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ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] Ag-waffenrecht Nachrichtensammlung, Band 7, Eintrag 51

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

Listenarchiv

Re: [Ag-waffenrecht] Ag-waffenrecht Nachrichtensammlung, Band 7, Eintrag 51


Chronologisch Thread 
  • From: "Michael Malcher" <michael.malcher AT web.de>
  • To: "Mailingliste der AG Waffenrecht" <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] Ag-waffenrecht Nachrichtensammlung, Band 7, Eintrag 51
  • Date: Sat, 5 May 2012 21:51:34 +0200 (CEST)
  • Importance: normal
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>
  • Sensitivity: Normal

Die AUFHEBUNG eines Verbots, mit was meint Ihr denn muss das belegt werden?
Sachlich mit Notwendigkeit, Nutzen und zu erwartendem Effekt?
 
So, jetzt erkläre mir, wie Du Nunchakus, Butterflymesser und Co. wieder aus dem
Gesetz bringen willst. DAS ist das, was ich meine.
 
Und, lieber Gr., das Benötigen eines Butterflymessers damit zu vergleichen, dass man
den gesamten Schießsport nicht braucht, da bleibt mir einfach die Spucke weg...
Es braucht auch niemand Fußball zu spielen, das ist wesentlich gefährlicher, vor
allem vor und nach dem Spiel, oder???
 
Und das gefährlichste am Schießsport? Das ist der Weg mit dem Auto dorthin.
 
Kasperdavid


 
Gesendet: Samstag, 05. Mai 2012 um 11:55 Uhr
Von: paratroopers AT directbox.com
An: ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Re: [Ag-waffenrecht] Ag-waffenrecht Nachrichtensammlung, Band 7, Eintrag 51
Die Argumentation, dass "niemand so etwas braucht", ist eine typische Nebelkerze.
Es geht nicht darum, etwas zu brauchen, denn konsequent befolgt, bräuchte man auch den gesamten Schießsport nicht.
Ich sehe das wie Kilian Wied. mente haben bei so etwas keinen Platz.
Ein Verbot muss sachlich mit Notwendigkeit, Nutzen und zu erwartendem Effekt belegt werden. Alle emotionalen Pseudoargumente haben hier keinen Platz.

Grüße
Gr.



Message: 3
Date: Sat, 05 May 2012 10:59:21 +0200
From: Kilian Wied <k_wied AT gmx.de>
To: Mailingliste der AG Waffenrecht
<ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
Subject: Re: [Ag-waffenrecht] (WaffG geht uns alle an) --> Kleiner
Waffenschein
Message-ID: <0b707aad-310f-465b-9ee8-a7bbc9d72add AT email.android.com>
Content-Type: text/plain; charset="utf-8"

Hi Michael,
klar werden Gegenstände verboten bzw. der Umgang damit eingeschränt, ohne dass es dafür eine sonnvolle Begründung gibt.

Shuriken waren nie deliktrelevant.
Nunchucks auch nicht.
Butterflymesser sind nicht gefährlicher als andere Messer.
Einhandmesser sind nicht als Ersatz für Butterflymesser erfunden worden...
Fallmesser und OTF Springer sind auch nicht gefährlicher als andere Messer.
Die meisten verbotenen Gegenstände sind nur verboten, weil sie böse wirken, nicht weil sie besonders gefährlich sind.
Bei der Begründung wird dann gerne von "heimtückischen Waffen gesprochen" oder davon, dass "keiner sowas braucht".

Ich finde diese Argumentation grundlegend falsch.

Eigentlich sollte es umgekehrt sein. Wenn etwas verboten werden soll, muss dargelegt werden, dass das Verbot nötig, nützlich und verhältnismässig ist.

Oder wenn das Verbot bereits besteht:
Bitte darlegen was die negativen Folgen bei einer Aufhebung wären.


Ich meine, mal ernsthaft.
Wir reden hier von Dingen wie Wurfsternen, die nie als tödliche Waffen konzipiert waren.
Von Fischermessern, mit denen man nett rumspielen kann.
Von umgewandelten Dreschflegeln.
Von Springmessern, die nach vorne öffnen.
Von Stockdegen...

Bei Stahlruten und versteckten Waffen könnte man vielleicht noch vernünftige Argumente für ein Verbot finden.

Alles andere gehört meiner Meinung nach gestrichen.

Das Problem im moment ist, ein Verbot ist für die Politik einfach und kostet erst mal nichts. Und man kann sagen, man hätte etws getan.
Gegen die Jugendkriminlität oder Messermorde oder Amokläufe.




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