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ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] (WaffG geht uns alle an)

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

Listenarchiv

Re: [Ag-waffenrecht] (WaffG geht uns alle an)


Chronologisch Thread 
  • From: "Liljeberg Consult GmbH" <office AT liljeberg.de>
  • To: "'Mailingliste der AG Waffenrecht'" <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] (WaffG geht uns alle an)
  • Date: Fri, 4 May 2012 09:41:12 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>

Title: T-Online eMail

Hallo an Alle,

 

Seit einiger Zeit verfolge ich die Diskussionen hier und beteilige mich auch daran. Ich stelle eine bemerkenswerte Geschlossenheit im Meinungsbild zum Waffenrecht fest, was insofern auch nicht verwunderlich ist, weil wir alle auf die eine oder andere Weise mit dem Thema auch persönlich verbunden sind, sei es als Jäger, Schütze, Sammler- wie auch immer. Nun ist es eine Sache, wenn wir uns alle einig sind, dass da was passieren muss, eine andere, die Diskussion in die Öffentlichkeit zu tragen und so Veränderungen zu initiieren. Dazu brauchen wir Partner, mit denen wir mehrheitsfähig etwas tun können. Die Position der Piraten ist hierfür eine ausgezeichnete Grundlage.

Ich schlage daher vor, dass wir uns in den weiteren Meinungsäußerungen auf die Punkte im Waffenrecht konzentrieren, bei denen zum einen handwerkliche Fehler, Regelungswut  und auch Willkürlichkeit am deutlichsten erkennbar sind.

Hieraus sollten dann Vorlagen entstehen, die für unsere Abgeordneten verwendbar sind, mit kleinen Anfragen die Verwaltungen zur Stellungnahme zu zwingen.

 

Dabei sind wir gut aufgestellt. So hat gerade Berlin bei den „Einhandmessern“ seinen Beitrag zur Waffenrechtsgeschichte geleistet- soll doch der Innensenat mal sagen, was es gebracht hat.

 

Das gleiche bei den LEP- Waffen, die durch Umbauten (Kastration) aus ehemalig „scharfen“ Waffen entstanden sind. Bei LEP`s werden aufgepumpte Messingpatronen genutzt, um mit einer Energie kleiner 7,5 J Luftgewehrgeschosse zu verschießen. Irrwitzig: sogenannte „geborene“ LEP dürfen weiter hergestellt und frei gehandelt werden, die Umbauten sind seit 2008 WBK- pflichtig und setzen ein Bedürfnis voraus. Da es keine Disziplinen für die Schätzchen gibt, gibt es natürlich kein Bedürfnis, außen für Sammler vielleicht. Nach Information eines Herstellers (nenne ich auf Anfrage gern) sind bis 2008 mehrere 100.000 Waffen auf LEP konvertiert worden- als ich in Berlin meine Teile angemeldet habe, war ich allein auf dem Flur der Behörde.

Andererseits war man z.B. in NRW und Bayern wesentlich moderater. Dort wurden LEP von Altbesitzern in die WBK eingetragen.

 

Aktuell geht das Gerüchts, dass in Berlin nun auch die 4 mm Waffen „dran“ sind, die aus Umbauten ehemals anderer Kaliber entstanden sind- die aber bereits in den WBK eingetragen sind, allerdings noch ohne Bedürfnisnachweis.

 

Also, lasst uns doch mal im Berliner Abgeordnetenhaus fragen:

 

-          Ob das Führverbot für Einhand- Messer in Berlin einen Sicherheitsgewinn gebracht hat,

-          Ob es gelungen ist, durch die WBK- Pflicht für LEP mit Bedürfnisprüfung die Teile aus der Bevölkerung zu nehmen. Die Zahl der Umbauten ist erfasst, die der Anmeldungen auch.

-          Welche ordnungs- und strafrechtlichen Konsequenzen sich aus den Regelungen ergeben haben

 

Eine Änderung des Waffenrechts werden wir nur dann erreichen können, wenn wir mehrheitsfähig Schwachstellen der gegenwärtigen Regelungen nachweisen können- als Voraussetzung für Handlungsbedarf.

 

Beste Grüße

Uwe

 

 

Von: ag-waffenrecht-bounces AT lists.piratenpartei.de [mailto:ag-waffenrecht-bounces AT lists.piratenpartei.de] Im Auftrag von charly.strolchi AT t-online.de
Gesendet: Freitag, 4. Mai 2012 08:45
An: Mailingliste der AG Waffenrecht
Betreff: Re: [Ag-waffenrecht] (WaffG geht uns alle an) --> Kleiner Waffenschein

 

Hallo und Guten Morgen!

Es geht bei dieser Diskussion nicht darum warum ich etwas führen darf oder nicht. Fakt ist jedoch dass systematisch dem Bürger das Recht der Selbstverteidigung abgesprochen wird, siehe Urteile zum 42a, Pfefferspray und Tierabwehrspray. Es ist interessant dies im Verlauf der vergangenen Jahre zu verfolgen. Begründet wird das immer wieder mit dem Gewaltmonopol des Staates. Dem entgegen steht jedoch die Tatsache dass der Staat dieses nicht mehr garantieren kann, siehe Zunahme der privaten Wachdienste, Abbau der Polizeikräfte, Schließung von Polizeidienststellen. Wie dem auch sei, das Waffenrecht ist ein politisches Gesetz, erst mus etwas unbedingt rein, und dann kommen die Fachleute und entscheiden z. B. dass ein Tierabwehrspray auch dann keine Straftat darstellt wenn die Aufschrift nicht genau formuliert oder nicht mehr lesbar ist. Denn bitte berücksichtigen, es gibt viele die bei einem Tierabwehrspray ohne Beschriftung eine Strafanzeige vorlegen, und es gibt leider Gottes auch Gerichte die das aburteilen.

