ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht
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- From: "Oliver T. Vaillant" <o.t_vaillant AT yahoo.de>
- To: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
- Subject: Re: [Ag-waffenrecht] "Recht auf Widerstand" - Womit denn ?
- Date: Fri, 27 Apr 2012 19:09:15 +0100 (BST)
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
- List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>
18:46 Freitag, 27.April 2012 schrieb Willard Willard AT news.piratenpartei.de
>Einigkeit sollte bestehen (und besteht wohl auch), dass persönliche Zuverlässigkeit und Sachkunde immer gewährleistet sein (und geprüft werden) müssen. ...
Seh' ich auch so, der Gesetzgeber aber nicht: Nach § 55 WaffG (Sondererlaubnis aufgrund besonderer Gefährdung, insb. Politiker) braucht noch nicht einmal Sachkunde geprüft zu sein. Der größte Horror der pol. Personenschützer ist, dass ihre Schützlinge _selbst_ bewaffnet sind, mit der Waffe aber nicht umgehen können. Frag' mal bei einem von der "Sicherungsgruppe".
G*... Lou
Von: Willard <Willard AT news.piratenpartei.de>
An: ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
Gesendet: 18:46 Freitag, 27.April 2012
Betreff: Re: [Ag-waffenrecht] "Recht auf Widerstand" - Womit denn ?
An: ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
Gesendet: 18:46 Freitag, 27.April 2012
Betreff: Re: [Ag-waffenrecht] "Recht auf Widerstand" - Womit denn ?
Kilian Wied schrieb:
>> Okay, das ist natürlich diskussionsfähig. Meiner Ansicht nach würde es
>> ausreichen, dass ich ein grundlegendes sportliches oder jagdliches Bedürfnis
>> vorweise. So wie es für uns Sportschützen jetzt gelöst ist, finde ich es auch
>> unpraktikabel.
> Mja. Bauchgefühlmässig kann ich das nachvollziehen.
> "soll ja nicht jeder einfach so ne Knarre kaufen können"
> Rein rational kann ichs aber genausowenig begründen wie ein Bedürfnis für Motorräder , SUVs oder "Kampf"hunde.
>
> Will sagen: eigentlich sollte "haben wollen" als Bedürfnis reichen.
>
>>> Ich möchte auch nie in die Situation kommen, einen Menschen verletzen oder gar
>>> töten zu müssen, um einen Angriff auf meine Leben abzuwehren.
>>> Dürfen dürfte ich es gegenwärtig aber durchaus!
>> Natürlich. Notwehr. Aber im Moment hast du halt keine Waffe dabei. Und ob ich
>> mich mit einer Schusswaffe verteitige, oder mit einem Defensivmittel
>> (Pepperspray/Reizgas/Gaspistole mit KWS) - das finde ich ist schon ein großer
>> Unterschied.
> Klar, ist ein Unterschied. Zumindest technisch. Rechtlich isses relativ egal (grob vereinfacht und flappsig, ich weiss), solange es das mildeste, geeignete und verfügbare Mittel ist...
Gefühlsmäßig wie auch rational bin ich ganz bei dir, wenn du sagst "haben wollen" müsste zur Begründung des Bedürfnisses nach Waffenrecht ausreichen. Ich sehe aber auch mit der Mehrheit hier, dass das nicht mehrheitsfähig ist. (Ich als Jäger fühle mich z.B. durch die Mengenbegrenzung Kurzwaffen enorm beeinträchtigt; ich habe schon eine mehr als ohne besonderen Bedürfnisnachweis zugestanden [also jetzt insgesamt 3], aber ich würde gerne mehr kaufen... Weil ich HABEN WILL!) Einigkeit sollte bestehen (und besteht wohl auch), dass persönliche Zuverlässigkeit und Sachkunde immer gewährleistet sein (und geprüft werden) müssen. In der Tat kann eine scharfe Waffe in der Hand eines Ahnungslosen oder eines Psychopathen viel Schlimmes anrichten. (Dass diese Kriterien nicht immer ganz sicher überprüft werden können, ist ein anderes Thema, aber auch Auto und Führerschein können tödlich wirken...)
Was das Führen von Waffen anbelangt, bin ich explizit dafür, dass derjenige, der als zum Waffenbesitz geeignet eingestuft ist, die Waffe auch außerhalb des eigentlichen "Bedürfnisbereichs" (Jagd oder Schießsport) führen dürfen sollte. Ich halte es für schizophren, dem legalen Waffenbesitzer genug Zuverlässigkeit und Sachkunde für das Führen bei der Jadgausübung oder Ausübung des Sports zuzugestehen, ihm offenbar vorsorglich die entsprechende Zuverlässigkeit ansonsten aber kategorisch abzusprechen. (Aber ich weiß, dass auch das nicht mehrheitsfähig ist, leider...)
Ob ich auf einen Menschen schießen könnte, weiß ich nicht. Würde vermutlich von der Situation abhängen. Wenn es um Leib und Leben (insbesondere meiner "next-of-kin") gehen würde, wahrscheinlich schon. Ich hoffe, dass ich nie in eine solche Situation komme... Aber in einer Notwehrsituation "wehrfähig" sein zu dürfen, wäre auf alle Fälle erstrebenswert. IMO.
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- Re: [Ag-waffenrecht] "Recht auf Widerstand" - Womit denn ?, (fortgesetzt)
- Re: [Ag-waffenrecht] "Recht auf Widerstand" - Womit denn ?, m.schieferdecker, 27.04.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] (kein Betreff), Liljeberg Consult GmbH, 27.04.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] (kein Betreff), Mats Grundhoff, 27.04.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] (kein Betreff), Liljeberg Consult GmbH, 27.04.2012
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- Re: [Ag-waffenrecht] "Recht auf Widerstand" - Womit denn ?, Mike Sigurado, 29.04.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] "Recht auf Widerstand" - Womit denn ?, Cathy, 29.04.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] "Recht auf Widerstand" - Womit denn ?, Kilian Wied, 27.04.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] "Recht auf Widerstand" - Womit denn ?, Willard, 27.04.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] "Recht auf Widerstand" - Womit denn ?, Oliver T. Vaillant, 27.04.2012
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- Re: [Ag-waffenrecht] "Recht auf Widerstand" - Womit denn ?, Oliver T. Vaillant, 27.04.2012
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- Re: [Ag-waffenrecht] "Recht auf Widerstand" - Womit denn ?, m.schieferdecker, 27.04.2012
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