Zum Inhalt springen.
Sympa Menü

ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] "Recht auf Widerstand" - Womit denn ?

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

Listenarchiv

Re: [Ag-waffenrecht] "Recht auf Widerstand" - Womit denn ?


Chronologisch Thread 
  • From: "m.schieferdecker" <m.schieferdecker AT piratenpartei-nrw.de>
  • To: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] "Recht auf Widerstand" - Womit denn ?
  • Date: Fri, 27 Apr 2012 13:35:04 +0200 (CEST)
  • Importance: Medium
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>

Hi!

> Das Bedürfnisprinzip kann ich aber nicht nachvollziehen. Wenn ich Sachkundig
> und Zuverlässig wäre, warum sollte ich dann nachweisen, dass ich DIESE Waffe
> unbedingt brauche?>

Okay, das ist natürlich diskussionsfähig. Meiner Ansicht nach würde es
ausreichen, dass ich ein grundlegendes sportliches oder jagdliches Bedürfnis
vorweise. So wie es für uns Sportschützen jetzt gelöst ist, finde ich es auch
unpraktikabel.

> Ich möchte auch nie in die Situation kommen, einen Menschen verletzen oder
> gar
> töten zu müssen, um einen Angriff auf meine Leben abzuwehren.
> Dürfen dürfte ich es gegenwärtig aber durchaus!

Natürlich. Notwehr. Aber im Moment hast du halt keine Waffe dabei. Und ob ich
mich mit einer Schusswaffe verteitige, oder mit einem Defensivmittel
(Pepperspray/Reizgas/Gaspistole mit KWS) - das finde ich ist schon ein großer
Unterschied.

Gruß,
Marc
--
tweets: http://twitter.com/motorradblogger | lokal:
http://piratenpartei-iserlohn.de
priv: http://thegeek.de | mopped: http://www.das-motorradblog.de




Archiv bereitgestellt durch MHonArc 2.6.19.

Seitenanfang