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ag-soziale_marktwirtschaft - Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] Lohnnebenkosten nicht nebensächlich

ag-soziale_marktwirtschaft AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Wirtschaft, Finanzen, Soziales - soziale Marktwirtschaft

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Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] Lohnnebenkosten nicht nebensächlich


Chronologisch Thread 
  • From: milton2011 <milton2011 AT news.piratenpartei.de>
  • To: ag-soziale_marktwirtschaft AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] Lohnnebenkosten nicht nebensächlich
  • Date: Mon, 13 Feb 2012 15:36:09 +0000
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-soziale_marktwirtschaft>
  • List-id: "Wirtschaft, Finanzen, Soziales - soziale Marktwirtschaft" <ag-soziale_marktwirtschaft.lists.piratenpartei.de>
  • Organization: Newsserver der Piratenpartei Deutschland - Infos siehe: http://wiki.piratenpartei.de/Syncom/Newsserver


mausmuti schrieb:
AlanW schrieb:
Ansonsten hat Milton absolut Recht. Was zählt ist schliesslich was auf dem Konto landet. Aloas Statistiken sind globale Auswertungen von gesamtwirtschaftliche Summen - also rein theoretisch und haben nichts mit ausgezahlter Lohn zu tun.[/b]

Alan Winkleman
Hannover

Kann man das so einfach sehen? Die Kosten für SV, also Arbeitslosenversicherung, Kranken- und Pflegeversicherung und Rentenversicherung, werden zwar vom AG direkt an die Leistungsträger (bzw. an die KK, die das Geld dann weiterverteilen) überwiesen, aber es sind eigentlich Kosten, die der Arbeitnehmer zu tragen hat, genauso wie er seine Miete, die Telefonrechnung usw. bezahlen muss. Schließlich bekommt er im Bedarfsfall Arbeitslosengeld, medizinische Leistungen, Pflegeleistungen und ab einem gewissen Alter eine Rente dafür. Insofern handelt es sich um Lebenshaltungskosten.

Wenn der AG einen prozentualen Anteil an diesen Versicherungen tragen muss, der nicht auf dem Gehaltszettel auftaucht, hat das - so wie ich das sehe - 3 Folgen:

1. Bei Beitragserhöhungen kommt es zu einer automatischen "Lohnerhöhung" (nicht juristisch, sondern de facto), die einen Teil der Beitragserhöhung abfängt, ohne dass der AN um eine höhere Entlohnung verhandeln muss.

2. Der AG-Anteil wird von vornherein nicht versteuert, d. h. der AN muss sich die Steuern auf diesen Betrag nicht erst vom Finanzamt zurückholen, sonder braucht sie von vornherein nicht erst zu bezahlen. SV-Beiträge sind steuerlich absetzbar!

3. Der AG-Anteil geht nicht als Lohnbestandteil in die Beitragsbemessungsgrenze ein.
Richtig, mausmuti

Würde man den Arbeitgeberanteil abschaffen, so müsste man den Lohn bzw. das Gehalt der AN automatisch um diesen Betrag erhöhen, die SV-Abgaben müssten schon bei der Lohn- / Gehaltsabrechnung zu 50% steuerfrei gestellt werden und die AN müssten automatisch eine entsprechende Entgelterhöhung bei Erhöhung der Beiträge erhalten, damit der AN nicht schlechter gestellt ist als bisher.

Falsch, wenn der Gesetzgeber die AG-Sozialabgaben abschafft, muss der Arbeitgeber gar NICHTS, es gilt nur der arbeitsvertragliche Lohn.

Umgekehrt müsste der AG das Entgelt entsprechend kürzen dürfen, wenn die Sozialabgaben sinken (also um die Hälfte der Änderung), damit er nicht schlechter gestellt wird.

Dazu bedürfte es einer Änderungskündigung.

Zu den Lohnnebenkosten gehören übrigens auch noch die gestzliche Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaften und die Umlagen für Mutterschutz (Pflicht für alle Unternhemen) bzw. für Krankheitsausfälle (in kleineren Unternehmen) und für den Insolvenzfall, die der AG allein bezahlt.

Das sind alles gesetzliche Auflagen, aber nicht Bestandteil des Lohnes.




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