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ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] (WaffG geht uns alle an) --> Kleiner Waffenschein

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Subject: Mailingliste der AG Waffenrecht

List archive

Re: [Ag-waffenrecht] (WaffG geht uns alle an) --> Kleiner Waffenschein


Chronological Thread 
  • From: <charly.strolchi AT t-online.de>
  • To: "Mailingliste der AG Waffenrecht" <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] (WaffG geht uns alle an) --> Kleiner Waffenschein
  • Date: 04 May 2012 06:45 GMT
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>

Title: T-Online eMail
Hallo und Guten Morgen!

Es geht bei dieser Diskussion nicht darum warum ich etwas führen darf oder nicht. Fakt ist jedoch dass systematisch dem Bürger das Recht der Selbstverteidigung abgesprochen wird, siehe Urteile zum 42a, Pfefferspray und Tierabwehrspray. Es ist interessant dies im Verlauf der vergangenen Jahre zu verfolgen. Begründet wird das immer wieder mit dem Gewaltmonopol des Staates. Dem entgegen steht jedoch die Tatsache dass der Staat dieses nicht mehr garantieren kann, siehe Zunahme der privaten Wachdienste, Abbau der Polizeikräfte, Schließung von Polizeidienststellen. Wie dem auch sei, das Waffenrecht ist ein politisches Gesetz, erst mus etwas unbedingt rein, und dann kommen die Fachleute und entscheiden z. B. dass ein Tierabwehrspray auch dann keine Straftat darstellt wenn die Aufschrift nicht genau formuliert oder nicht mehr lesbar ist. Denn bitte berücksichtigen, es gibt viele die bei einem Tierabwehrspray ohne Beschriftung eine Strafanzeige vorlegen, und es gibt leider Gottes auch Gerichte die das aburteilen.

Gruß Uwe Weber


  "Kilian Wied" <k_wied AT gmx.de> schrieb: Der kleine Waffenschein erlaubt das Führen von PTB Waffen. Ein Bedürfnis wird nicht abgefragt.

Pfefferspray darf nur zur Tierabwehr geführt werden, damit auch Pfefferpatronen...

--
Diese Nachricht wurde von meinem Android Mobiltelefon mit GMX Mail gesendet.



Mats Grundhoff <mats AT piratenpartei-nrw.de> schrieb:
Ahoi,wenn ich das noch richtig in Erinnerung habe ist der kleine
Waffenschein doch gar nicht zur Selbsverteidigung gegen Menschen,
sondern Wildtiere und Hunde gedacht, oder hab ich falsch in
Erinnerung?

Mit piratigen Grüßen,
Mats
aka MuGen

Diese eMail ist keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland.
Sie spiegelt nur die persönliche Meinung des Verfassers wider.
Auch Nicht-Mitglieder können Nachrichten an diese Liste senden.

---Original Message-----
From: ag-waffenrecht-bounces AT lists.piratenpartei.de [mailto:ag-waffenrecht-bounces AT lists.piratenpartei.de] On Behalf Of techwessel
Sent: Donnerstag, 3. Mai 2012 18:25
To: Mailingliste der AG Waffenrecht
Subject: Re: [Ag-waffenrecht] (WaffG geht uns alle an) --> Kleiner Waffenschein

Apropos KWS...

Es existiert kein einheitliches Dokument zum "Kleinen Waffenschein".
Auch da gehört endlich eine Lösung her!
In der neuen Verwaltungsvorschrift habe ich mit Suchwort erstmal nichts über eine Vereinheitlichung des ausgestellten Stück Papiers lesen können, kann aber sein das ich die falschen Begriffe verwendet habe.

Manche Behörden stellen einen "Großen" aus welchem mit Schreibmaschine oder Stempel das Wort 'kleiner' vorangestellt wird. (
http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Datei:Kleiner_Waffenschein_Au%C3%9Fen.JPG&filetimestamp=20101216151316)
Andere (zB meine Behörde = LRA Hof) hat mir *ZWEI (!!!) Seiten DIN A4* geschickt!
Zwei seiten sind nicht handhabbar, für WaffSch und WBK gibt es wunderbare Faltmäppchen aber ganze Seiten so falten und mitführen das sie auch nach Jahren noch lesbar sind ist beinahe unmöglich.

Können wir das also bitte in die Verbesserungen zum WaffG bzw dessen Anwendung aufnehmen?


Grüße
Patrick
________
Sportschütze, Wiederlader, Arbeitnehmer in Waffenfremder Branche
(<--Tja, nix mit "Lobby")


On 03.05.2012 17:28, Kilian Wied wrote:
> Logisch nach zu vollziehen ist das nicht.
> Da es aber den kl. WaffSchein schon gab, wollte man den wohl nicht nach ein paar Jahren schon wieder "abschaffen". (meine Vermutung...)
>
> Das wird aber wahrscheinlich der nächste Schritt sein (wieder meine Vermutung), nachdem ja Selbstschutz kein "allgemein anerkannter Zweck" ist.
>
> -----Ursprüngliche Nachricht-----
> Von: ag-waffenrecht-bounces AT lists.piratenpartei.de [mailto:ag-waffenrecht-bounces AT lists.piratenpartei.de] Im Auftrag von m.schieferdecker
> Gesendet: Donnerstag, 3. Mai 2012 17:22> An: Mailingliste der AG Waffenrecht
> Betreff: Re: [Ag-waffenrecht] Nachtrag zum Thema, WaffG geht uns alle an
>
> Ahoi!
>
>> Kilian Wied<K_Wied AT gmx.de> hat am 3. Mai 2012 um 17:03 geschrieben:
>> Bis 2008 durfte man Hieb- und Schlagwaffen Führen (außer auf
>> öffentlichen Veranstaltungen und Demos).
>> [...]
>> Das ist jetzt komplett verboten!
> Besonders fragwürdig ist dieses Verbot, weil es mit kleinem Waffenschein problemlos möglich ist, eine Gaswaffe zur Selbstverteidigung zu führen - außer auf öffentlichen Veranstaltungen.
> (unabhängig davon, ob das Führen eine Gaswaffe mit Pfefferpatronen nun sinnvoll ist oder nicht)
>
> Und gerade die Pfeffer- bzw. Tränengaspatronen haben bei einem Nahschuss auf 1 Meter Entfernung erhebliche Verletzungen zur Folge.
>
> Bei einem aufgesetzten Schuss ist sogar eine Gaswaffe tödlich. Wo da jetzt der Unterschied liegen soll... wer weiß...
>
> Gruß,
> Marc
> --
> tweets: http://twitter.com/motorradblogger | lokal:
> http://piratenpartei-iserlohn.de> priv: http://thegeek.de | mopped: http://www.das-motorradblog.de> --
> Ag-waffenrecht mailing list
> Ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
> https://service.piratenpartei.de/listinfo/ag-waffenrecht>

--
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