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Betreff: Wirtschaft, Finanzen, Soziales - soziale Marktwirtschaft
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[Ag-soziale_marktwirtschaft] Fwd: Re: Notwendig: Bürokratieabbau - Lohnnebenkosten nicht nebensächlich
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- Subject: [Ag-soziale_marktwirtschaft] Fwd: Re: Notwendig: Bürokratieabbau - Lohnnebenkosten nicht nebensächlich
- Date: Mon, 13 Feb 2012 16:47:39 +0100
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Bürokratie frisst in Unternehmen Zeit, Nerven.
Was spricht gegen eine Entbürokratisierung?
1. Krankenkassenbetrag wird vom Bürgergeld finanziert
2. Arbeitslosenversicherung ist infolge der Grundsicherung eine
freiwillige Zusatzversicherung.
Herzlich ines
Am 13.02.2012 16:08, schrieb mausmuti:
AlanW schrieb:
Ansonsten hat Milton absolut Recht. Was zählt ist schliesslich was
auf dem Konto landet. Aloas Statistiken sind globale Auswertungen von
gesamtwirtschaftliche Summen - also rein theoretisch und haben nichts
mit ausgezahlter Lohn zu tun.[/b]
Alan Winkleman
Hannover
Kann man das so einfach sehen? Die Kosten für SV, also
Arbeitslosenversicherung, Kranken- und Pflegeversicherung und
Rentenversicherung, werden zwar vom AG direkt an die Leistungsträger
(bzw. an die KK, die das Geld dann weiterverteilen) überwiesen, aber
es sind eigentlich Kosten, die der Arbeitnehmer zu tragen hat, genauso
wie er seine Miete, die Telefonrechnung usw. bezahlen muss.
Schließlich bekommt er im Bedarfsfall Arbeitslosengeld, medizinische
Leistungen, Pflegeleistungen und ab einem gewissen Alter eine Rente
dafür. Insofern handelt es sich um Lebenshaltungskosten.
Wenn der AG einen prozentualen Anteil an diesen Versicherungen tragen
muss, der nicht auf dem Gehaltszettel auftaucht, hat das - so wie ich
das sehe - 3 Folgen:
1. Bei Beitragserhöhungen kommt es zu einer automatischen
"Lohnerhöhung" (nicht juristisch, sondern de facto), die einen Teil
der Beitragserhöhung abfängt, ohne dass der AN um eine höhere
Entlohnung verhandeln muss.
2. Der AG-Anteil wird von vornherein nicht versteuert, d. h. der AN
muss sich die Steuern auf diesen Betrag nicht erst vom Finanzamt
zurückholen, sonder braucht sie von vornherein nicht erst zu bezahlen.
SV-Beiträge sind steuerlich absetzbar!
3. Der AG-Anteil geht nicht als Lohnbestandteil in die
Beitragsbemessungsgrenze ein.
Würde man den Arbeitgeberanteil abschaffen, so müsste man den Lohn
bzw. das Gehalt der AN automatisch um diesen Betrag erhöhen, die
SV-Abgaben müssten schon bei der Lohn- / Gehaltsabrechnung zu 50%
steuerfrei gestellt werden und die AN müssten automatisch eine
entsprechende Entgelterhöhung bei Erhöhung der Beiträge erhalten,
damit der AN nicht schlechter gestellt ist als bisher.
Umgekehrt müsste der AG das Entgelt entsprechend kürzen dürfen, wenn
die Sozialabgaben sinken (also um die Hälfte der Änderung), damit er
nicht schlechter gestellt wird.
Zu den Lohnnebenkosten gehören übrigens auch noch die gestzliche
Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaften und die Umlagen für
Mutterschutz (Pflicht für alle Unternhemen) bzw. für
Krankheitsausfälle (in kleineren Unternehmen) und für den
Insolvenzfall, die der AG allein bezahlt.
Grüße, mausmuti
- [Ag-soziale_marktwirtschaft] Fwd: Re: Notwendig: Bürokratieabbau - Lohnnebenkosten nicht nebensächlich, sozialpiraten, 13.02.2012
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