ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
Subject: Mailingliste der AG Waffenrecht
List archive
- From: <charly.strolchi AT t-online.de>
- To: "Mailingliste der AG Waffenrecht" <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
- Subject: Re: [Ag-waffenrecht] (WaffG geht uns alle an)
- Date: 04 May 2012 08:32 GMT
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
- List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>
Title: T-Online eMail Hi!
Ich wollte damit lediglich ausdrücken dass auch Berlin wohl hierzu keine konkreten Angaben machen kann. Begründet haben sie es damals mit der "Schnelligkeit", mit der ich das einsetzen kann, im Gegensatz zum normalen Taschenmesser.
Dafür ist jetzt ein normaler Karabinerhaken aus dem Sportgeschäft, Abteilung Bergsport, sehr beliebt. Gibt es in verschiedenen Größen, passt über jede Faust und hängt an vielen Schultaschen, angeblich für Getränkeflaschen oder den Sportbeutel..... während der Schlagring verboten ist.
Aber, wie gesagt, WaffG ist ein politisches Gesetz. Was sonst macht die genaue Definition der Härte eines Geschosses im Gesetz, wenn ich das lt. Gutachten gar nicht messen kann, denn wenn ich den Mantel entferne habe ich den Kern auch schon bearbeitet. Eine solche Regelung ist somit nicht umsetzbar, liest sich aber toll im Gesetz. Oder warum ist eine standard 7,62 mm Patrone der Kriegswaffenliste unterliegend nur weil sie ein Nato-Kreuz auf dem Boden hat?
Bemerkungen dazu gäbe es viele. Aber an solchen Beispielen sollten wir argumentieren, da gebe ich Dir Recht. Deinen weiteren Ausführungen kann ich mich nur anschließen. Allerdings sollten wir da nicht nur Berlin im Auge haben, auch die anderen Regierungen dürfen ruhig etwas dazu sagen.
Gruß Uwe Weber
"Liljeberg Consult GmbH" <office AT liljeberg.de> schrieb:
Hallo (auch) Uwe !
Dass Messer als Tatwaffe eine wesentliche Rolle spielen, ist sicher unstrittig. Dass Messer auf Schulhöfen erstmal nichts zu suchen haben, auch. Dass für einzelne Lokalitäten von der konkreten Situation her ein generelles Trageverbot für Gegenstände, die als Waffen genutzt werden können, sinnvoll, zweckmäßig oder sogar geboten sein kann, ist nicht das Thema. Lass es uns mal genau auf den Punkt bringen:
Wieso sollen Einhandmesser gefährlicher sein, als feststehende Klingen ? Wie wurde das konkret in der polizeilichen Praxis deutlich und wie hat sich das nach dem Trageverbot geändert ?
Dazu sollten sich die Verantwortlichen einfach mal äußern.Mein persönliches Beispiel: ich habe vor Jahren ein nicht ganz billiges Einhand-Messer mit einer Klingenlänge von 6,5 cm geschenkt bekommen und dies früher auch fast immer bei mir gehabt Das geht heute nicht mehr. Ist der Grund der, dass in Berlin Jugendliche in speziellen Stadtteilen Messer mit gleichem technischen Mechanismus aber doppelter Klingenlänge als Waffen nutzen ? Welche Rolle spielt dann der Mechanismus ? Das macht so keinen Sinn- aus meiner persönlichen Sicht natürlich.
Uwe
Von: ag-waffenrecht-bounces+office=liljeberg.de AT lists.piratenpartei.de
[mailto:ag-waffenrecht-bounces+office=liljeberg.de AT lists.piratenpartei.de]
Im Auftrag von charly.strolchi AT t-online.de
Gesendet:
Freitag, 4. Mai 2012 10:03
An: Mailingliste der AG
Waffenrecht
Betreff: Re: [Ag-waffenrecht] (WaffG geht uns alle
an)
Hallo Uwe!
Wie ich in meiner Mail zum Thema Statistik
geschrieben habe erfasst Berlin in der Polizeilichen Kriminalstatistik
die Messer, obwohl das nicht erforderlich ist. Wobei Messer nicht mehr
unterschieden wird. Hier nochmal die Daten:
Straftaten mit Tatmittel
Messer bei a) Mord und Totschlag, b) Raub, c) Gef.
Körperverletzung
2008: a) 51, b) 799, c) 822
2009: a) 50, b)
810, c) 734
2010: a) 63, b) 931, c) 681
2011: a) 56, b) 936, c)
691
Abschweifend nur ganz kurz, es sind also in 4 Jahren in
einem einzigen (!!!) Bundesland 220 Menschen durch ein Messer zu Tode
gekommen, das nur im Hinblick auf die immer wieder genannte Zahl von 100
Schusswaffentoten in den letzten 10 Jahren Bundesweit.
Aber
zurück, erfasst werden auch die Tatverdächtigen, hier werden auch die
Rohheitsdelikte und Sexualdelikte mit erfasst, ich beschränke mich
auf 2011:
Kinder 64, Jugendliche 213, Heranwachsender 190,
Erwachsener 1122 Fälle.
