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ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] "Recht auf Widerstand" - Womit denn ?

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

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Re: [Ag-waffenrecht] "Recht auf Widerstand" - Womit denn ?


Chronologisch Thread 
  • From: Willard <Willard AT news.piratenpartei.de>
  • To: ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] "Recht auf Widerstand" - Womit denn ?
  • Date: Fri, 27 Apr 2012 19:48:20 +0000
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>
  • Organization: Newsserver der Piratenpartei Deutschland - Infos siehe: http://wiki.piratenpartei.de/Syncom/Newsserver


Oliver T. Vaillant schrieb:
Einigkeit sollte bestehen (und besteht wohl auch), dass persönliche Zuverlässigkeit und Sachkunde immer gewährleistet sein (und geprüft werden) müssen. ...
Seh' ich auch so, der Gesetzgeber aber nicht: Nach § 55 WaffG (Sondererlaubnis aufgrund besonderer Gefährdung, insb. Politiker) braucht noch nicht einmal Sachkunde geprüft zu sein. Der größte Horror der pol. Personenschützer ist, dass ihre Schützlinge _selbst_ bewaffnet sind, mit der Waffe aber nicht umgehen können. Frag' mal bei einem von der "Sicherungsgruppe".

Das war mir in der Tat bisher SO nicht bewusst. Also, der sachkundige und zuverlässige Jäger/Sportschütze darf seine Waffen nicht "einfach so" führen, aber der nicht sachkundige und eventuell nicht einmal zuverlässige "Gefährdete" darf jederzeit eine scharfe Waffe geladen führen. Nicht gut. GAR nicht gut...




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