst aktiver Kung-Fu´ler. Im Kung-Fu gibt es das
Nunchaku, die zwei Hölzer, die durch eine Kette verbunden sind und
geschwungen werden können.

Das Nunchaku ist mittlerweile eine verbotene Waffe, da es eine
"Würgewaffe sei". Das ist vom Standpunkt des Kampfsportes nicht ganz
richtig. Das Nunchaku, ist in erster Linie eine Schlagwaffe. Wenn eine
Kung-Fu Schule heute noch ein Nunchaku in der Ecke liegen hat oder den
Umgang damit trainiert, machen die sich strafbar, ohne es zu ahnen.

Das ist nur ein weiteres Beispiel, welche Ausartungen das WaffG bereits
geschaffen hat. Eine derartige Kriminalisierung findet auf keiner anderen
gesetzlichen Ebene statt.
--
Ag-waffenrecht mailing list
mailto:Ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
https://service.piratenpartei.de/listinfo/ag-waffenrecht

 




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