Gruß Uwe Weber
"Liljeberg Consult GmbH" <office AT liljeberg.de> schrieb:
Gesendet: Freitag, 4. Mai 2012 08:45
An: Mailingliste der AG Waffenrecht
Betreff: Re: [Ag-waffenrecht] (WaffG geht uns alle an) --> Kleiner Waffenschein
Es geht bei dieser Diskussion nicht darum warum ich etwas führen darf oder nicht. Fakt ist jedoch dass systematisch dem Bürger das Recht der Selbstverteidigung abgesprochen wird, siehe Urteile zum 42a, Pfefferspray und Tierabwehrspray. Es ist interessant dies im Verlauf der vergangenen Jahre zu verfolgen. Begründet wird das immer wieder mit dem Gewaltmonopol des Staates. Dem entgegen steht jedoch die Tatsache dass der Staat dieses nicht mehr garantieren kann, siehe Zunahme der privaten Wachdienste, Abbau der Polizeikräfte, Schließung von Polizeidienststellen. Wie dem auch sei, das Waffenrecht ist ein politisches Gesetz, erst mus etwas unbedingt rein, und dann kommen die Fachleute und entscheiden z. B. dass ein Tierabwehrspray auch dann keine Straftat darstellt wenn die Aufschrift nicht genau formuliert oder nicht mehr lesbar ist. Denn bitte berücksichtigen, es gibt viele die bei einem Tierabwehrspray ohne Beschriftung eine Strafanzeige vorlegen, und es gibt leider Gottes auch Gerichte die das aburteilen.
Gruß Uwe Weber
"Kilian Wied" <k_wied AT gmx.de> schrieb: Der kleine Waffenschein erlaubt das Führen von PTB Waffen. Ein Bedürfnis wird nicht abgefragt.
Pfefferspray darf nur zur Tierabwehr geführt werden, damit auch Pfefferpatronen...
--
Diese Nachricht wurde von meinem Android Mobiltelefon mit GMX Mail gesendet.
Mats Grundhoff <mats AT piratenpartei-nrw.de> schrieb:
Ahoi,
wenn ich das noch
richtig in Erinnerung habe ist der
kleine
Waffenschein doch gar nicht zur Selbsverteidigung
gegen Menschen,
sondern Wildtiere und Hunde gedacht, oder hab ich
falsch in
Erinnerung?
Mit piratigen Grüßen,
Mats
aka
MuGen
Diese eMail ist
keine offizielle Aussage der
Piratenpartei
Deutschland.
Sie spiegelt nur die persönliche
Meinung
des Verfassers wider.
Auch Nicht-Mitglieder
können Nachrichten an
diese Liste
senden.
---Original
Message-----
From:
ag-waffenrecht-bounces AT lists.piratenpartei.de
[mailto:ag-waffenrecht-bounces AT lists.piratenpartei.de] On Behalf
Of
techwessel
Sent: Donnerstag, 3. Mai 2012
18:25
To: Mailingliste
der AG Waffenrecht
Subject:
Re: [Ag-waffenrecht] (WaffG geht uns
alle an) --> Kleiner
Waffenschein
Apropos
KWS...
Es
existiert kein
einheitliches Dokument zum
"Kleinen Waffenschein".
Auch da
gehört
endlich eine Lösung her!
In der neuen
Verwaltungsvorschrift habe ich
mit Suchwort erstmal nichts
über eine Vereinheitlichung des
ausgestellten Stück Papiers
lesen können, kann aber sein das ich
die
falschen Begriffe verwendet habe.
Manche
Behörden stellen einen
"Großen" aus welchem mit
Schreibmaschine oder Stempel das Wort
'kleiner'
vorangestellt wird. (
http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Datei:Kleiner_Waffenschein_Au%C3%9Fen.JPG&filetimestamp=20101216151316
)
Andere
(zB meine Behörde = LRA Hof) hat mir *ZWEI (!!!)
Seiten
DIN A4* geschickt!
Zwei seiten sind nicht
handhabbar, für WaffSch
und WBK gibt es wunderbare
Faltmäppchen aber ganze Seiten so falten
und
mitführen das sie auch nach Jahren noch lesbar
sind ist beinahe
unmöglich.
Können wir das also bitte in die
Verbesserungen zum
WaffG bzw dessen Anwendung
aufnehmen?
Grüße
Patrick
________
Sportschütze,
Wiederlader, Arbeitnehmer in
Waffenfremder Branche
(<--Tja, nix mit
"Lobby")
On
03.05.2012 17:28, Kilian Wied
wrote:
> Logisch nach zu
vollziehen
ist das nicht.
> Da es aber den kl.
WaffSchein schon gab, wollte
man den wohl nicht nach
ein paar Jahren schon wieder
"abschaffen".
(meine Vermutung...)
>
> Das wird aber
wahrscheinlich der
nächste Schritt sein (wieder meine Vermutung),
nachdem ja Selbstschutz
kein "allgemein anerkannter
Zweck" ist.
