Zum Inhalt springen.
Sympa Menü

ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] "Recht auf Widerstand" - Womit denn ?

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

Listenarchiv

Re: [Ag-waffenrecht] "Recht auf Widerstand" - Womit denn ?


Chronologisch Thread 
  • From: "Peer Ponocny" <P.Ponocny AT gmx.de>
  • To: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] "Recht auf Widerstand" - Womit denn ?
  • Date: Fri, 27 Apr 2012 10:57:20 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>


"Die Voll-Bewaffnung bewährt sich, denn wenn jeder normale Mensch eine
Waffe hat, hat der kriminelle keinen Vorteil mehr.
Und es ist auch einfach zu kontrollieren: Die Polizei überprüft die
Anträge, keine Waffen für Vorbestrafte oder Verhaltensauffällige,
Androhung von Gewalt und die Waffen werden eingezogen.
Und falls dann noch einer Amok läuft, kann er nicht ungehindert Menschen
töten, sondern wird nach wenigen Metern von einem Anderen angeschossen
und kann nicht weiter Schaden anrichten. (Selbstregulierung)"

Das würde nur funktionieren, wenn die (unbescholtenen) Leute sämtlich
- Waffenscheine bekämen
- sich wirklich Waffen zulegten
- bereit wären sie ständig zu tragen
- bereit wären im Ernstfall auch zu schießen.

Sehe ich persönlich als sehr unrealistisch an. (Ganz abgesehen von der schon
heute hysterischen Reaktion vieler Leute, da die Waffen nur im Schrank
liegen). Zudem: Wer sagt denn, ob Leute, die in der Öffentlichkeit rumballern
nicht (unabsichtlich) mehr Schaden anrichten als die bewaffneten Kriminellen.

Ich persönlich wäre jedenfalls nicht bereit, meine Waffe überallhin
mitzuschleppen, selbst wenn ich es dürfte. Und ob ich im Ernstfall bereit und
in der Lage wäre auf Menschen zu schießen steht auch noch dahin. Für mich ist
und bleibt die Waffe ein reines Sportgerät.

Gruß

Peer




Archiv bereitgestellt durch MHonArc 2.6.19.

Seitenanfang