Gruß Uwe Weber


 
"Kilian Wied" <k_wied AT gmx.de> schrieb:

Der kleine Waffenschein erlaubt das Führen von PTB Waffen. Ein Bedürfnis wird nicht abgefragt.

Pfefferspray darf nur zur Tierabwehr geführt werden, damit auch Pfefferpatronen...

--
Diese Nachricht wurde von meinem Android Mobiltelefon mit GMX Mail gesendet.



Mats Grundhoff <mats AT piratenpartei-nrw.de> schrieb:

Ahoi,
wenn ich das noch richtig in Erinnerung habe ist der kleine
Waffenschein doch gar nicht zur Selbsverteidigung gegen Menschen,
sondern Wildtiere und Hunde gedacht, oder hab ich falsch in
Erinnerung?

Mit piratigen Grüßen,
  Mats 
 aka
‑MuGen

Diese eMail ist keine offizielle Aussage der
Piratenpartei Deutschland.
Sie spiegelt nur die persönliche Meinung
des Verfassers wider.
Auch Nicht-Mitglieder können Nachrichten an
diese Liste senden.

---Original Message-----
From:
ag-waffenrecht-bounces AT lists.piratenpartei.de
[mailto:ag-waffenrecht-bounces AT lists.piratenpartei.de] On Behalf Of
techwessel
Sent: Donnerstag, 3. Mai 2012 18:25
To: Mailingliste
der AG Waffenrecht
Subject: Re: [Ag-waffenrecht] (WaffG geht uns
alle an) --> Kleiner Waffenschein

Apropos KWS...

Es
existiert kein
einheitliches Dokument zum "Kleinen Waffenschein". 
Auch da gehört
endlich eine Lösung her!
In der neuen Verwaltungsvorschrift habe ich
mit Suchwort erstmal nichts über eine Vereinheitlichung des
ausgestellten Stück Papiers lesen können, kann aber sein das ich die
falschen Begriffe verwendet habe.

Manche Behörden stellen einen
"Großen" aus welchem mit Schreibmaschine oder Stempel das Wort 'kleiner'
vorangestellt wird. (
http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Datei:Kleiner_Waffenschein_Au%C3%9Fen.JPG&filetimestamp=20101216151316
)
Andere (zB meine Behörde = LRA Hof) hat mir *ZWEI (!!!) Seiten
DIN A4* geschickt!
Zwei seiten sind nicht handhabbar, für WaffSch
und WBK gibt es wunderbare Faltmäppchen aber ganze Seiten so falten und
mitführen das sie auch nach Jahren noch lesbar sind ist beinahe
unmöglich.

Können wir das also bitte in die Verbesserungen zum
WaffG bzw dessen Anwendung aufnehmen?


Grüße

Patrick
________
Sportschütze, Wiederlader, Arbeitnehmer in
Waffenfremder Branche 
(<--Tja, nix mit "Lobby")


On
03.05.2012 17:28, Kilian Wied wrote:
> Logisch nach zu vollziehen
ist das nicht.
> Da es aber den kl. WaffSchein schon gab, wollte
man den wohl  nicht nach ein paar Jahren schon wieder "abschaffen".
(meine Vermutung...)
>
> Das wird aber wahrscheinlich der
nächste Schritt sein (wieder meine Vermutung), nachdem ja Selbstschutz
kein "allgemein anerkannter Zweck" ist.
>
>
-----Ursprüngliche Nachricht-----
> Von:
ag-waffenrecht-bounces AT lists.piratenpartei.de
[mailto:ag-waffenrecht-bounces AT lists.piratenpartei.de] Im Auftrag von
m.schieferdecker
> Gesendet: Donnerstag, 3. Mai 2012 17:22
> An: Mailingliste der AG
Waffenrecht
> Betreff: Re: [Ag-waffenrecht] Nachtrag zum Thema,
WaffG geht uns alle an
>
>   Ahoi!
>
>
> Kilian Wied<K_Wied AT gmx.de>  hat am 3. Mai 2012 um 17:03
geschrieben:
>> Bis 2008 durfte man Hieb- und Schlagwaffen
Führen (außer auf
>> öffentlichen Veranstaltungen und
Demos).
>> [...]
>> Das ist jetzt komplett
verboten!
> Besonders fragwürdig ist dieses Verbot, weil es mit
kleinem Waffenschein problemlos möglich ist, eine Gaswaffe zur
Selbstverteidigung zu führen - außer auf öffentlichen
Veranstaltungen.
> (unabhängig davon, ob das Führen eine Gaswaffe
mit Pfefferpatronen nun sinnvoll ist oder nicht)
>
> Und
gerade die Pfeffer- bzw. Tränengaspatronen haben bei einem Nahschuss auf
1 Meter Entfernung erhebliche Verletzungen zur Folge.
>
>
Bei einem aufgesetzten Schuss ist sogar eine Gaswaffe tödlich. Wo da
jetzt der
Unterschied liegen soll... wer weiß...
>
> Gruß,
>
Marc
> --
> tweets: http://twitter.com/motorradblogger
| lokal:
> http://piratenpartei-iserlohn.de
> priv: http://thegeek.de | mopped:
http://www.das-motorradblog.de
> --
> Ag-waffenrecht mailing list
>
Ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
> https://service.piratenpartei.de/listinfo/ag-waffenrecht
>

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