>
>
-----Ursprüngliche
Nachricht-----
> Von:
ag-waffenrecht-bounces AT lists.piratenpartei.de
[mailto:ag-waffenrecht-bounces AT lists.piratenpartei.de]
Im Auftrag von
m.schieferdecker
> Gesendet: Donnerstag, 3.
Mai 2012 17:22
> An: Mailingliste der
AG
Waffenrecht
> Betreff: Re: [Ag-waffenrecht]
Nachtrag zum Thema,
WaffG geht uns alle
an
>
> Ahoi!
>
>
> Kilian
Wied<K_Wied AT gmx.de> hat
am 3. Mai 2012 um 17:03
geschrieben:
>> Bis
2008 durfte man Hieb- und Schlagwaffen
Führen (außer auf
>>
öffentlichen Veranstaltungen und
Demos).
>>
[...]
>> Das ist jetzt
komplett
verboten!
> Besonders fragwürdig ist dieses
Verbot, weil es mit
kleinem Waffenschein
problemlos möglich ist, eine Gaswaffe
zur
Selbstverteidigung zu führen - außer auf
öffentlichen
Veranstaltungen.
> (unabhängig davon, ob das
Führen eine Gaswaffe
mit Pfefferpatronen nun
sinnvoll ist oder nicht)
>
>
Und
gerade die Pfeffer- bzw. Tränengaspatronen haben
bei einem Nahschuss auf
1 Meter Entfernung erhebliche
Verletzungen zur
Folge.
>
>
Bei einem aufgesetzten Schuss
ist sogar eine Gaswaffe tödlich. Wo da
jetzt
der
Unterschied liegen soll... wer
weiß...
>
> Gruß,
>
Marc
> --
>
tweets: http://twitter.com/motorradblogger
| lokal:
> http://piratenpartei-iserlohn.de
>
priv: http://thegeek.de |
mopped:
http://www.das-motorradblog.de
>
--
> Ag-waffenrecht mailing
list
>
Ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
>
https://service.piratenpartei.de/listinfo/ag-waffenrecht
>
--
Ag-waffenrecht mailing list
Ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
https://service.piratenpartei.de/listinfo/ag-waffenrecht
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- Re: [Ag-waffenrecht] (WaffG geht uns alle an) --> Kleiner Waffenschein, (continued)
- Re: [Ag-waffenrecht] (WaffG geht uns alle an) --> Kleiner Waffenschein, Kilian Wied, 05/06/2012
- Re: [Ag-waffenrecht] (WaffG geht uns alle an) --> Kleiner Waffenschein, Guido Körber, 05/06/2012
- Re: [Ag-waffenrecht] (WaffG geht uns alle an) --> Kleiner Waffenschein, noch ne Frage, Michael Malcher, 05/04/2012
- Re: [Ag-waffenrecht] (WaffG geht uns alle an) --> Kleiner Waffenschein, Mats Grundhoff, 05/03/2012
- Re: [Ag-waffenrecht] (WaffG geht uns alle an) --> Kleiner Waffenschein, Kilian Wied, 05/03/2012
- Re: [Ag-waffenrecht] (WaffG geht uns alle an) --> Kleiner Waffenschein, Cathy, 05/04/2012
- Re: [Ag-waffenrecht] (WaffG geht uns alle an) --> Kleiner Waffenschein, charly.strolchi, 05/04/2012
- Re: [Ag-waffenrecht] (WaffG geht uns alle an), Liljeberg Consult GmbH, 05/04/2012
- Re: [Ag-waffenrecht] (WaffG geht uns alle an), charly.strolchi, 05/04/2012
- Re: [Ag-waffenrecht] (WaffG geht uns alle an), Liljeberg Consult GmbH, 05/04/2012
- Re: [Ag-waffenrecht] (WaffG geht uns alle an), charly.strolchi, 05/04/2012
- Re: [Ag-waffenrecht] (WaffG geht uns alle an), Liljeberg Consult GmbH, 05/04/2012
- Re: [Ag-waffenrecht] (WaffG geht uns alle an), Michael Malcher, 05/04/2012
- Re: [Ag-waffenrecht] (WaffG geht uns alle an), charly.strolchi, 05/04/2012
- Re: [Ag-waffenrecht] (WaffG geht uns alle an), techwessel, 05/04/2012
- Re: [Ag-waffenrecht] (WaffG geht uns alle an), mail AT welser.info, 05/04/2012
- Re: [Ag-waffenrecht] (WaffG geht uns alle an), m.schieferdecker, 05/04/2012
- Re: [Ag-waffenrecht] (WaffG geht uns alle an), m.schieferdecker, 05/04/2012
- Re: [Ag-waffenrecht] (WaffG geht uns alle an), Michael Malcher, 05/04/2012
- Re: [Ag-waffenrecht] (WaffG geht uns alle an), Liljeberg Consult GmbH, 05/04/2012
- Re: [Ag-waffenrecht] (WaffG geht uns alle an), m.schieferdecker, 05/04/2012
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